1125 Views | 12.07.2014 | 16:47 Uhr
geschrieben von Eleonora Artmann

Deutsche Post AG (Bonn)

Nachsendeantrag - Auftrag an die Deutsche Post

Bestell-/Kundennummer: Nachsendeantrag

Am 29.06.2014 erstellte ich online auf der Homepage der Deutschen Post einen Nachsendeantrag wegen meines Umzugs. Ich gab alle Daten ein, bestätigte die Auftrag für 6 Monate über 19,90 Eur und wählte in einem weiteren Schritt die Zahlungsweise Lastschrifteinzug. Dabei meldete sich mein PC-Sicherheitssystem und die Zahlung wurde verweigert. Da es schon Abend war beschloss ich abzuwarten und es evtl. an einem anderen Tag nochmals zu versuchen. Die Post schickt immer sehr schnell eine Auftragsbestätigung.

SCHLAGWORTE

Da ich mehrere Tage aber keine Bestätigung erhielt, vermutete ich, dass der Nachsendeantrag nicht geklappt hat. So gab ich auf der Homepage der Deutschen Post den Nachsendeantrag noch einmal auf. Wählte wieder 19,90 Eur und bezahlte diesmal mit der Kreditkarte. Dieser Auftrag wurde mir sofort bestätigt und ist auch bei der Deutschen Post korrekt registriert.

Ich erhielt auch eine weitere Bestätigung von der Deutschen Post, allerdings mit einer Nummer die mit Q beginnt, was angeblich - laut Postkundendienst - darauf hinweist, dass dieser Nachsendeauftrag an einem Postschalter aufgegeben worden wäre! Da dies unmöglich sein kann, las mir die Kundendienstmitarbeiterin aus einem Dokument vor, mit dem ich den Auftrag an die Firma brief-nachsenden gegeben hätte. Es sei auch eine Einverständniserklärung dabei und eine Unterschrift.

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Zeitgleich erhielt ich auch zwei Emails von der Firma briefe-nachsenden, von denen die eine eine Rechnung über 54,90 Eur enthielt und die andere die AGB.

Ich nutzte die 14tägige Widerspruchsfrist und widersprach per Email bei der Firma briefe-nachsenden. Man teilte mir mit, dass in meinem Fall das nicht gälte, weil der Auftrag schon weitergegeben sei. (Dabei stellt sich bei mir auch die Frage, warum man bei der Deutschen Post nicht bemerkt hat, dass für Kunden und Adresse zwei Anträge vorliegen?)

Mir ist nicht klar, wie mein Nachsendeantrag, den ich auf der Homepage der Deutschen Post getätigt habe, in die Hände von briefe-nachsenden kommt. Merkwürdig ist auch, dass man mir unterstellt, ich hätte den Nachsendeantrag abgeschlossen und zugestimmt, wo doch mein System alle weiteren Schritte einschließlich der Bezahlung verweigert hat. Woher meine angebliche "Zustimmung oder Unterschrift"?

Ich werde meinen Anwalt einschalten, habe von meiner Versicherung schon die Zusicherung der Kostenübernahme. Außerdem werde ich dem Verbraucherschutz berichten. Vielleicht gibt es ja mehrere Opfer unter den Kunden der Deutschen Post die ähnliches erlebten. Und darum mache ich meine Beschwerde hier öffentlich.

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Meine Forderung an Deutsche Post AG: Kostenfreie Stornierung des Nachsendeantrages, der mit Sicherheit NICHT an briefe-nachsenden vergeben wurde!


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Kommentare und Trackbacks (1)


25.08.2014 | 18:11
von Eleonora Artmann noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Leider nein und ich habe mittlerweile auch meinen Anwalt gebeten die Angelegenheit abzuschließen. Aufgrund des doch geringen Schadens (Eur 59,99) wurde mir auch von der Polizei keine ermunternde Auskunft gegeben. Vermutlich gibt es mehrere ähnliche Fälle, aber ohne Rechtsschutzversicherung nimmt niemand den Kampf auf, weil er nur die Unkosten erhöhen würde.




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