462 Views | 24.07.2014 | 14:20 Uhr
geschrieben von Bine

1&1 Versatel GmbH (Flensburg)

Keine Kulanz bei Kündigung

Bestell-/Kundennummer: 4863663

SCHLAGWORTE

Ich habe aufgrund einer Trennung zum 01.07.2014 mein Haus verkauft. Vom Kaufvertrag bis zum Auszug blieben acht Wochen Zeit. Also kündigte ich schriftlich bei Versatel zum nächstmöglichen Termin. Die Antwort von Versatel lautete, das ich erst zum Februar 2015 aus dem Vertrag könne. Auf meine telefonische Nachfrage, ob es keinen anderen Weg gebe, teilte man mir mit, ich solle eine zweite Kündigung mit der Angabe des Grundes schicken. Also schrieb ich eine zweite Kündigung, mit der Bitte um ein Sonderkündigungsrecht. Außerdem erklärte ich mich dazu bereit, eine 3 monatige Frist zu wahren. In einem weiteren Telefonat wurde mir die Ablehnung mitgeteilt. Auf meinen Einwand, das sich der Zeitpunkt eines Hausverkaufs nicht planen ließe und ich ja keinen Anbieterwechsel vornehmen möchte, bekam ich folgende Antwort: Ich würde nur dann von dem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen können, wenn Versatel mich in meinem neuen Zuhause versorgt. Der Besitzer des Hauses, in dem ich jetzt wohne, ist aber an einen anderen Anbieter gebunden.

Es ist für mich nicht nachvollziehbar, das Versatel so unkulant mit seinen Kunden umgeht. Ich zahle nun für einen Anschluss, den ich nicht nutze. Und ich kann doch den Besitzer meines neuen Zuhauses nicht nötigen einen Anbieterwechsel vorzunehmen.

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Meine Forderung an 1&1 Versatel GmbH: Kulanz bei Sonderkündigungsrecht


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Kommentare und Trackbacks (3)


24.07.2014 | 20:41
von Ghost Bird | Regelverstoß melden
Die Situation ist ungünstig. Leider ist ein Hausverkauf bei DSL und Telefonanbietern kein Sonderkündigungsgrund (genauso wie ein Umzug in eine andere Wohnung).

Ich würde ihnen empfehlen eine Mitteilung vom Besitzer des Hauses (oder Vermieter) wo sie jetzt wohnen bei Versatel vorzulegen, dass der Empfang der Leistung technisch nicht möglich ist, da in dem Haus nur ein Anbieter genutzt werden kann. Sonderkündigungsrecht wäre eben zum Beispiel, dass die Leistung "nicht empfangen werden kann" denn für die Technik des Besitzers können sie nichts.

16.08.2014 | 14:40
von Bine noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe bis heute nichts von Versatel gehört.


07.09.2014 | 19:04
von Bine noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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