Durch Stromio gelöste Beschwerde. | 412 Views | 07.01.2014 | 19:28 Uhr
geschrieben von Jörg Hebemeyer

Stromio GmbH (Magdeburg)

Stromio verweigert Sonderkündigungsrecht - Verstoß gegen AGB

Bestell-/Kundennummer: 000122267609

Mit Datum vom 9. Dezember 2013 hat Stromio eine Preiserhöhung zum 1.1.2014 per Mail geschickt. Die Sechs-Wochen-Frist ist somit nicht eingehalten. Ich bestand daher Schriftlich in Breifform und vorab per Fax auf Beibehaltung des alten Preises ab 1.1.2014 und bat mir, dies zu bestätigen.

SCHLAGWORTE

Mein Vetrtrag lief zu diesem Zeitpunkt seit dem 01.07.2013!

Nachdem keine Reaktion erfolgte, habe ich von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht und am 12.12.2013 zum 31.12.2013 meinen Strom-Liefervertrag bei Stromio gekündigt.

Am 1.1.2014 habe ich meinen Zählerstand übermittelt.

Am 06.01.2014 erfolgte eine Standardantwort per Mail seitens Stromio, welche auf meine Schreiben nicht einging.

Habe am gleichen Tag darauf geantwortet, auf meine bisherigen Schreiben verwiesen und um übersendung der Schlussrechnung gebeten. In diesem Zuge habe ich meine Abbuchungsgenehmigung entzogen.

Am 07.01.2014 erfolgte eine Weitere Antwort in der meine Kündigung mit verweis auf die AGB nicht angenommen.

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Meine Forderung an Stromio GmbH: Annahme der Kündigung zum 31.01.2014.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
13.01.2014 | 13:22
Firmen-Antwort von: Stromio GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären werden wir Sie in Kürze kontaktieren. Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Freundliche Grüße

Ihre Stromio GmbH

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Kommentare und Trackbacks (5)


10.01.2014 | 23:46
von W. S. | Regelverstoß melden
 spider monkey stromio: www.t-online.de/wirtschaft/unternehmen/id_67356422/prozessbeginn-mitte-februar-ex-teldafax-chefs-kommen-vor-gericht.html

13.01.2014 | 20:16
von Jörg Hebemeyer | Regelverstoß melden
Sie haben reagiert:

Allerdings wie immer die gleichen Antworten, habe Sie hier veröffentlicht:

"Sehr geehrter Herr xxxx,

ich habe Ihren Eintrag auf der Reclabox-Beschwerdeplattform und Ihre E-Mail vom 06.01.2014 zur Kenntnis genommen und bedauere dass Sie Grund zur Beschwerde haben.

Gern habe ich den von Ihnen geschilderten Sachverhalt nochmals geprüft.

Wie bereits mitgeteilt, nimmt die Stromio GmbH selbst keine Preiserhöhung vor.

Sämtliche Preisveränderungen zum 01.01.2014 resultieren aus staatlichen Erhöhungen, welche wir lediglich 1 zu 1 an Sie weitergeben.

Die Weitergabe der vom Gesetzgeber beschlossenen Umlagenerhöhung ist nach unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche Vertragsbestandteil sind, zulässig.
Ebenso würde eine mögliche Senkung der Umlagen zu Ihren Gunsten von uns weitergegeben.

Diese Weitergabe ist für uns als Lieferanten wirtschaftlich notwendig, da wir die Höhe der Umlagen nicht selbst beeinflussen können und diese für uns im Voraus daher unkalkulierbar sind.

Es handelt sich hierbei nicht um eine klassische Preiserhöhung, sondern um die anerkannte Weitergabe hoheitlicher Belastungen die ein Sonderkündigungsrecht ausschließt.

Eine Beendigung Ihres Vertrages vor Ende der Vertragslaufzeit lehnen wir daher weiterhin ab und bestätigen Ihnen nochmals das Vertragsende am 30.06.2014 auf Grund der Kündigung durch die eprimo GmbH.

Auf Grund Ihrer Mitteilung vom 06.01.2014 haben wir die Einzugsermächtigung bei uns gelöscht und bitten Sie, die monatlichen Abschläge in Höhe von xx,00 Euro ab dem 03.02.2014 bis zum Vertragsende am 30.06.2014 zu überweisen.

Ich bedauere, Ihnen in diesem Fall nicht entgegenkommen zu können und bitte Sie dennoch, Ihren Eintrag als gelöst zu kennzeichnen.

Ich wünsche Ihnen einen angenehmen Tag.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Wir sind von Montag bis Freitag von 7.00 Uhr bis 19.00 Uhr und Samstag von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr unter der Telefonnummer 0800 3 331188 erreichbar.

Mit freundlichen Grüßen

Rxxxx Fxxxx
Ihr Serviceteam"

17.01.2014 | 16:56
von Jörg Hebemeyer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Habe beschwerde bei der Schlichtungsstelle eingereicht, die Anwort von Stromio siehe meinKommentar vom 13.01.2014


25.01.2014 | 15:37
von Jörg Hebemeyer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Sie bewegen sich langsam, hier das erste Schreiben:

"Sehr geehrter Herr Hebemeyer,

die Schlichtungsstelle Energie e. V. hat uns über Ihren Antrag auf Durchführung eines Schlichtungsverfahrens informiert.

Wir bedauern, dass Sie Anlass zur Beschwerde hatten und entschuldigen uns für die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Als kundenorientiertes Unternehmen sind wir bemüht, im Einvernehmen mit unseren Kunden schnelle und unbürokratische Problemlösungen zu finden und umzusetzen.

Deshalb haben unsere Fachabteilungen Ihren Fall erneut geprüft.

Da uns Ihre Zufriedenheit sehr wichtig ist, bieten wir Ihnen zur Abhilfe Ihrer Beschwerde verbindlich aber ohne Anerkennung einer Rechtspflicht an, den Stromliefervertrag vorzeitig zu beenden.

Damit wir die hierfür erforderlichen Maßnahmen so schnell wie möglich durchführen können, benötigen wir nur noch Ihre Zustimmung.
Bitte schicken Sie uns dazu innerhalb einer Woche eine kurze und formlose Antwort auf diese E-Mail an reklamation spider monkey stromio.de. Wir haben uns hierfür den 23.01.2014 vermerkt. Dabei müssen Sie nichts weiter tun, als uns mitzuteilen, dass Sie mit unserem Schlichtungsangebot einverstanden sind.
Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Tag.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Wir sind von Montag bis Freitag von 7.00 Uhr bis 19.00 Uhr und Samstag von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr unter der Telefonnummer 0800 3 331188 erreichbar.

Mit freundlichen Grüßen"

Hab darauf reagiert und natürlich zugestimmt.

Danach kam das:
"Sehr geehrter Herr Hebemeyer,

vielen Dank für Ihre zeitnahe Rückmeldung.

Leider ist eine Abmeldung zum 31.01.2014 nicht mehr realisierbar.

Bitte beachten Sie, dass eine Abmeldung, aufgrund der gesetzlichen Fristen, frühestens acht Werktage in die Zukunft erfolgen kann und anschließend die örtliche Ersatzversorgung die Belieferung übernimmt.

Um einen reibungslosen Lieferantenwechsel zu gewährleisten und somit die örtliche Grundversorgung zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen die Beendigung des Vertrages zum 28.02.2014.

Wir bitten Sie, uns bis zum 28.01.2014 mitzuteilen, ob Sie zur Beendigung des Vertrages einen bestimmten Termin wünschen (z. B. 28.02.2014) oder ob die Abmeldung zum nächstmöglichen Zeitpunkt erfolgen soll.

Anschließend werden wir die Abmeldung der Versorgung veranlassen, so dass Ihr neuer Lieferant lediglich eine Anmeldung zur Netznutzung stellen muss.

Wir entschuldigen uns für die Ihnen entstandenen Unannehmlichkeiten und wünschen Ihnen einen angenehmen Tag.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Wir sind von Montag bis Freitag von 7.00 Uhr bis 19.00 Uhr und Samstag von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr unter der Telefonnummer 0800 3 331188 erreichbar. "

Hab dem auch zugestimmt.
Seitdem erstmal keine Reaktion. Mal sehen wie sich das entwickelt.


10.02.2014 | 19:49
von Jörg Hebemeyer gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Sehr geehrter Herr Hebemeyer,

vielen Dank für Ihre zeitnahe Rückmeldung.

Ihrem Wunsch entsprechend haben wir die Abmeldung der Versorgung zum 28.02.2014 veranlasst.

Bitte setzen Sie Ihren neuen Versorger darüber in Kenntnis, dass hier demzufolge lediglich eine Anmeldung zum 01.03.2014 veranlasst werden muss.

Dieses Schreiben können Sie als verbindliche Kündigungsbestätigung betrachten.

Bitte teilen Sie Ihrem örtlichen Netzbetreiber enercity Netzgesellschaft mbH den Zählerstand zum oben genannten Datum mit, damit wir Ihnen eine ordnungsgemäße Schlussabrechnung erstellen können.
Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Tag.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Wir sind von Montag bis Freitag von 7.00 Uhr bis 19.00 Uhr und Samstag von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr unter der Telefonnummer 0800 3 331188 erreichbar.

Mit freundlichen Grüßen




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