Stromio GmbH (Düsseldorf)
Stromio ignoriert § 41 Abs. 3 EnWG, Sonderkündigung
Bestell-/Kundennummer: 1369476
Ich fühle mich hier mit meinem Problem mit Stromio bestens aufgehoben, vor mir hatten schon einige Kunden dasselbe Problem mit diesem Stromlieferanten.
Im April 2013 teilte mir Stromio schriftlich mit, dass der monatlicher Abschlag sich im Juni 2013 erhöhen würde wegen der höheren gesetzlichen Abgaben des Stromlieferanten, den er jetzt an den Kunden weitergeben wird. Ich wurde auf mein Sonderkündigungsrecht hingewiesen.
Am 03.01.2014 bekam ich meine Jahresrechnung. Nach Prüfung der Rechnung entdeckte ich, dass Stromio erneut die Abschläge wegen der gesetzlichen Abgaben erhöht hatte, ohne mich 6 Wochen vorher darüber zu informieren.
Am 13.01.2014 kündigte ich den Vertrag zum 01.03.2014 und nahm mein Sonderkündigungsrecht in Anspruch.
Stromio will kein Sonderkündigungsrecht erkennen und lässt mich nicht aus dem Vertrag. Den § 41 Abs. 3 EnWG erkennt Stromio nicht an.
20.01.2014 | 16:18
Abteilung: Kundenservice
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag.
Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären werden wir Sie in Kürze kontaktieren. Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.
Freundliche Grüße
Ihre Stromio GmbH
Diffinition Sonderkunde:
Als Sonderkunden bezeichnet man Haushalte, die zu einem anderen Anbieter als dem Grundversorger gewechselt haben oder die bei ihrem Grundversorger zu besonderen Preisen und Konditionen versorgt werden.
Was Stromio dann ist oder für was er sich hält, bleibt offen.
Mein Grundversorger ist die RWE, Stromio ist der andere Anbieter.
Stromio versucht mit allen Mitteln, den Kunden an den Vertrag zu knebeln, den Kunden hinzuhalten und zu zermürben.
Diese Taktik geht bei mir nicht auf.
Es geht weiter. :-))