Durch Air France KLM endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 939 Views | 03.03.2014 | 10:01 Uhr
geschrieben von Familie Paukert

Air France KLM

Keine Rückerstattung von Steuern und Gebühren seit Oktober 2013

Bestell-/Kundennummer: Buchungscode YVMQYP

Meine Gattin hatte einen Hin -und Rückflug von Berlin Tegel nach Paris CDG vom 28.10.13bis zum 30.1013 online direkt bei AirFrance gebucht.

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Flugpreis für Sie und unseren Kleinen (damals 22 Monate alt) 120,80€? Rechnungsbetrag wurde via sofortüberweisung beglichen. Flugpreis beinhaltete Steuern und Gebühren über 106,76€.

Da unser Sohn vor dem Flug erkrankte, konnte meine Gattin mit Ihm nicht fliegen.

Aus diesem Grund forderten wir Air France mehrmals via Mail, telefonisch und postalisch via Einschreiben auf, uns die Steuern und Gebühren zurückzuerstatten.

Auf das Einschreiben hin bekamen wur am 14.01.14 einen Brief, dass sich der Kundenservice bei uns melden würde. Was er natürlich nie getan hat.

Trotz mehrmaliger Übermittlung aller Bankdaten (die der Airline bei gewähler Bezahlung natürlich auch schon vorlagen) wurde keine Erstattung geleistet.

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Meine Forderung an Air France KLM: Erstattung der Steuern und Gebühren zu 106,76€


 
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Kommentare und Trackbacks (5)


10.03.2014 | 10:08
von Familie Paukert noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Keine Reaktion der Airline. Nochmalige Mahnung wird jetzt ignoriert. Mal sehen, was Air France zu einem Mahnverfahren sagt.


13.03.2014 | 14:43
von Familie Paukert noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
AirFRance hat ohne Rückmeldung 36,76€ überwiesen - 80€ Abzug (wahrsag: zwei Passagiere x zwei Strecken x 20€ Bearbeitungsgebühr….) Habe jetzt Zivilklage eingereicht


21.03.2014 | 03:49
von Klaus Schlesinger | Regelverstoß melden
Dass für die Rückzahlung der Steuern und Gebühren eines Fluges noch eine sogenannte "Bearbeitungsgebühr" für die reine Rückzahlung erhoben wird, kommt leider immer wieder vor, obwohl dies unzulässig ist und eine ungerechtfertigte Bereicherung seitens der Fluggesellschaft darstellt. - Über dieses Thema habe ich einen Blogbeitrag geschrieben: fluggastrecht.blogspot.de/2014/02/steuern-und-gebuhren-ruckzahlung-bei.html Dieser Beitrag enthält auch einen Link zu einer Musterklage.

27.03.2014 | 15:36
von Familie Paukert noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


27.03.2014 | 15:36
von Familie Paukert endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst




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