Durch BAUR Versand (GmbH KG) gelöste Beschwerde. | 1431 Views | 26.08.2014 | 13:20 Uhr
geschrieben von Peter Ostojic

BAUR Versand (GmbH & Co KG) (Burgkundstadt)

20%-Neukundenrabatt-Aktion ist Veräppelung!

Total entäuschend! Unmögliches Geschäftsgebaren!

SCHLAGWORTE

Am 12.08.2014 habe ich wegen des 20% Neukunden-Rabatts ein Sofa mit passenden Hocker bestellt bei BAUR - Kauf auf Rechnung. Die Bestellung mit den ausgewiesenen Beträgen habe ich vorsorglich ausgedruckt.

Am 13.08.2014 erhielt ich von BAUR per E-Mail eine Auftragsbestätigung mit dem Hinweis, dass der Rabatt für den ACTIONSCODE auf der Rechnung ausgewiesen wird. Damit war die SAche für mich erledigt.

Am 23.08.2014 (ein Samstag) erhielt ich überraschend ein Schreiben von BAUR mit Datum 21.08.2014, in dem mir ein Herr Erwin Z. schreibt, die Lieferung könne nur unter der Bedingung der Vorauszahlung erfolgen.

Noch am gleichen Tag nehme ich Bankkarte und TAN Generator zur Hand, um eine Online Sofortüberweisung vorzunehmen. Geht aber nicht! BAUR hat meine Bestellung inzwischen komplett storniert.

Ungläubig lese ich mir das Schreiben von Herrn Z. vom BAUR Versand noch einmal durch, da steht doch tatsächlich, dass ich die Bestellung neu aufgeben soll. Der Aktionscode ist am 21.08.2014 abgelaufen. Rein zufällig trägt das Schreiben von Herrn Z. das gleiche Datum 21.08.2014.

Ich habe nun den gesamten E-Mail Posteingang geprüft und unter den 5 oder 6 BAUR Nachrichten, darunter 1 Newsletter, eine gesonderte Mitteilung entdeckt, dass ich eine Teilsumme in Höhe von 160. - Euro innerhalb von 1 Woche leisten soll. Dies hätte man aber gleich in die Auftragsbestätigung schreiben sollen! So aber habe ich nach Lesen der Auftragsbestätigung die Sache als erledigt betrachtet, auch beim telefonischen Kundenservie, den ich noch extra kontaktiert habe, wurde ich darauf mit keinem Wort ingewiesen und auch auf im Online-Shop selbst steht nicht ein einziger Hinweis. Was ist das für eine Informationspolitik? Die Probleme bei BAUR sind hausgemacht, der Kunde darf es ausbaden.

Es wäre angebraucht gewesen, mir über die noch ausstehende Anzahlung eine Erinnerung zu senden, meinetwegen auch dem Gesamtbetrag anzufordern mit einer Fristsetzung von 7 Tagen, aber gleich meine komplette Bestellung zu stornieren?

Was ist das denn für ein Geschäftsgebahren? Ich bin selbst Unternehmer und Einzelhändler, wenn ich so arbeiten würde, könnte ich meine Läden in Kürze schließen.

Ich bin so verärgert, dass ich die Sache auch medienwirksam aufbereiten möchte und mich mit einigen TV-Sendern in Verbindung setzen werde. Auch das Mutterhaus OTTO werde ich über den Vorgang in Kenntnis setzen. Das ist keine Art und Weise mit Kunden umzugehen. So ein Verhalten dient weder dem Kunden noch dem Unternehmen. Das ist schlichtweg geschäftsschädigend.

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Meine Forderung an BAUR Versand (GmbH & Co KG): Bestellung vom 12.08.2014 zu den ursprünglichen Konditionen/20% ausführen und Zahlung ermöglichen


 
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Kommentare und Trackbacks (2)


26.08.2014 | 13:25
von Peter Batemann | Regelverstoß melden
". und mich mit einigen TV-Sendern in Verbindung setzen werde. "

Die werden sich bestimmt freuen :-O

28.08.2014 | 13:10
von Peter Ostojic gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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