Durch Stromio gelöste Beschwerde. | 802 Views | 18.01.2014 | 14:45 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-1886373

Stromio GmbH (Düsseldorf)

Ungerechtfertige Preisanpassung für Bestandskunden

Die Stromio GmbH hat zum 01.01.2014 in ungerechtfertigtem Maße, und zwar weit über den gesetzlich bedingten Erhöhungen, die Preise für Bestandskunden erhöht (+27,5% auf den Grundpreis und +36,6% auf den Arbeitspreis pro kWh).

SCHLAGWORTE

Noch viel bedenklicher ist jedoch, dass die Preise für Bestandskunden damit massiv (+30%) über denjenigen Preisen liegen mit denen Stromio auf der eigenen Website und Vergleichsportalen für Neukunden wirbt (OHNE Neukundenbonus). Auf mehrmalige Nachfrage entgegnet Stromio fälschlicherweise, dass sich die Preise auf der eigenen Website und Vergleichsportalen an den Tagespreisen an der Strombörse orientieren und daher von den Preisen für Bestandskunden abweichen können. Dies entspricht jedoch nicht der Wahrheit, da diese Preisdifferenz niemals 30% beträgt, und wird als vorgeschobener Grund für die Preisdifferenz verwendet.

Dem Gesuch nach einer sofortigen Kündigung wurde nicht nachgekommen, mit der Begründung, dass die Kündigung zu spät eingegangen ist (nach dem 31.12.2013) obwohl im Preiserhöhungsschreiben erwähnt wurde, dass Kunden die Möglichkeit gegeben wird "ohne Einhaltung einer Frist auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung zu kündigen".

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Meine Forderung an Stromio GmbH: Zulassung der sofortigen Kündigung des Stromliefervertrags


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
21.01.2014 | 11:35
Firmen-Antwort von: Stromio GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Damit wir Ihr Anliegen bearbeiten können, benötigen wir eine Bestell- oder Vertragskontonummer. Teilen Sie uns diese bitte mit Angabe der ReclaBox ID-62657 unter der E-Mail Adresse "reklamation spider monkey stromio.de" mit.

Vielen Dank.

Freundliche Grüße

Ihre Stromio GmbH

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Kommentare und Trackbacks (4)


18.01.2014 | 16:02
von Aa Bb | Regelverstoß melden
Die Beschwerde ist so unsinnig. Sie schreiben selbst das der Vertrag bis zum wirksamkeitswerden der Preiserhöhung gekündigt werden kann. Erhöhung zum 01.01.14 heißt sie hätten bis 31.12.13 kündigen müssen. Sie haben es verpennt denn ein Sonderkündigungsrecht gilt nicht ewig. Ohne Einhaltung einer Frist bedeutet lediglich das ihre normale Kündigungsfrist ausgehebelt ist.

19.01.2014 | 17:11
von ReclaBoxler-2169273 | Regelverstoß melden
Sie haben das Sonderkündigungsrecht keinesfalls "verpennt". Am 03.1.2014 habe ich meine Jahresrechnung bekommen und mein Sonderkündigungsrecht am 13.01.2014 in Anspruch genommen nach § 41 Abs. 3 EnWG. Das kommt zum Tragen, wenn Stromio Sie nicht spätestens Mitte November 2013 über die beabsichtigte Erhöhung schriftlich informiert hat. Stromio hat die Erhöhung lediglich in der Jahresabrechnung erwähnt. Das geht natürlich nicht.
Stromio informiert nur bei der Erhöhung des Grundpreises, nicht aber bei der Erhöhung des Arbeitspreises. Stromio lehnte meine Kündigung ebenfalls ab. Lassen Sie sich davon bloss nicht beeindrucken.
Ich rate Ihnen, schnellstens eine Email an Stromio zu schicken, auf den § 41 Abs. 3 EnWG zu verweisen und gleichzeitig bei der Schlichtungsstelle Energie den Internetantrag auszufüllen. Für Sie ist das kostenfrei, für Stromio nicht.
Danach können Sie sich erstmal entspannen.
Anzuraten wäre Ihnen ebenfalls, die neuen Abschläge nicht zu bezahlen sondern die alten Abschläge aus 2013 beizubehalten damit Sie das erst gar nicht billigen. Auch einen Widerspruch gegen die Jahresabrechnung sollten Sie in der Email klar machen.

19.01.2014 | 17:23
von ReclaBoxler-2169273 | Regelverstoß melden
Wenn Stromio Sie allerdings bis spätestens 6 Wochen vor der Preiserhöhung schriftlich informiert hat, ist das Sonderkündigungsrecht in der Tat verwirkt.

23.01.2014 | 12:22
von ReclaBoxler-1886373 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Stromio ist meinem Gesuch nach einer Kündigung nun nachgekommen. Herzlichen Dank dafür.




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