Von Stromio beantwortete Beschwerde. | 732 Views | 16.01.2014 | 15:31 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-2169273

Stromio GmbH (Düsseldorf)

Stromio ignoriert § 41 Abs. 3 EnWG, Sonderkündigung

Bestell-/Kundennummer: 1369476

Ich fühle mich hier mit meinem Problem mit Stromio bestens aufgehoben, vor mir hatten schon einige Kunden dasselbe Problem mit diesem Stromlieferanten.

Im April 2013 teilte mir Stromio schriftlich mit, dass der monatlicher Abschlag sich im Juni 2013 erhöhen würde wegen der höheren gesetzlichen Abgaben des Stromlieferanten, den er jetzt an den Kunden weitergeben wird. Ich wurde auf mein Sonderkündigungsrecht hingewiesen.

Am 03.01.2014 bekam ich meine Jahresrechnung. Nach Prüfung der Rechnung entdeckte ich, dass Stromio erneut die Abschläge wegen der gesetzlichen Abgaben erhöht hatte, ohne mich 6 Wochen vorher darüber zu informieren.

Am 13.01.2014 kündigte ich den Vertrag zum 01.03.2014 und nahm mein Sonderkündigungsrecht in Anspruch.

Stromio will kein Sonderkündigungsrecht erkennen und lässt mich nicht aus dem Vertrag. Den § 41 Abs. 3 EnWG erkennt Stromio nicht an.

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Meine Forderung an Stromio GmbH: Vertragsende wegen Sonderkündigungsrecht am 28.02.2014.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
20.01.2014 | 16:18
Firmen-Antwort von: Stromio GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären werden wir Sie in Kürze kontaktieren. Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Freundliche Grüße

Ihre Stromio GmbH

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Kommentare und Trackbacks (7)


16.01.2014 | 17:43
von ReclaBoxler-2169273
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

20.01.2014 | 10:28
von ReclaBoxler-2169273
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

20.01.2014 | 18:44
von ReclaBoxler-2169273
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

23.01.2014 | 16:53
von ReclaBoxler-2169273 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nein, denn Stromio beharrt auf seine Meinung. Ich habe die Sachlage an die Schlichtungsstelle weitergereicht. Stromio hat so seine eigenen Gesetze. Angeblich habe ich keinen Sondervertrag, sondern einen Hauhaltstarif, somit bin ich kein Sonderkunde. Aber Stromio ist auch kein Grundversorger. Stromio verwechselt Sonderkündigungsrecht, unwirksame AGB-Klauseln und Preisänderungsklauseln. Die Erhöhung des Arbeitspreises ist für Stromio keine Preiserhöhung sondern nur eine Weiterreichung der gesetzlichen Umlagen, die nicht schriftlich angekündigt werden muß und kein Sonderkündigungsrecht auslöst.
Diffinition Sonderkunde:
Als Sonderkunden bezeichnet man Haushalte, die zu einem anderen Anbieter als dem Grundversorger gewechselt haben oder die bei ihrem Grundversorger zu besonderen Preisen und Konditionen versorgt werden.

Was Stromio dann ist oder für was er sich hält, bleibt offen.

Mein Grundversorger ist die RWE, Stromio ist der andere Anbieter.

Stromio versucht mit allen Mitteln, den Kunden an den Vertrag zu knebeln, den Kunden hinzuhalten und zu zermürben.
Diese Taktik geht bei mir nicht auf.

Es geht weiter. :-))


24.01.2014 | 23:32
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.


25.01.2014 | 11:40
von ReclaBoxler-2169273
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

26.01.2014 | 10:21
von ReclaBoxler-2169273
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.

26.01.2014 | 13:20
von ReclaBoxler-2169273
Dieser Kommentar wurde vom Beschwerdeführer gelöscht.



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