Startseite > Handel > Möbelhäuser > ROLLER > gelöste Beschwerde-Nr.: 81267
Durch ROLLER gelöste Beschwerde. | 806 Views | 22.07.2014 | 13:54 Uhr
geschrieben von Felix Schwaninger

ROLLER GmbH & Co. KG (Gelsenkirchen-Buer)

Viel Holz in der ganzen Wohnung verstreut nicht bewohnbar

Bestell-/Kundennummer: 401CQ0

Vorbemerkung: die Wohnung in Schönwald im Schwarzwald ist unsere Wochenend-/Ferienwohnung, unser normaler Wohnort ist in der Schweiz, ca. 140 km bis Schönwald.

SCHLAGWORTE

Im Juni wurden uns die Möbel geliefert. Leider ohne den Schraubensatz für den Schwebetürschrank und ein defekter Deckel der Wohnwand. So sind die Monteure, welche die Möbel zusammenbauen sollten, unverrichteter Dinge wieder gegangen. Anfang Juli nach einigen Telefongesprächen mit der 'Reklamationsabteilung' (ich habe das Gefühl, die Mitarbeiter kriegen Geld, um sich die Beschwerden der Kunden anzuhören) sind wir extra nach Villingen zu Roller gefahren. Der Marktleiter, ein guter Typ, hat sich den Problemen angenommen, das weitere Vorgehen im Computer erfasst, und uns einen Warengutschein über 100 EUR für unsere Umtriebe übergeben.

So weit die History, nun der große HORROR.

Anstelle im Computer-System zu schauen, wie zu verfahren ist, sendet uns Roller den Schraubensatz per DPD an unsere Ferienwohnung. (Klar, wir sind immer in den Ferien.) Bis wir auf die Meldezettel im Briefkasten reagieren konnten, hat DPD den Schraubensatz zu Roller zurück gesendet.

Nun sucht Roller den Schraubensatz (wenn überhaupt gesucht wird), wir rufen stetig bei Roller an, möchten den Marktleiter sprechen, der hat wahrscheinlich keine Ahnung vom DPD-Step, aber niemand will meine Frau zum Marktleiter durchstellen. (Das ist Wohl die Höhe der Frechheit!)

Der arme Kerl hat es nicht leicht. (Der muss sich mit dem ganzen Personal herumschlagen, welches nicht gerade als arbeitsam und kundenfreundlich bezeichnet werden kann. Die kriegen ihr Geld wohl als 'Entschädigung für entgangene Freizeit'.)

Und wir werden wieder bei Roller auftauchen, extra aus der Schweiz, extra einen Urlaubstag, dazu noch sehr miese Laune. Der arme Marktleiter! Nur diesmal werden 100 EUR nicht reichen!

Zur Zeit überlegen wir uns, ob wir das Holz besser in einen Ofen stecken, da es nur herumsteht. Zu einem anderen Möbelhaus gehen. Und Roller in einen Rechtsstreit ziehen. Die Rechtschutzversicherung hat schon mal grünes Licht für die Vorabklärungen gegeben.

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an ROLLER GmbH & Co. KG: Sofortige Montage des Schwebetürschrankes und der Wohnwand bis 24.7.2014, wie durch den Marktleiter im Computer-System beschrieben!


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
22.07.2014 | 13:54
Firmen-Antwort von: ROLLER GmbH & Co. KG
Abteilung: Kundenservice

Hallo Herr Schwaninger,

schade, dass sie Probleme mit unserer Filiale in Villingen-Schwenningen hatten. Gerne leiten wir Ihre Anfrage weiter. Unsere Kollegen im Markt werden Sie dann schnellstmöglich kontaktieren.

Mit freundlichen Grüßen,

der ROLLER Kundenservice

Antwort bewerten!





Kommentare und Trackbacks (1)


03.08.2014 | 18:58
von Felix Schwaninger gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Mit etws Verzögerung ist die Beschwerde wie mit dem Marktleiter besprochen gelöst.




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!