Durch buecher.de endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 470 Views | 03.02.2014 | 22:08 Uhr
geschrieben von Chris

buecher.de (Augsburg)

Gutschein einfach storniert!

Bestell-/Kundennummer: 534782321

Ich habe bei buecher.de Waren für über 50€ bestellt und konnte somit einen Gutschein einsetzen: 10€ Rabatt bei Bestellwert über 50€.

Nun habe ich einen Teil der Lieferung retourniert, da nicht gebraucht. (Widerruf war möglich). Erstattet wurde nun der Warenpreis, abzüglich des 10€ Gutscheines. Dies halte ich nicht für rechtens. Gutscheinbedingung war ein Mindestbestellwert. Nicht ein Mindesteinkaufswert! Da ist, denke ich, ein Unterschied.

Ich erwarte eine volle Erstattung des wirklichen Warenwertes der zurückgesandten Ware.

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Meine Forderung an buecher.de: Erstattung von 10€ (Gutscheinwert, der einfach von der retournierten Ware einbehalten wurde)


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (4)


03.02.2014 | 23:29
von Gerhard | Regelverstoß melden
Da Sie die Sachen nicht einfach zurück gegeben haben, sondern von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht haben, wird Ihr Vertrag zurück abgewickelt. Das heißt, sie werden so gestellt, als ob Sie diese Sachen erst gar nicht bestellt hätten.

"§ 355 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
.
so ist er an seine auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden, "

Und somit verringert sich nicht nur Ihr Mindest-Einkaufswert, sondern auch Ihr Mindestbestellwert. Was heißt, das der Gutschein nicht mehr angerechnet werden muß.

"Nun habe ich einen Teil der Lieferung retourniert, da nicht gebraucht. "

Ist auch nicht die feine Art. Und in meinen Augen bereits ein Bet_rugsversuch.

11.02.2014 | 00:03
von Chris noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Keine Lösung.
 spider monkey Gerhard: Hier von Betrug zu sprechen ist eine unglaubliche Unverschämtheit. Das Zurücksenden von Online gekaufter Ware ist völlig legitim. Das Widerrufsrech ist hingegen nichts unverschämtes, sondern Bestandteil der AGB und bei Online Käufen auch erforderlich, zwecks Prüfung der Ware wie im Ladengeschäft möglich wäre.


01.03.2014 | 18:06
von Chris noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Keinerlei Reaktion von Bücher.de


25.03.2014 | 08:33
von Chris endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Keine Lösung durch buecher.de
Es ist wohl auch keine Lösung mehr zu erwarten.




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