Durch primamobile gelöste Beschwerde. | 667 Views | 24.06.2014 | 12:57 Uhr
geschrieben von Michaela Kuhn

primamobile GmbH (Berlin)

Kartensperrung, Kündigung und Schadensersatzforderung

Bestell-/Kundennummer: 240696569

SCHLAGWORTE

Seit Anfang Mai 2014 telefoniere ich fast alle zwei Tage mit der Primamobile Hotline, weil zwei Rechnungszahlungen von mir im April auf die falsche Kundennummer gebucht wurden. Jedesmal hieß es, daß sie es weitergeben an die Mahnabteilung, daß es berichtigt werden würde. Am 28.05.2014 wurde mir dann die Karte komplett abgetrennt, sodaß ich nicht mehr erreichbar bin und nicht mehr telefonieren kann, Ansage, die gewählte Nummer ist nicht vergeben.

Nachdem ich bis zum 06.06.2014 mehrmals in dieser Sache angerufen habe, versprach die dortige Mitarbeiterin am Telefon, daß sie nochmals mit Nachdruck an die Mahnabteilung zu schreiben, damit dies endlich zum Abschluß kommen würde, damit ich eine neue SIM-Karte bekomme, weil der Vorgang der Abtrennung nicht mehr rückgängig gemacht werden kann. Vorher bekam ich auch noch einen Entschuldigungsanruf von einem Mitarbeiter der Mahnabteilung, der sich bei mir entschuldigte, daß es nicht mein Verschulden sei und ich jetzt eine neue Karte bräuchte.

Am 10.06.2014 rief ich nochmals bei der Hotline an, um mich zu erkundigen, wie der weitere Verlauf nun sei. Nach Nennung meiner Kundennummer wurde mir mitgeteilt, daß ich keine Auskunft mehr bekommen könne oder dürfe, da der Fall an einen Rechtsanwalt abgegeben wurde. Nach Warten auf das Schreiben des Rechtsanwaltes wurde mein Mann am 18.06.2014 angerufen, daß ich doch endlich meine Rechnungen bezahlen soll, die wohlgemerkt schon seit 29.04.2014 nachweisbar beglichen sind. Daraufhin habe ich diese beiden Nummer, die bei ihm hinterlegt waren angerufen, wobei die eine garnicht zu erreichen und die andere eine halbe Stunde Warteschleife, ohne Rückantwort waren. Nach einem erneuten Anruf bei der Hotline bekam ich dann endlich eine Telefonnummer des Rechtsanwaltes. Diesen versuchte ich im nächsten Tag zu erreichen, vergeblich. Am 20.06.2014 kam dann das Schreiben des Rechtsanwaltes (ADVOVOX) mit der Kündigung des Vertrages und Forderungsaufstellung über Rechnungen vom 06.06. und 10.06.2014, nach Sperrung der Karte erst erstellt. Ferner soll ich pauschalen Schadensersatz bis Vertragsende in Höhe von 489,09 € bezahlen, natürlich noch die Anwaltskosten dazu, also insgesamt 650,84 €.

Das ganze für Rechnungen, die ich erst nach Sperrung der Karte erhalten habe. Ich habe dann versucht zu klären, daß es garnicht um diese Rechnungen gehen kann, da ich diese erst erhalten habe und die gerade erst fällig waren. Ich bekam zur Antwort, daß eine Mahnung nur Kulanz des Anbieters sei und die Sache gleich an einen Anwalt abgegeben werden kann. Nunmehr reicht es mir endgültig. Ich möchte, daß das Mahnverfahren bei dem Rechtsanwalt eingestellt wird und mein Vertrag fristlos aufgelöst wird, ohne weitere Kosten. Ansonsten werde ich mich an die Verbraucherschutzzentrale wenden. Ferner werde ich eine Klage wegen Verleumdung, Nötigung und Übler Nachrede anstrengen. Außerdem werde ich mir überlegen, ob ich für die eineinhalb Monate Psychoterror an Telefon und schriftlich Schmerzensgeld einklagen werde.

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Meine Forderung an primamobile GmbH: Einstellung des Mahnverfahrens und fristlose Auflösung des Vertrages ohne weitere Kosten


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
30.06.2014 | 11:29
Firmen-Antwort von: primamobile GmbH
Abteilung: Kundenbetreuung

Sehr geehrte Frau Kuhn,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Da uns zufriedene Kunden sehr am Herzen liegen, haben wir Ihre Beschwerde mit Bedauern zur Kenntnis genommen und Ihren Fall nochmals gründlich geprüft.

Wir haben nunmehr Ihre Beträge allesamt richtig zugeordnet und das komplette Mahnverfahren (auch das anwaltliche) sofort beendet. Für entstandene Unannehmlichkeiten möchten wir uns ausdrücklich entschuldigen. Wir haben uns außerdem entschlossen, Ihnen mit der nächsten Rechnung eine Gutschrift zu gewähren.

Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass Unannehmlichkeiten, die auf einer Falschbuchung beruhen, keinen Grund für eine sofortige Vertragsauflösung darstellen.

Damit Sie umgehend unser Dienstleistungsangebot wieder nutzen können, haben wir den kostenfreien Versand einer neuen SIM-Karte veranlasst und diese wird Sie in den nächsten Tagen per Post erreichen.

Im Gegenzug bitten wir Sie, sämtliche offene Rechnungsbeträge zu begleichen.

Wir sind sehr zuversichtlich, nunmehr die Angelegenheit zur vollen Zufriedenheit aller Beteiligten gelöst zu haben und freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr primamobile Team!

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Kommentare und Trackbacks (3)


24.06.2014 | 16:37
von Christopher Hofmeister | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoxler-3547973
Die Enttäuschung und Wut der Hilfesuchenden ist sicherlich gut nachvollziehbar, daher sollte man zunächst etwas Verständnis aufbringen - und nicht gleich mit Vorhaltungen antworten.

Im Übrigen hat die Hilfesuchende in ihre Schildung geäußert, ihre Zahlungen seien auf eine falsche Kundennummer VERBUCHT (und nicht gezahlt) worden!

Sofern also der Vertragspartner (Primamobile GmbH) die gennanten Umstände nachweislich zu vertreten haben sollte, besteht keinerlei Anspruchsgrundlage für die nunmehr geltend gemachten Forderungen.

Vielmehr gestaltete sich die Situation eher so, dass hier (aufgrund der vom Vertragsgeber zu vertretenden Umstände) die vertraglich zugesicherte Leistung nicht erbracht worden ist einschließlich der daraus resultierenden (Schadenersatz-) Ansprüche wegen Nichterfüllung.

Insofern lebt die Hilfesuchende durchaus in der realen (Vertrags-) Welt, denn aus der Schilderung ist lediglich vom Buchungsvorgang die Rede.

 spider monkey Michaela Kuhn
Wie oben erwähnt, sollte den (Zahlungs-) Zuordnungsfehler die Primamobile GmbH zu vertreten haben, d. h. sie haben fristgerecht und auf ihre/die korrekte Kundennummer bezahlt, den beauftragten Rechtsanwalt kontaktieren - idealerweise via Telefax und/oder Einschreiben mit Rückschein oder mit (Vorab-) Ankündigung und Parteilzustellung per Gerichtsvollzieher!

Eine kurze Sachverhaltsschilderung mit angemessener Fristsetzung und Ankündigung weiterer (für Ihren Vertragspartner kostenlastige) Schritte für den Fall des fruchtlosen Fristablaufs SOLLTE die Angelegenheit schnell zu Ihrer Zufriedenheit klären.

Andernfalls: rechtliche Schritte einleiten.

25.06.2014 | 09:11
von Michaela Kuhn | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoxler-3547973
Ich habe die Zahlung auf zwei Kundennummern vorgenommen und es ist der ganze Betrag nur auf eine Kundennummer gebucht worden, insoweit lebe ich schon in einer realen Welt, da ich schon unterscheiden kann, ob es mein Fehler ist oder der des Anbieters. Außerdem hat sich ja auch die Mahnabteilung wie erwähnt bei mir entschuldigt, daß es nicht mein Fehler sei und trotzdem wurde nichts richtig gestellt.

02.07.2014 | 07:01
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.


03.07.2014 | 11:34
von Michaela Kuhn gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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