Durch Unitymedia BW gelöste Beschwerde. | 405 Views | 19.02.2014 | 11:52 Uhr
geschrieben von Philipp Dallmann

Unitymedia BW GmbH (NRW)

Mutwillige Einschränkung der Internet Nutzung

Bestell-/Kundennummer: KdNr.:106831302

Wie bereits schriftlich an Sie gerichtet und leider bis heute ohne Antwort, ist es dank des WLAN Modems von Technicolor nicht möglich wie gewohnt unsere Fritzbox zu betreiben.

SCHLAGWORTE

Hinter dieser steckt eine DECT Telefonanlage die Rufnummern eines VOIP Anbieters bereitstellt. Dies ist für mich von höchster Wichtigkeit. Da ich zu den Menschen gehöre die Arbeit und Familie verknüpfen dürfen, arbeite ich für 2 Arbeitgeber, die mir über VOIP eine Firmen interne Rufnummer zuteilen.

Dank fehlender Portweiterleitungsmöglichkeiten oder der Möglichkeit das Technicolor Gerät in den Bridge Modus umzuschalten, ist es mir nicht möglich eingehende Gespräche zu empfangen.

Die benötigten Ports sind geschlossen und eine Verbindung kann nicht hergestellt werden. Ich fordere Sie erneut auf Stellung hierzu zu beziehen und bitte noch einmal eindringlich um folgendes:

1. Möglichkeit:
Sie tauschen das Technicolor Modem gegen ein Cisco Modem mit dem die Fritzbox wieder alleine entscheiden kann welche Ports Sie für VOIP zur Verfügung stellt

2. Möglichkeit:
Sie überarbeiten die (nach Aussage Ihrer Mitarbeiter) Werksverträge die Sie mit Technicolor haben und ermöglichen die Portweiterleitung oder das triggern von ports bzw. die Möglichkeit auf die Router Funktion des Gerätes zu verzichten und in den Bridge Modus umschalten zu können was dann wiederum die Fritzbox zum allein Entscheider machen würde.

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Meine Forderung an Unitymedia BW GmbH: Umgehender Austausch der Technicolor Modems durch einen Cisco Modem


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (1)


19.02.2014 | 17:29
von Philipp Dallmann gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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