Durch Stromio gelöste Beschwerde. | 9393 Views | 08.02.2014 | 19:15 Uhr
geschrieben von Frank Wo.

Stromio GmbH (Kaarst)

Abzocke der Strombestandskunden Tarif Grünstrom Classic

Bestell-/Kundennummer: 122056244

Seit 04.01.2013 bin ich Kunde bei Stromio und erhielt im November 2013 eine Kundeninformation, in der eine Preiserhöhung zum 01.01.2014 angekündigt wurde. In diesem Schreiben stand im Kleingedruckten folgende Aussage:

SCHLAGWORTE


Ihr Arbeitspreis erhöht sich damit zum 01.01.2014 insgesamt um 1,04958 Cent auf 24,60706 Cent pro Kilowattstunde brutto.

Trotzdem ist es uns gelungen, Ihnen ab dem 04.01.2014 weiterhin attraktive Konditionen zu bieten. Ihr Arbeitspreis beträgt dann 0,3209 Euro pro Kilowattstunde.

Diese beiden Aussagen widersprechen sich sehr deutlich. Zum Zeitpunkt der Information betrug mein Arbeitspreis im Tarif "Grünwelt 12" aktuell 0,2355 Euro pro kWh. So hätte sich mit der angekündigten Erhöhung von 1,04958 Cent pro kWh ein Arbeitspreis von 0,2460 Euro pro kWh ergeben müssen, und nicht 0,3209.

Wenn ich zur Zeit im Internet den Tarif Grünwelt 12 wähle, bekomme ich als Neukunde einen Preis von 25,03 ct/kWh angeboten. Weshalb bekommen die Bestandskunden nicht auch diesen Preis?

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Meine Forderung an Stromio GmbH: Anpassung des Arbeitspreises auf den Preis für Neukunden


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
10.02.2014 | 11:37
Firmen-Antwort von: Stromio GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag.

Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären werden wir Sie in Kürze kontaktieren. Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Freundliche Grüße

Ihre Stromio GmbH

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Kommentare und Trackbacks (2)


10.02.2014 | 15:08
von Frank Wo. | Regelverstoß melden
Heute eine nichtssagende Rückantwort seitens Stromio wo nur die Fakten wiederholt werden (auch noch mit falschen Werten) und darauf hingewiesen wurde das ich ja von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch hätte machen können.
Habe nun um ein kurzfristiges Angebot mit angepasstem Arbeitspreis gebeten und darauf hingewiesen das eine reine Zustellung per Email (Az: 25 O 247/11) nicht ausreicht. Mal abgesehen davon das ich nie eine Email bekommen habe. Werde wohl noch div. andere Instanzen einschalten müssen falls sich da nichts tut.

10.02.2014 | 16:53
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.


10.02.2014 | 16:59
von Frank Wo. gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es konnte doch noch eine einvernehmliche Lösung gefunden werden. Problem gelöst.




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