Durch klarmobil gelöste Beschwerde. | 881 Views | 01.08.2014 | 13:33 Uhr
geschrieben von Stephan Aretz

klarmobil GmbH (Büdelsdorf)

Klarmobil.de und die Kontopflegegebühr

Bestell-/Kundennummer: 1050362447

Nun wurde auch ich Opfer der einseitigen AGB-Änderung von Klarmobil.

SCHLAGWORTE

Am 28.07.2014 bekam ich eine Rechnung über eine "Kontopflegegebühr" von Klarmobil. Eine solche Gebühr war nie in den AGB vereinbart gewesen und wurde auch in den vergangenen Jahren nie berechnet. Daher habe ich dieser Rechnung natürlich fristgerecht widersprochen und in diesem Zuge natürlich meinen Vertrag auch sofort gekündigt.

Meiner Kündigung wurde bestätigt, aber seltsamerweise erst zum 31.08.2014, obwohl ich laut meinem Vertrag fristlos und jederzeit kündigen darf. Wie kann das sein?

Wie gesagt, ich bekam am 28.7.2014 von Klarmobil eine E-Mail über einen noch offenen Rechnungsbetrag in Höhe von 44,75 €. Mit dieser Rechnung wurden mir noch die Grundgebühren von Januar bis Juni + Mahngebühren und 20,97 € Gebühren für eine Adressrecherche sowie die Kosten für eine Rücklastschrift in Rechnung gestellt.

Meiner Auffassung nach ist diese Forderung klar unberechtigt!

Mein Vertrag bei Klarmobil wurde ohne Mindestlaufzeit, Grundumsatz und Kontopflegegebühr abgeschlossen.

Erst mit Erhalt der Rechnung vom 28.07.2014 wurde ich erstmals darauf aufmerksam gemacht, dass Klarmobil eine neue Gebühr für all jene Kunden eingeführt hat, die einen geringeren Monatsumsatz als 3 Euro haben.

Man hat also anno 2010 eine einseitige Vertragsänderung per AGB-Änderung durchgeführt, dann knapp vier Jahre lang vergessen diese Gebühr zu berechnen und möchte die Kunden nun ab Januar 2014 zur Kasse bitten. Das ist so nicht rechtens!

Ich wurde außerdem erst ab Erhalt der 4. Rechnung am 28.07.2014 von Klarmobil per E-Mail kontaktiert. Eine Information über den Erhalt vorheriger Rechnungen sowie Mahnschreiben ist nie erfolgt, auch nicht per E-Mail.

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Die Sim-Karte wurde von mir schon seit Jahren nicht mehr genutzt. Demnach hatte ich mich auch schon sehr lange nicht mehr auf meinem Online-Account bei Klarmobil.de eingeloggt, da ich laut meinem ursprünglichen Vertrag auch davon ausgehen konnte, dass mir dadurch keinerlei Kosten entstehen.

Ferner schreibt Klarmobil in ihren AGBs (12.3) explizit vor, dass Kunden schriftlich über Vertragsänderungen nach Absatz 12.1 informiert werden müssen. Dann soll mir Klarmobil den Zugang dieser Änderungsmitteilung mal bitte nachweisen. Ich habe nie etwas erhalten!

Des Weiteren können essenzielle Vertragsbestandteile laut BGH (Urteil vom 11. 10. 2007, Az. BGH III ZR 63/07) ohnehin nicht per AGB-Änderung zu Lasten des Kunden verändert werden. Dass eine Grundgebühr und ein Mindestumsatz in diese Kategorie gehören, liegt hier klar auf der Hand.

Ich vereinbarte damals mit Klarmobil einen Prepaid-Tarif, bei dem ein Guthaben eingezahlt werden musste, um es dann aufzubrauchen. Eine monatliche Grundgebühr gab es nicht, was mir an diesem Vertrag besonders wichtig war.

Und da ich ein Klarmobil-Kunde bin, der einen Alt-Vertrag ohne Mindestumsatz und ohne Grundgebühr hat, widersprach ich jeder Rechnung von Klarmobil die die neue Sondergebühr enthält. Ich bin nicht bereit diese sowie alle daraus entstandenen Kosten zu bezahlen. Denn schließlich wurde diese Gebühr nie wirksamer Vertragsbestandteil.

Nachdem was ich hier schon alles gelesen habe, bin ich mal gespannt, ob Klarmobil überhaupt auf meinen Widerspruch reagiert.

Da ich den Vertrag wie gesagt auch schon seit längerem nicht mehr nutze, möchte ich diesen, besonders nach diesem Rechnungsdrama, nur noch kündigen und das sofort und nicht erst am 31.08.2014!

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Meine Forderung an klarmobil GmbH: Einhaltung der zwischen uns ursprünglich vereinbarten AGBs und Verzicht auf jegliche Forderungen (40,75€) sowie sofortige Kündigung!


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Kommentare und Trackbacks (1)


02.08.2014 | 10:21
von Stephan Aretz gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Klarmobil hat innerhalb von 12 Stunden auf mein Kündigungs-/ Widerspruchsschreiben reagiert. Der Vertrag ist nun gekündigt und auf jegliche Forderung wurde aus "Kulanz" verzichtet.
Ungeachtet dessen, ist die Art und Weise wie Klarmobil hier mit seinen Kunden umgeht, echt erbärmlich.




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