Groupon GmbH (Berlin)
Keine Erstattung des Kaufbetrags bei nicht einlösbarem Gutschein
Groupon-Gutscheine sind eine tolle Sache - vorausgesetzt, der Gutscheinpartner hat sein Restaurant geöffnet.
Ist das nicht der Fall, hat man ein Problem, weil Groupon das Anliegen nicht ernst nimmt (wie nachfolgender Emailverkehr eindrucksvoll aufzeigt) und man ggf. auf dem gekauften Gutschein sitzen bleibt. Daher kann ich nur empfehlen: Hände weg von Groupon-Gutscheinen, wenn der Groupon-Partner keine bekannte Größe ist!
Hier der Fall:
Wir hatten im Restaurant Ceylonas eine Reservierung für den 17.5., haben für den Abend einen Babysitter organisiert und sind die 60 km nach Stuttgart fahren. Leider standen wir vor Ort vor verschlossenen Türen. Draußen hing ein Aushang, dass das Restaurant seit 29.3. (!) geschlossen hat. Die telefonische Reservierung erfolgte Anfang Mai!
Daraufhin habe ich mich an Groupon gewendet (Ticket #5598449) und den Kaufpreis des am 2.6. auslaufenden Gutscheins zurückgefordert. Seit dem werde ich mit Standard-Floskeln hingehalten:
1. Antwort von Groupon (19.5.): "... dass Sie Grund zur Beanstandung haben, bedauern wir sehr – schließlich sollen unsere Deals Ihnen Freude machen! Dafür setzen wir uns ein.
Wir bieten wir Ihnen an, den Gutschein einfach zurückzunehmen und Ihnen den Kaufbetrag als Guthaben in Ihrem Kundenkonto für weitere Shopping-Touren auf www.groupon.de wieder zur Verfügung zu stellen. Über das Guthaben können Sie 12 Monate lang frei verfügen und es schon beim nächsten Kauf einsetzen: Wählen Sie bei der nächsten Bestellung die Option „Guthaben verwenden“ aus, um den Kauf mit Ihrem Konto zu verrechnen. Eine nachträgliche Verrechnung oder Auszahlung des Guthabens ist nicht möglich. Wir freuen uns auf Ihre Antwort zu unserem Angebot."
Meine Rückmeldung: "... damit bin ich nicht einverstanden. Da im geschilderten Fall offensichtlich ein Betrugsfall vorliegt, bestehe ich auf einer Rückerstattung des Kaufbetrags auf mein Konto."
2. Antwort von Groupon (ebenfalls 19.5.): "Da bei Ihrem Gutschein die gesetzliche Rücktrittsfrist von 14 Tagen bereits überschritten ist, können wir für Sie leider keine Erstattung veranlassen. Der Partner hat wegen Renovierung geschlossen, ab dem 23.05.2014 ist eine Einlösung wieder normal möglich."
Meine Rückmeldung: "... wie ich Ihnen geschildert hatte, hatte ich eine gültige Reservierung für den 17.5. Daher liegt hier offensichtlich ein Betrugsfall vor, auch wenn der Partner dies sicherlich anders darstellt. Ich werde keine erneute Anreise von 60 km auf mich nehmen, um am Ende wieder vor verschlossenen Türen zu stehen. Ich bedauere daher Ihre kundenunfreundliche Entscheidung sehr und nehme gezwungenermaßen Ihr Angebot an, den Gutschein zurückzunehmen und den Kaufbetrag als Guthaben in mein Kundenkonto zu übernehmen. Bitte veranlassen Sie dies.
Allerdings werde ich – nachdem das Kundenkonto ausgeglichen ist - zukünftig vom Kauf von Groupon-Gutscheinen absehen. Außerdem werde ich heute Abend den Vorgang auf den einschlägigen Kundenportalen (u. a. Reclabox) veröffentlichen und dort andere Verbraucher vor dem Kauf von Groupon-Gutscheinen warnen. Sollten Sie sich kulanterweise doch noch zu einer Erstattung entscheiden, bitte ich um entsprechende Mitteilung bis heute 17 Uhr."
3. Antwort von Groupon (ebenfalls 19.5.) : "... dass Sie Grund zur Beanstandung haben, bedauern wir sehr – schließlich sollen unsere Deals Ihnen Freude machen! Dafür setzen wir uns ein. Bitte haben Sie bis zur endgültigen Lösung noch etwas Geduld."
Auf meine Rückfrage am 21.5. erhielt ich die 0815-Antwort: "... Ihr Anliegen ist mit höchster Priorität weitergegeben worden. Ich bitte Sie bis zu Klärung um Geduld."
Auf meine erneute Rückfrage vom 23.5. dann folgende Antwort: "Wir bedauern, dass die Gutscheineinlösung bisher nicht zu Ihrer vollen Zufriedenheit verlief. Nach eingehender Beratung mit unserer Fachabteilung können wir Ihnen Folgendes mitteilen: Der Partner wurde heute am 23.05.2014 um 12:45 Uhr erreicht und bestätigt telefonisch, dass er sein Restaurant am 26.05.2014 wieder öffnet."
---> Groupon geht mit keinem Wort auf meine Forderung vom 19.5. ein (Rückerstattung) und hat mich nun 5 Tage hingehalten.