toom Markt (Würselen)
Nicht Gewährung von Rabatten
Ich habe am 19.05.2014 aufgrund des für die KW 21/2014 gültigen Prospektes und der darin getroffenen Aussage, dass man in der Zeit vom 19.05 bis 28.05.2014 30 bis 50% Rabatt auf Elektro-, Camping/Garten-Artikel und Spielwaren im Markt Würselen aufgrund der Schließung am 29.05.2014 erhält, eine Fritteuse im Wert von 177 EUR gekauft. An der Kasse kam mir der Gesamtbetrag, also inklusive regulären Einkauf schon relativ hoch vor, hatte dies aber nicht weiter beachtet.
Am 20.05.2014 hatte ich mir den Kassenbon genauer angeschaut und musste feststellen, dass der Rabatt in Höhe von mindestens 30% für die Fritteuse nicht abgezogen wurde. Darauf hin bin ich zum Markt an die Info. Dort erklärte man mir, dass es sich in dem Prospekt um einen Druckfehler handele und nur der Rabatt bei den Artikeln gelte, bei denen dieses auch angegeben sei.
Die Mitarbeiter konnte mir leider nicht weiterhelfen, daraufhin habe ich nach dem Filialleiter gefragt. Dieser erklärte mir, dass er mit der getroffenen Wortwahl in dem Prospekt sehr unglücklich sei und die Rabattierung nur bei den Artikeln gelte, wo dies angegeben sei. Er könne mir nicht helfen.
Meine Anmerkung, dass es in der Vergangenheit möglich gewesen sei, bei "Druckfehlern" entsprechende Hinweise im Eingangsbereich anzubringen und es wohl empfehlenswert wäre, dies in diesem Falle dann auch so zu handhaben, vor allem weil ich wohl ansonsten nicht der letzte Kunde mit einer entsprechenden Beschwerde sei, wurde einfach ignoriert, bzw. belächelt.
Aufgrund des vorliegenden Sachverhaltes habe ich mich dann telefonisch an die Hauptverwaltung gewandt. Dort hat man angeblich mein Anliegen aufgenommen und zugesichert, dass sich der Bezirksleiter bei mir telefonisch meldet. Dieser Anruf blieb leider bisher aus.
Ob durch den vorliegenden Sachverhalt ein strafrechtliches Verhalten vorliegt, mag ich nicht beurteilen, dies wird dann ggfls. das Gericht entscheiden müssen.
Ebenfalls stehen in den Handzetteln die Hinweise "Druckfehler sind vorbehalten".
Ein Gericht wird sich damit sicherlich nicht beschäftigen.