Durch Constructa-Neff gelöste Beschwerde. | 632 Views | 05.01.2014 | 19:41 Uhr
geschrieben von Stefan Gagel

Constructa-Neff Vertriebs-GmbH (München)

Erfahrung: Enttäuscht über Neff-Backofen

Bestell-/Kundennummer: 9542 N Eibaubackofen

Mein Neff-Backofen wurde gerade mal neun Monate alt, als durch den Kundendienst ein Emailschaden (Schlagschaden) festgestellt wurde.

SCHLAGWORTE

Mir wurde unterstellt den Schaden selbst verursacht zu haben Bei der Firma Neff stößt man auf taube Ohren. Sie unterstellen mir nach wie vor, den Schaden selbst verursacht zu haben, einen Materialfehler schließen sie kategorisch aus.

Neff bietet mir ein Austauschgerät zu einem Preis von "nur" 290,- € an für einen Schaden, den wir nicht verursacht haben. Die Aussage, ein Emailschaden (Schlagschaden) könne schon mal entstehen und dann bei hohen Temperaturen (180°) abplatzen, stimmt mich nachdenklich. Da man tagtäglich Backbleche darin bewegt oder die seitlich angebrachten Gitter zur Reinigung entfernt und wieder anbringt. Außerdem verfügt der Ofen über eine Pizzastufe Bei der Temperaturen bis 270 Grad entstehen.

Die Qualität von Neff hat mich sehr enttäuscht, entsetzt bin ich allerdings vom Kundendienst. Man wird im ersten Monat nur vertröstet, im zweiten Monat heißt es dann es ist ein „Schlagschaden“. Durch den Werksmeister entschieden, der vom „Schlagschaden“ nur ein Handyfoto gesehen hat das vom Kundendienst erstellt wurde. Nach drei Monaten und unzähligen anrufen erhält man dann endlich sein Angebot.

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Meine Forderung an Constructa-Neff Vertriebs-GmbH: Anerkennung eines Herstellungs bzw. Materialfehlers


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
06.01.2014 | 11:04
Firmen-Antwort von: Constructa-Neff Vertriebs-GmbH
Abteilung: NeffCom

Sehr geehrter Herr Gagel,

natürlich können wir Ihre Verwunderung über das festgestellte Fehlerbild nachvollziehen und bedauern, dass Sie das Gefühl gewonnen haben, dass wir in Ihrer Angelegenheit nicht kundenorientiert agiert haben.

Der Schaden an Ihrem Gerät ist jedoch eindeutig durch äußere Einflüsse entstanden. Ein Material- oder Herstellungsfehler ist ausgeschlossen.

Bitte haben Sie Veständnis, dass im Falle eines Eigenverschuldens die Kosten vom Verursacher zu tragen sind. Entgegen Ihrer Erwartung ist ein weiteres Entgegenkommen unsererseits nicht möglich.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Werkskundendienst für Neff Hausgeräte

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Kommentare und Trackbacks (1)


09.01.2014 | 19:19
von Stefan Gagel gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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