Durch primamobile gelöste Beschwerde. | 422 Views | 13.05.2014 | 19:05 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-1402414

primamobile GmbH (Berlin)

Weitere Mahnung trotz Kündigung zum 31.03.14

Bestell-/Kundennummer: Kundennummer: 240651817

Ich habe meinen Vetrag mit Primamobile zum 31.03.2014 gekündigt. Dies wurde mir von Primamobile auch schriftlich bestätigt (Schreiben vom 06.09.2012!)

SCHLAGWORTE

Bei der letzten Rechnung von Primamobile (Rechnung 1665438) wurde die Grundgebühr für die Zeit vom 13.03.14 bis 12.04.2014 berechnet.

Ich habe schriftlich per Einschreiben mit Rückschein den Widerspruch eingelegt und den

Rechnungsbetrag anteilig bis 31.03.2014 berechnet und gekürzt und in Höhe von 20,41 € am 22.04.14 überwiesen. Damit sind meine vertraglichen Pflichten bis 31.03.2014 erfüllt.

Nun schickt Primamobile mir Mahnungen das noch kein Betrag eingegangen ist.

Dies ist jedoch falsch. Ich vermute dies hat bei dieser Firma Methode.

Erstmal sollte Primamobile ihre Post lesen, denn darin habe ich dargelegt warum und welcher Teilbetrag überwiesen wurde.

Zweitens sollte Primamobile wissen, wann, bei einer Kündigung zum 31.03.2014, der Rechnungszeitraum endet. (nämlich am 31.03.2014)

Gerne werde ich die Kündigungsbestätigung und den Briefwechsel mit dieser Firma hochladen, das sich alle von dieser unseriösen Art dieser Firma überzeugen können.

Jedenfalls werde ich, wenn Primamobile mir weiter Mahnungen oder Rechnungen zuschickt einen Rechtsanwalt einschalten.

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Meine Forderung an primamobile GmbH: Akzeptierung der bestätigten Kündigung zum 31.03.2014 und keinen weiteren Kontakt mit Primamobile


Firma hat geantwortet nach etwa 1 Monat nach etwa 1 Monat
08.07.2014 | 11:20
Firmen-Antwort von: primamobile GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Sehr geehrte Kundin,

zunächst möchten wir unserer Freude darüber zum Ausdruck bringen, dass wir uns im gegenseitigen Einvernehmen auf eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung einigen konnten.

Leider ist es in Ihrem Fall bei der Berechnung der Restlaufzeit Ihres Vertrages zu einer Unstimmigkeit gekommen. Es wurde eine 3-monatige Gratistestphase und eine daran anschließende 24-monatige Laufzeit vereinbart. Vertragsbeginn war im März 2012. Ihr Vertrag lief also, gemäß den einvernehmlich vereinbarten Vertragsbedienungen, folglich nicht bis zum 31.03.2014, sondern noch bis zum 30.06.2014.

In unserem Schreiben vom 26.09.2012 haben wir Ihnen also bedauerlicherweise ein unzutreffendes Kündigungsdatum genannt. Hierfür möchten wir uns vielmals entschuldigen. Grundsätzlich sind Sie aber unabhängig von diesen Schreiben dazu verpflichtet, bis zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit die Grundgebühren zu entrichten.

Wir erkennen aber selbstverständlich an, dass Ihnen - aufgrund der unzutreffenden Mitteilung - erhebliche Unannehmlichkeiten entstanden sind, für die wir uns ebenfalls nochmals ausdrücklich entschuldigen möchten.

Als Ausgleich für die Ihnen entstandnen Kosten, haben wir daher auch den Vertrag rückwirkend zum 31.03.2014 beendet. Sie können insofern sämtliche noch offenen Forderungen als Gegenstandslos betrachten und wir haben selbstverständlich umgehend einen Rechnungs- und Mahnstopp eingerichtet.

Wir sind zuversichtlich nun alle Unstimmigkeiten aus dem Weg geräumt zu haben und bedauern naturgemäß Ihre Entscheidung, nicht weiter unsere Dienstleistungen in Anspruch nehmen zu wollen.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Primacall Team!

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Kommentare und Trackbacks (3)


06.06.2014 | 20:47
von ReclaBoxler-1402414 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


27.06.2014 | 20:51
von ReclaBoxler-1402414 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


08.07.2014 | 19:01
von ReclaBoxler-1402414 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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