880 Views | 08.07.2014 | 20:43 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-9523334

Vodafone GmbH (Leipzig)

Vodafone Kündigung

Ich habe meinen Vodafone DSL und Festnetzanschluss gekündigt und nach der eingegangen Kündigung (Kündigung, Ummeldung und Nachweis, dass bereits ein Anbieter den Steckplatz benutzt) habe ich auch eine Bestätigung der Kündigung erhalten.

SCHLAGWORTE

Vodafone hat sich lange nicht gemeldet, bzgl. einer Ausgleichszahlung etc. Erst auf meinem Konto habe ich gesehen, dass Sie trotz der Kündigung der Vollmacht zu meinem Konto zwei Monate nach Vertragsende fast 300 € abgezogen haben. Da ich das Recht habe, die Buchung zu stornieren, habe ich mein Geld vorerst zurück gezogen.

Ich habe mich nun bei Vodafone bei der Hotline gemeldet und mit dem Mitarbeiter gesprochen (auf meiner nun eingetroffenen Mahnung stand keine Person oder Nummer, an die ich mich wenden konnte, sondern nur eine Frist von 10 Tagen).

Dieser Mitarbeiter meinte: Auch wenn Vodafone physisch keinen Anschluss machen kann, muss ich dennoch die gesamten zwei Jahre des Vertrages bezahlen.

Auf meine Frage nach der Rechnung und der beinhalteten Positionen meinte er: Sie würden mir diese nachsenden, aber nur an meine alte Adresse und mit einem enormen Unkostenbeitrag. Ich hätte ja schließlich vier Wochen Zeit gehabt, mir diese online einzufordern. --> Die Rechnungslegung erfolgt jedoch erst fünf Wochen nach Kündigung.

Obwohl das Gespräch sehr ruhig verlaufen ist, abgesehen dass der Vodafone Mitarbeiter sehr unfreundlich war, hat der Mitarbeiter dann während des Gespräches aufgelegt.

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Meine Forderung an Vodafone GmbH: Die Originalrechnung & eine Lösung von Vodafone zur Bereitstellung. Wenn ich die gesamten 24 bezahlen soll, möchte ich den Anschluss auch nutzen (ohne phy. Anschl.)


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (4)


10.07.2014 | 18:04
von ReclaBoxler-6126434 | Regelverstoß melden
Vodafon ist nicht verpflichtet ihnen irgendwas anderes bereitzustellen um ihnen die Nutzung zu ermöglichen
Zumeist steht im Vertrag jedoch ein Passus über die sonderkundigungsmöglichkeit bei Umzug. Am besten lassen sie die AGBs auf Wirksamkeit prüfen. Entweder vom Verbraucherschutz oder direkt beim Anwalt.

12.07.2014 | 16:12
von True Words | Regelverstoß melden
Hallo Boxer9523334,
hallo Siggi,

in diesem Fall haben Sie keinerlei Handhabe gegen Vodafone.

Im Gegenteil: So wie Sie agiert haben, hätte ich als Provider nicht anders reagiert!

Warum? ganz einfach:
Nur weil Sie umziehen haben Sie noch lange kein Sonderkündigungsrecht. So einen Quatsch glauben viele Leute, aber die AGBs oder das Telekommunikationsgesetz kennt dann mal wieder Keiner.
Ganz großes Kino!

Sie MÜSSEN 4 Wochen vor Ihrem Umzug bei dem jeweiligen Provider den Umzug anmelden und beauftragen. Dann wird im Hintergrund alles ermittelt: Mögliche Geschwindigkeit, Leitung der Dose, Schalttermin am neuen Wohnort, etc!
Und erst wenn DANN (!) herauskommen sollte, dass der eigene Anbieter dort nicht schalten kann, kann man sich über eine vorzeitige Vertragsauflösung unterhalten.
DAS ALLES ist im TKG geregelt!

Nur weil irgendein Anbieter den Port schon benutzt, bekommen Sie auch noch lange keine Sonderkündigung. Was ist das bitte für ein Unsinn?
Wenn der Port belegt ist, dann muss er für Sie von Vodafone freigeräumt werden. Und nichts Anderes!

Aber hauptsache mit gefährlichem Halbwissen hier so einen Mist verzapft.

16.07.2014 | 06:32
von ReclaBoxler-9523334 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


17.07.2014 | 15:08
von True Words | Regelverstoß melden
Was soll sich da auch lösen?
Lesen Sie endlich Ihre AGB und das TKG (Telekommunikationsgesetz)!



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