Durch Renault Deutschland endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 617 Views | 18.03.2014 | 15:19 Uhr
geschrieben von Gundula Mehl

Renault Deutschland AG (Templin)

Unmögliches Abschleppen - Reparatur nicht ordnungsgemäß

Bestell-/Kundennummer: Kundennr. 113407

Wir haben unseren Renault Twingo wegen Geräuschen und Pfeiffen in die Werkstatt (Renault Autohaus Drescher) gebracht. Dabei trat die Fehlermeldung ABS und Werkstattschlüssel auf. Dieser Fehler sollte behoben werden. Es sollte dann auch gleich die Wartung und Zahnriemenwechsel mitgemacht werden und die Räder ausgewuchtet.

SCHLAGWORTE

Das Fahrzeug wurde am Tag des Termins noch mal angeschaut und eine Telefonnummer für Rückfragen hinterlassen. Es wurde auch angerufen und mitgeteilt, dass die Wasserpumpe auch gewechselt werden müsste, da diese nicht mehr gut aussah. Wenn man einen baldigen Werkstattbesuch wegen der Wasserpumpe verhindern will. Dem Austausch der Wasserpumpe wurde zugestimmt. Dabei wurde auch gleich noch mal gesagt, es soll alles gemacht werden was nötig ist. Einen Fehler hatte man beim Auslesen gefunden aber diesen konnte man nicht definieren und deswegen wurde der Fehler gelöscht.

Das Fahrzeug konnte ich am Nachmittag des folgenden Tages abholen. Ich war der Meinung, dass das Fahrzeug jetzt wieder richtig in Ordnung ist. Mit dem Fahrzeug bin ich dann ca. 35 Kilometer gefahren. Als ich 2 Tage später das Fahrzeug ausparken wollte ging die hintere rechte Bremse fest. Ich bin nur das kleine Stück wieder vorwärts gefahren. Mein Mann versuchte auch noch mal und dabei stellte er fest, dass die Handbremse gar nicht reagiert.

Wir riefen in der Werkstatt an und sagten, dass das Fahrzeug geholt werden muss, damit man damit nicht mehr fahren kann. Es kam der Chef des Hauses, Herr Heinz Drescher mit Tranporter und Abschlepphänger für PKW.

DAS VERLADEN DES FAHRZEUGS:
Herr Heinz Drescher fuhr mit dieser festen Hinterradbremse mit vollen Karacho zurück und dann wieder vor in Richtung Hänger. Mein Mann sah, dass das Zugseil nicht in Ordnung war und nicht mehr zum Ziehen zu gebrauchen. Herr Drescher fuhr mit voller Wucht vor und stieß dabei mit der Stoßstange gegen den Hänger weil dieser gar nicht genug runter ging. Das Vorderrad links blockierte und dann ging`s auf den Hänger rauf. Als die Hinterachse auf den Hänger kam riss der Bremsbelag ab. Nun kam von Herrn Heinz Drescher die Bemerkung, dass das Fahrzeug jetzt wieder in Ordnung ist und es ja wieder fahren kann. Die Befestigungen für die Räder vom Hänger waren auch nicht hundertprozentig in Ordnung und deswegen musste auch die Handbremse für den Transport angezogen werden. Die Schleifspuren des Rades, waren auf der Straße sehr stark zu sehen.

Nach einer Weile rief Herr Heinz Drescher an und teilte mit, dass der Bremsbelag fest war.

Er hatte sich die Werkstattaufträge, die erteilt wurden durchgesehen. Er sagte, dass nur ein Auftrag für ABS prüfen erteilt wurde. Das hat nichts mit Bremsen prüfen zu tun. Die Werkstatt will die Kosten für die Kunden gering halten. Aus diesem Grund wurde weiter nichts unternommen obwohl gesagt wurde, dass alles Nötige gemacht werden soll.

Herr Drescher sagte dann, dass er noch einen alten Bremsbelag für hinten gefunden hat und wenn dieser angebaut wird, kann das Fahrzeug noch am gleichen Tag zurück. Bremsen sind achsweise zu wechseln. Das war eine Frechheit überhaupt anzubieten diesen alten Bremsbelag zu montieren. Wenn er Neue bestellen muss kommen diese erst am Montag. Das wurde dann auch so vereinbart.

Am Montagabend wurde dann angerufen, dass das Fahrzeug fertig ist. Dienstagnachmittag holte ich das Fahrzeug ab. Die Bremsen wurden gezeigt und gesagt, dass diese sich total aufgelöst haben. Das Abschleppen wurde nicht berechnet und stand als Gratisleistung auf der Rechnung. Es wurde nur der Arbeitslohn und ein Bremsbackensatz berechnet.

Nachdem wir das Fahrzeug dann zurück hatten prüfte mein Mann die Hinterräder. Diese waren gar nicht richtig festgeschraubt. Er konnte noch eine halbe Umdrehung nachziehen. Die Räder blieben nach einem Anschubsen abrupt stehen. Die Handbremse reagierte erst beim 4. Zacken. Beim Fahren stellten wir ein Dröhnen fest das immer lauter wurde. Das Lenkrad vibrierte, das wurde auch immer schlimmer.

Unserer Meinung nach wäre das Fahrzeug nach der Wartung und auch nach der Reparatur der Bremsen nicht durch den TÜV gekommen.

Dann brachten wir das Fahrzeug in eine freie Werkstatt. Dort wurde das Fahrzeug so geprüft als würde es für den TÜV vorbereitet. Die Räder wurden auch wieder ausgewuchtet.

Dabei wurde festgestellt, dass die Radlager viel zu fest eingestellt waren. Es lief schon Fett an die Stellen, wo Fett nicht hinkommen darf und dadurch wurden die Radlager heiß. Wenn wir noch eine Weile damit gefahren wären, hätte man die Radlager hinten neu machen müssen. Bei dem Reifen wo die Bremse fest war, wurde ein Hoch-Tief-Schlag festgestellt. Dieser Reifen ist erst 4 Monate alt. Die Beschädigung wurde durch das Verladen des Fahrzeugs verursacht. Die Handbremse wurde auch wieder richtig eingestellt.

Wenn man schon den Fehler mit den Bremsen nicht festgestellt hat, aber durch den Umgang beim Verladen des Fahrzeug hat man den Reifen beschädigt. Die Aussage, dass nur ABS Prüfen beauftragt wurde ist so nicht der Fall. Aber mit dem Auftrag, so wie er geschrieben wurde, kann man sich gut rausreden. So wie das Fahrzeug übergeben wurde nach der Reparatur der Bremsen, das ist für eine Werkstatt und dann noch dazu eine Fachwerkstatt eine SCHANDE.

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Meine Forderung an Renault Deutschland AG: Entschädigung in Höhe von 100,00 EUR für den beschädigten Reifen und die nachfolgende Rechnung für Behebung der Mängel


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Kommentare und Trackbacks (2)


26.03.2014 | 09:53
von Gundula Mehl noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es hat sich noch keiner bei mir gemeldet.


09.04.2014 | 10:33
von Gundula Mehl endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Beschwerde ist nicht gelöst - die Firma hat sich in keiner Weise gemeldet.




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