Stromio GmbH (Düsseldorf)
Stromio ignoriert § 41 Abs. 3 EnWG, Sonderkündigung
Bestell-/Kundennummer: 1369476
Gestern habe ich den Fall kurz geschildert. Heute musste ich feststellen, dass Stromio nicht nur das Sonderkündigungsrecht nicht anerkennen will, Stromio will auch die erhöhten Abschläge seit dem 01.01.2014 einfordern, obwohl keine Ankündigung 6 Wochen vorher erfolge.
Ich habe am 13.01.2014 die Einzugsermächtigung entzogen, Stromio bedient sich trotz der nicht bestehenden Lastschrift von meinem Konto.
Ich habe die Lastschriften storniert und die Beträge zurückbuchen lassen. Im selben Zug habe ich den Abschlag aus 2013 überwiesen und die Nachzahlung aus 2013 ebenso.
Jetzt beginnt Stromio mit den Mahnungen.
Gestern habe ich bereits die Schlichtungsstelle angeschrieben, meine Rechtschutzversicherung informiert, den Verbraucherschutz angeschrieben und mich hier beschwert.
Auch führe ich bei jeder Aktion einen regen Emailverkehr mit Stromio, damit alles schön dokumentiert ist.
Mal sehen wie lange Stromio diese Tour durchhält.
Ich berichte weiter.
21.01.2014 | 07:30
Abteilung: Kundenservice
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag.
Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären werden wir Sie in Kürze kontaktieren. Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.
Freundliche Grüße
Ihre Stromio GmbH
Stromio hat mich gebeten, jetzt hier die Beschwerde als gelöst zu markieren.