Durch Deutsche Post endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 6426 Views | 29.01.2014 | 21:30 Uhr
geschrieben von Karl-Heinz Ring

Deutsche Post AG (Bonn)

Kein Schadensersatz bei verlorenen Einschreiben Einwurf

Bestell-/Kundennummer: RG860643579DE

Hallo, am 18.12.2013 habe ich eine Briefkarte als Einschreiben Einwurf abgeschickt.

SCHLAGWORTE

Am 23.12.2013 habe ich mal die Sendeverfolgungsnummer eingegeben und mußte feststellen das immer noch stand" Die Sendung wurde am 19.12.2013 in unserem Logistikzentrum Magdeburg bearbeitet".

Darauf hin habe ich bei der deutschen Post ein" Nachforschungsantrag"gestellt, der auch ausgeführt wurde.

Nun sind über drei-wochen ins Land gezogen und ich bekam ein Schreiben von der D. -Post das der Einschreiben verloren gegangen ist und ich kein Anspruch auf Schadensersatz hätte.

Also Porto&Aufschlag für Einschreiben futsch. Ja so geht unsere Deutsche Post mit Ihren Kunden um.

Dachte immer das wir in ein deutschen Rechtsstaat leben.

Ich werde mich mit allen Mitteln die mir zur verfügung stehen, dagegegen vorgehen.

Will auf alle Fälle das Porto&Aufschlag für Einschreiben und natürlich den Schadensersatz von 20-25,-Euro haben.

Werde bei keiner Reaktion der D. -Post auf mein Schreiben an Sie, an den Herrn Jürgen Gerdes (im Vorstand, Abt. Brief) den Vorfall schildern bzw.an die Bundesnetzagentur eine Beschwerde schreiben.

Sollte dies nicht fruchten werde ich auch an die Öffentlichkeit (sprich, SAT1-Akte2014 usw.) gehen, denn die warten ja auf sowas.

Sollte hier noch ein User Tips für mich haben, bitte an khring spider monkey live.de, schicken.

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Meine Forderung an Deutsche Post AG: Porto+Aufschlag des Einschreibens Einwurf und Haftung auf Sendungsverlust


Firma hat geantwortet nach 25 Tage nach 25 Tage
24.02.2014 | 15:55
Firmen-Antwort von: Deutsche Post AG
Abteilung: Kundenservice BRIEF

Hallo Herr Ring,

es tut uns leid, dass Sie mit der Abwicklung und dem abschließenden Ergebnis der Nachforschung zu Ihrem vermissten Einwurf-Einschreiben nicht einverstanden sind.

Anhand der von Ihnen mitgeteilten Sendungsnummer haben wir den Vorgang nochmals geprüft. Dabei sind wir jedoch zu keinem anderen Ergebnis gelangt. Laut unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Warengutscheine bis zu einem tatsächlichen Wert von 25,00 Euro zur Beförderung zugelassen. Da der von Ihnen versandte Gutschein diesen Wert überschritten hat, ist eine Haftung ausgeschlossen. Deshalb können wir Ihrer Forderung nach Schadenersatz nicht nachkommen. Einzelheiten hierüber finden Sie in unseren AGB unter folgendem Link: https://www.deutschepost.de//mlm.nf/dpag/images/download/agb/dp_agb_brief_national_2511_final.pdf

Wir bedauern, dass wir Ihnen keine anderen Informationen geben können.

Viele Grüße

Ihr Kundenservice BRIEF

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Kommentare und Trackbacks (8)


01.02.2014 | 17:39
von Karl-Heinz Ring noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Habe wieder ein netten Brief von der Deutschen Post bekommen und Sie halten immer noch fest das mir eine Rückerstattung von Porto+Einschreiben bzw. Schadensersatz nicht zusteht.
Man wird weiterhin hingehalten.
Dieses Unternehmen ist des nicht weit als Vorbild-Firma für Logistik zu fungieren.
Man sollte denen das Handwerk legen.


04.02.2014 | 17:37
von Karl-Heinz Ring | Regelverstoß melden
Hallo,
Habe heute das Problem SAT1 (Akte2014) geschildert und Sie haben mir geantwortet, das Interesse besteht. (Problem mit der Deutschen Post)
Nun schauen wir mal wie sich das Alles entwickelt.

08.02.2014 | 17:49
von Karl-Heinz Ring noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Deutsche Post hat noch keine Stellungsnahme abgegeben.
Die interessiert sich nicht für die Meinung von Geschädigten Kunden.


22.02.2014 | 20:04
von Karl-Heinz Ring noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Deutsche Post hält sich sehr bedeckt um das Problem zu lösen.


27.02.2014 | 16:11
von Karl-Heinz Ring noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


06.03.2014 | 16:24
von Karl-Heinz Ring noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


07.03.2014 | 20:11
von Karl-Heinz Ring | Regelverstoß melden
Also das Antwortschreiben von der Deutschen Post ist ein Witz.
Die ziehen Ihre AGB wie ein Gummiband so das am Schluss immer der Kunde auf sein Schaden sitzen bleibt.
Die sind nicht in der Lage ein Brief von A nach B zu transportieren und wenn mal ein Einschreiben (Diebstahl oder Schlamperei) verloren ist, sich ihrer Verantwortung des Schadensersatz zu drücken.
In einschlägigen Foren häufen sich die Beschweren>Tendenz steigend.
Aber ich werde weiter kämpfen um mein Recht und habe Sat1-Akte2014 von diesem Vorfall berichtet.
Akte 2014 hat Interesse an den Vorfall.

20.03.2014 | 17:28
von Karl-Heinz Ring endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst


08.05.2014 | 11:43
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