Durch callmobile endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 5555 Views | 31.08.2014 | 21:16 Uhr
geschrieben von Christoph Hertel

callmobile GmbH (Hamburg)

Callmobile verweigert Auszahlung von Restguthaben

Bestell-/Kundennummer: 3454304 und 3454308

Kundennummern: 3454304 und 3454308

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Rufnummern: 015256302580 und 015226355998

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 16.02.2014 bestellte ich bei Callmobile 2 Prepaid-SIM-Karten mit o. g. Rufnummern.

Beide Karten verfügten über ein Startguthaben von jeweils 10 EUR, welches ich auch auf beiden Karten restlos verbrauchte. Der Guthabenstand beider Karten betrug also unmittelbar nach Verbrauch am 13.04.2014 des Startguthabens 0,00 €.

Da in meinem Kundenkonto (obwohl bei mir bei der Bestellung explizit nicht gewünscht) eine automatische Guthabenaufladung, sobald das Guthaben unter 2,00 EUR fällt, aktiviert war, wurden am 13.04.2014 auf beide Karten jeweils 15,00 EUR automatisch aufgeladen.

Darüber wurde ich, ebenfalls am 13.04.2014 per E-Mail informiert. (Siehe Bild).

"Hallo Christoph Hertel,

Sie nutzen das automatische Aufladen, um das Guthaben Ihrer callmobile Mobilnummer 015226355998 aufzuladen.

Ihr Guthaben wurde um einen Betrag in Höhe von € 15,00 aufgefüllt. Ihr aktueller Guthabenstand beträgt nun € 15,00."

und

"Hallo Christoph Hertel,

Sie nutzen das automatische Aufladen, um das Guthaben Ihrer callmobile Mobilnummer 015256302580 aufzuladen.

Ihr Guthaben wurde um einen Betrag in Höhe von € 15,00 aufgefüllt. Ihr aktueller Guthabenstand beträgt nun € 15,00."

Die o. g. Beträge wurden am 14.04.2014 von meinem Konto eingezogen (siehe Bild).

Da die automatische Aufladung gegen meinen Willen erfolgte, entschloss ich mich am 30.04.2014, die beiden SIM-Karten zu kündigen, die Kündigungsbestätigung erhielt ich am 30.04.2014.

"Hallo Christoph Hertel,

diese E-Mail enthält Informationen über die Kündigung Ihrer callmobile-Mobilnummer.

Sie haben uns eine Kündigung für Ihre callmobile-Mobilnummer 015226355998/015256302580 zukommen lassen. Hiermit bestätigen wir Ihnen die Kündigung zum 2014-05-02.

Die endgültige Abrechnung wird innerhalb von 50 Tagen nach Kündigung abgeschlossen, da bestimmte Gesprächsabrechungen einige Zeit in Anspruch nehmen können (z. B. werden Auslandsgespräche mit einem zeitlichen Verzug weiterberechnet)."

Gekündigt wurde demnach zum 02.05.2014! Während der Online-Kündigung gab ich meine Bankverbindung an, auf welche mein Restguthaben i. H. v. jeweils 15 EUR ausgezahlt werden sollte.

Nach obigem Hinweis auf Erstellung einer Abschlussrechnung innerhalb von max. 50 Tagen, kontaktierte ich am 18.06.2014 den Support, mit der Bitte, mir mein Restguthaben schnellstmöglich auszuzahlen.

Am 19.06.2014 erhielt ich folgende Antwort:

"Ihr Restguthaben

Sehr geehrter Herr Hertel, vielen Dank für Ihre Kontaktaufnahme mit unserem Kundenservice. Gern bestätigen wir Ihnen, dass wir Ihren Auftrag zur Auszahlung des Restguthabens für Ihre callmobile.de Rufnummer 0152-56302580 und 0152-26355998 erhalten und bearbeitet haben. Das Guthaben wird nach Kündigung Ihres Anschlusses und Erstellung einer Schlussabrechnung auf die von Ihnen angegebene Bankverbindung ausgezahlt. Beachten Sie bitte, dass ausschließlich das aufgeladene Guthaben (kein Start- oder Bonusguthaben) erstattet wird."

Wie bereits erwähnt, wurden jeweils 15 EUR aufgeladen, die ich auch jeweils in einer Rückerstattung erwarte. Start- und Bonusguthaben wurde restlos verbraucht, daher ohnehin nicht erstattungsfähig. Selbst wenn das Startguthaben meinetwegen noch 0,80 EUR betragen hätte, hätte ich dieses nicht gewollt (darauf verzichtet) und nur mein selbst eingezahltes (wenn auch unfreiwillig) Guthaben verlangt. Erneut wurde in der Mail auf die Erstellung einer Schlussabschlussrechnung verwiesen. Gut, da seit 02.05.2014 (Kündigung) noch keine vollen 50 Tage vergangen waren, nahm ich das hin.

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Hätte dann aber exakt am 21.06.2014 der Fall sein müssen. Da ich bis zum 07.07.2014 jedoch weder meine Rückzahlung noch die besagte Schlussabrechnung erhielt, versuchte ich erneut den Kundenservice zu kontaktieren (per Direktantwort auf die Mail).

Hier erhielt ich dann folgende Nachricht:

"Sehr geehrter callmobile Kunde,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Bedauerlicherweise erreichte uns Ihr Anliegen über eine E-Mail-Adresse, welche systemseitig nicht mehr unterstützt wird. Eine Beantwortung Ihrer E-Mail ist daher auf diesem Wege nicht möglich.

Sie erreichen unseren Kundenservice für schriftliche Anfragen ganz einfach unter www.callmobile.de/email
Für telefonische Anfragen stehen wir Ihnen weiterhin gerne Mo. bis Fr. zwischen 8.00 und 20.00 Uhr unter 040-34 8585 310 (Preis gemäß Festnetztarif) zur Verfügung."

Allein dies empfinde ich als Frechheit, da es die Kommunikation grundlos erschwert, da ein Sachbearbeiter den ganzen Verlauf nicht lesen kann und man sich noch mal komplett neu an den Support wenden muss. Dies tat ich dann auch nochmals am 24.07.2014 über das Kontaktformular auf der Webseite, wo ich (da ja direkte Antwort auf Mail nicht mehr möglich war) noch mal ellenlang komplett schildern musste und eine Auszahlung meiner 2 x 15 EUR (selbsteingezahlten) Guthaben forderte.

Am 25.07.2014 erhielt ich folgende Antwort:

"Sehr geehrter Herr Hertel, vielen Dank für Ihre Kontaktaufnahme mit unserem Kundenservice. Bitte entschuldigen Sie die Verzögerung bezüglich der Guthabenerstattung. Die Auszahlung Ihres Restguthabens wurde am 19.06.2014 eingeleitet, sodass wir Sie noch um ein wenig Geduld bitten. Mit freundlichen Grüßen Ihre Kundenbetreuung"

Die Auszahlung wurde also angeblich am 19.06.2014 "eingeleitet" - bis 25.07.2014 habe ich aber immer noch nichts erhalten! Da läuft doch einiges verkehrt! Ich entschloss mich, dennoch noch einige Tage zu warten.

Da ich dann aber bis zum 13.08.2014 weder eine Auszahlung meines Guthabens, noch die o. g. Schlussabrechnung erhalten habe, kontaktierte ich am 13.08.2014 ERNEUT den Support und erhielt erst am 18.08.2014 folgende Antwort:

"Sehr geehrter Herr Hertel, vielen Dank für Ihre Kontaktaufnahme mit unserem Kundenservice. Gern haben wir Ihr Kundenanliegen geprüft. Bei den von Ihnen beiden genannten Accounts ist die Auszahlung in Bearbeitung und müsste Ihnen in den nächsten Tagen zugehen. Mit freundlichen Grüßen Ihre Kundenbetreuung"

Die Auszahlung befindet sich also nach wie vor "in Auszahlung" (seit 19.06.2014; also 2 Monate später!), soll aber nun "in den nächsten Tagen" bei mir eingehen. Da die Zahlung auch bis 22.08.2014 nicht bei mir eintraf, kontaktierte ich ebenfalls am 22.08.2014 abermals den Kundenservice, um nachzufragen, was denn "in den nächsten Tagen" bei Callmobile bedeuten soll.

Erst am 25.08.2014 erhielt ich dann folgende Antwort: "Sehr geehrter Herr Hertel,

SCHLAGWORTE


vielen Dank für Ihre E-Mail.

Die Auszahlung in den nächsten Tagen bedeutet innerhalb von 2 Wochen.

Da sich auf beiden Karten noch Bonusguthaben befand, beträgt das Restguthaben bei beiden Karten jeweils 5 Euro.

Bonusguthaben wird von uns nämlich nicht ausgezahlt.

Mit freundlichen Grüßen

callmobile.de Kundenbetreuung
Herr B. S."

Interessant. In den nächsten Tagen bedeutet also bei Callmobile "innerhalb von 14 Tagen" - nun gut, nach letzter Info vom 18.08.2014 heißt das demnach, dass ich mein Geld spätestens am 01.09.2014 erhalten sollte. Vielmehr verwundert mich aber, dass nun plötzlich von einem Restguthaben von jeweils nur 5 EUR gesprochen wurde, obwohl jeweils 15 EUR auf jede Karte aufgeladen und von meinem Girokonto abgebucht wurden, nachdem das (Start-) Guthaben der Karten durch Verbrauchen bei beiden Karten auf 0,00 EUR gefallen war. Dass Bonusguthaben nicht ausgezahlt wird, weiß ich ja inzwischen.

Das Startguthaben (jeweils 10 EUR) habe ich ja auch vollständig verbraucht und danach (unfreiwillig) jeweils 15 EUR selbst/automatisch eingezahlt. Dementsprechend antwortete ich auch am 25.08.2014 und machte deutlich, dass ich meine jeweils aufgeladenen 15 EUR (also insgesamt 30 EUR) erwarte. Dies wurde mir ja auch durch die Mails von Callmobile (13.04.2014) bestätigt! Sowohl die Aufladung von jeweils 15 EUR, als auch der aktuelle Kontostand von 15 EUR (welcher vor der Aufladung 0,00 EUR betrug).

Screenshots hierzu müsste ich bei Bedarf erst auf meinem alten Notebook suchen, aber die E-Mails, in denen es schwarz auf weiß steht, müssten ja ausreichen.

Am 27.08.2014 erhielt ich dann folgende Antwort: "Sehr geehrter Herr Hertel,

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Von beiden Rufnummern wurden jeweils 10 Euro Startguthaben wieder abgebucht, da das Startguthaben erst verwendet wird, wenn ein gleichhoher Betrag an eigene Guthaben verbraucht wurde.

Also obwohl 10 Euro Guthaben für eine Dienstleistung genutzt wurden, wurde dabei kein Startguthaben verbraucht.

Die 10 Euro Restguthaben erhalten Sie, wie bereits mitgeteilt, innerhalb der nächsten 2 Wochen."

Plötzlich wird das Startguthaben erst verwendet, wenn ein gleichhoher Betrag an eigenem Guthaben verwendet wurde. Hiervon war zu KEINEM Zeitpunkt seit Bestellung der Karten am 16.02.2014 die Rede! Als ich das Guthaben am 13.04.2014 verbrauchte, betrug das Guthaben beider Karten laut Online-Kontoübersicht 0,00 EUR.

Erst hierdurch (Start-) Guthaben unter 2,00 EUR gefallen, wurde eine automatische Guthabenaufladung ausgelöst und jeweils wieder 15,00 EUR von meinem Konto abgebucht und auf die beiden Rufnummern aufgeladen. Wenn die automatische Aufladung (gegen meinen Willen) nicht aktiviert gewesen wäre, wäre dies auch gar nicht möglich gewesen. Das Guthaben hätte bis zur Kündigung am 30.04.2014 zum 02.05.2014 weiterhin 0,00 EUR betragen und alles wäre zu meiner Zufriedenheit gewesen.

Trotzdem wurden gegen meinen Willen jeweils 15 EUR (insgesamt 30 EUR) von meinem Konto abgebucht und den beiden Rufnummern gutgeschrieben. Die Funktion habe ich dann erst im Anschluss an die automatische Aufladung deaktiviert (ziemlich versteckt im Online-Kundenkonto).

Auf einen Lastschriftwiderspruch / Rücklastschrift habe ich bewusst verzichtet, damit nicht erst noch eine unberechtigte Rücklastschriftgebühr berechnet wird, obwohl ich ja schon bei Bestellung eine automatische Abbuchung abgewählt hatte!

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Statt einer Rücklastschrift entschied ich mich also am 30.04.2014 beide SIM-Karten zum 02.05.2014 zu kündigen.

Das Guthaben beider Karten betrug zum Zeitpunkt der Kündigung jeweils 15,00 EUR laut Online-Kundenkonto. Bei der Kündigung konnte ich, wie bereits erwähnt, meine Bankverbindung angeben, auf die, die insgesamt 30 EUR selbst eingezahlten (wenn auch ungewollt automatisch) Restguthaben erstattet werden sollten. Das ganze oben erwähnte, antwortete ich ebenfalls am 27.08.2014 dem Support, um klarzumachen, dass ich die Erstattung meiner vollen jeweils 15 EUR (insgesamt 30 EUR) erwarte und nicht einen willkürlichen Abzug akzeptiere (plötzlich darf Startguthaben nicht direkt verwendet werden, was nirgends kommuniziert wird - den Hinweis in den AGB würde ich gern mal sehen!). Ich soll plötzlich nur noch jeweils 5 EUR erhalten (insgesamt 10 EUR), obwohl ich jeweils 15 EUR (insgesamt 30 EUR) an eigenem Guthaben eingezahlt habe.

Angeblich wird Startguthaben nämlich erst verwendet, wenn man zuerst den gleichen Betrag an eigenem Guthaben eingezahlt hat. Dies wurde, wie bereits erwähnt, seit Beantragung der Karten nirgends erwähnt und ist auch in den AGB nicht zu finden. Das Guthaben betrug vor der Aufladung auch erst jeweils 10,00 EUR, dann 5,00 EUR und unmittelbar vor der Aufladung 0,00 EUR. Wäre die automatische Aufladung nicht gegen meinen Willen aktiviert worden, wäre eine Abbuchung gar nicht möglich gewesen. Das Guthaben hätte also weiterhin 0,00 EUR betragen.

Des Weiteren wird hier (am 27.08.2014) wieder einmal nur von 14 Tagen gesprochen (also quasi eine eigenmächtige Fristverlängerung von Callmobile), obwohl dies schon am 13.08.2014 so kommuniziert wurde und diese Frist demnach spätestens am 01.09.2014 abläuft. Da ich auf meine Antwort an den Support am 27.08.2014 keine Antwort erhalten und weiterhin auch bis heute (29.08.2014) weder die Abschlussrechnung, noch eine Rückerstattung meiner eingezahlten 30 EUR erhalten habe, ist dies nun mein letzter Versuch, bevor ich rechtliche Hilfe durch meinen Anwalt einhole.

Ich hoffe also nach wie vor, auf eine einvernehmliche Lösung und Rückerstattung meiner 30 EUR! Ich mache darauf aufmerksam, dass das konsequente Einbehalten meines eingezahlten und ungenutzten Guthabens eine ungerechtfertigte Bereicherung darstellt und ich nach § 812 I BGB einen Herausgabeanspruch hierauf besitze.

Hoffe also für beide Seiten, nun endlich eine einvernehmliche Lösung zu finden! Spart beiden Seiten Zeit und der Callmobile GmbH vor allem Geld, da die Rechtslage eindeutig ist und auch bei einer außergerichtlichen Einigung mithilfe des Anwalts immer noch dessen Honorar fällig werden würde - im Falle eines Prozesses zusätzlich noch die Prozesskosten. Dieser Aufwand und die unnötigen Kosten sollten doch im Interesse beider Seiten vermieden werden?

Meine Beschwerden äußerte ich weiterhin öffentlich auf der Facebook-Fanseite von Callmobile! Eine ernsthafte Reaktion hierauf erfolgte seitens Callmobile nicht.

Ein anderer User kommentierte jedoch, dass er genau das gleiche Problem wie ich hat und ebenfalls seit 30.04.2014 auf sein Guthaben wartet.

Daher gehe ich inzwischen leider davon aus, dass die ganze Sache System haben könnte, und öffne meine Beschwerde (zur Unterschrift) auch für andere User!

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an callmobile GmbH: Volle Rückerstattung meiner jeweils eingezahlten bzw. automatisch aufgeladenen 15 EUR (insgesamt 30 EUR) Guthaben


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
03.09.2014 | 17:34
Firmen-Antwort von: callmobile GmbH
Abteilung: Marketing

Selbstverständlich werden wir Ihr Restguthaben auszahlen. Wir bitten jedoch um Verständnis, dass Start- bzw. Bonusguthaben vor Auszahlung abgezogen wird. Sie erhalten eine ausführliche Antwort via E-Mail. Vielen Dank.

Antwort bewerten!





Kommentare und Trackbacks (22)


03.09.2014 | 17:46
von Christoph Hertel | Regelverstoß melden
Dass Sie mein Guthaben "selbstverständlich" zeitnah auszahlen werden, höre ich mittlerweile seit 4! Monaten.

Resultate sehe ich nicht!

Des Weiteren habe ich kein Verständnis dafür, dass mein eingezahltes Guthaben vor dem "START"-Guthaben verbraucht wird!
Wieso heißt es dann STARTguthaben?

Wäre die automatische Aufladung nicht gegen meinen Willen aktiviert, wäre gar kein eigenes Guthaben eingezahlt worden, dementsprechend hätte auch überhaupt kein eigenes Guthaben zuerst verbraucht werden können.

Weiterhin würde ich gern den Verweis in den AGB zum clever9-Tarif für diese, nun nachträglich behauptete Tatsache sehen, dass vor Antastung des STARTguthabens zunächst ein gleichhoher Betrag an eigenem Guthaben verbraucht werden muss.

Ohne entsprechenden AGB-Hinweis vom Datum des Vertragsschlusses (habe die AGB mit Stand Februar 2014 gespeichert) ist dieses Handeln Ihrerseits widerrechtlich und stellt, wie bereits erwähnt, eine ungerechtfertigte Bereicherung i. S. d. § 812 I BGB dar.

Da es in meinem Fall ja kein Einzelfall ist, sondern in zahlreichen Foren sich die Beschwerden über dieses - nicht durch entsprechende Verweise in den AGB gestütztes - Vorgehen häufen, kann man u. U. sogar von einer bewussten Veräppelung ausgehen.

Diese Vermutung stützt sich ja allein durch den Fakt, dass ich seit über 4 Monaten auf die Auszahlung meines Guthabens warte und selbst nach über zehnmaliger Kontaktaufnahme mit dem Kundenservice nichts geschieht!

06.09.2014 | 17:41
von Christoph Hertel noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nach wie vor keine Rückzahlung erhalten!
Bewusste Verzögerungsstrategie!

Jede vernünftige Buchhaltung sollte sowas binnen eines Werktags bewerkstelligen können!

Einfach nur schlecht!


13.09.2014 | 19:10
von Christoph Hertel noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Inzwischen nach über 4 Monaten zwar (wahrscheinlich durch die Veröffentlichung auf ReclaBox) pro Karte jeweils 5 € erhalten, eine volle Rückerstattung meines selbstaufgeladenen Kartenguthabens (10 € pro Karte fehlen also noch) wird jedoch nach wie vor verweigert.

Fadenscheinige "Rechtfertigung": Bevor das STARTguthaben angetastet wird, muss zunächst ein gleichhoher Betrag an eigenem Guthaben verwendet werden.

Dies ist nirgends in den AGB nachzulesen, noch wurde seitens der Callmobile GmbH die Bemühung gezeigt, mir diesen Fakt nachzuweisen.

In dem Sinne hat sich die Callmobile GmbH nach wie vor ungerechtfertigt an mir bereichert.

Ich bezweifle, dass hier noch eine Lösung zu finden ist, weshalb nun in Kürze eine Klage vor dem Amtsgericht folgt!


18.10.2014 | 19:21
von Christoph Hertel endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Finger weg! Nach wieder vor keine volle Rückerstattung.


20.11.2014 | 19:10
von ReclaBoxler-4310194 | Regelverstoß melden
Hallo Herr Hertel,

Ich habe genau das gleiche Problem wie sie. Bei mir wurden nach langer Wartezeit die aufgeladenen 15 Euro minus den vom Startguthaben bereits verbrauchten 9,90 abgezogen. Ausgezahlt wurden 5,10 Euro. Dahinter steckt auf jeden Fall System die automatische Aufladung ist schon so konstruiert das der Kunde das erst bemerkt wenn es zu bereits zu spät ist. Wenn man dann das richtige tut den Vertrag beendet und eine Auszahlung fordert werden nur (15 Euro -verbrauchtes Startguthaben ausgezahlt). Dieses Vorgehen wird nirgends erwähnt weder in den AGB noch in den FAQs noch sonst wo.

Ich sehe darin auch eine ungerechtfertigte Bereichung nach 812 I BGB und sogar Betrug. Da in den FAQs eindeutig geschrieben steht das nicht verbrauchtes per Lastschrift eingezahltes Guthaben ausgezahlt wird. Somit sind sämtliche Tatbestandsmerkmale von §263 Stgb erfüllt.
Täuschung: Es wird suggeriert das das per Lastschrift eingezahlte Guthaben vollständig ausgezahlt wird
Irrtum: Der Kunde glaubt bei Abschluss des Vertrages das er das nicht verbrauchte eingezahlte Guthaben vollständig ausgezahlt bekommt
Kausalität: Die Täuschung und der Irrtum hängen kausal zusammen
Vermögensschaden: Der Kunde erleidet einen Vermögensschaden in höhe von den nicht ausgezahlten 10 Euro.
Ungerechtfertigte Bereicherung ist ebenfalls erfüllt wie sie ja schon dargestellt haben.

Da das ganze System ist sogar §263 Stgb Abs 3. erfüllt kann man hier auch von einem gewerbsmäßigen Betrug ausgehen was bei einer Anzeige eine nicht unerhebliche Geldstrafe oder sogar Freiheitsstrafe nach sich zieht.

Angesichts der kleinen Betrugsumme 10 Eur wird es wahrscheinlich nur auf eine Geldstrafe raus laufen.

Sollten sie einen Anwalt beauftragen fragen sie doch einfach mal ob er das genau so sieht wie ich.

Ich würde mich freuen sollten sie den Fall tatsächlich vor Gericht bringen wenn sie das Aktenzeichen hier posten könnten. Dann könnte man vieleicht dieser Masche ein Ende bereiten.

Viele Grüße
Lou Lebensfroh

17.02.2015 | 10:09
von ReclaBoxler-1291035 | Regelverstoß melden
Hat sich da was getan? Ich bin zum Glück nicht in der Lage, aber ich bin mir sehr wohl bewusst, dass Mobilfunkanbieter wie Callmobile sich gerne derartig bereichern und willkürlich Regeln erfinden.

Hat Callmobile eingelenkt bzw. das rechtmäßige Guthaben von je insgesamt 15€ überwiesen?

Danke für die Antwort

A. Moser

17.02.2015 | 19:12
von Christoph Hertel | Regelverstoß melden
 spider monkey ReclaBoxler-1291035 / A. Moser

Nein, seitens Callmobile keinerlei Einlenken.
Stand nach wie vor: es wurden nur 10 € der fälligen 30 € überwiesen.

Und wird einfach bewusst gemacht, weil die meisten Leute wegen 20 € den Aufwand mit Anwalt (selbst über RS) scheuen.

Naja, Verjährungsfrist ist ja noch ein wenig hin. ggf. werde ich doch noch tätig, wenn ich mal absolut nichts zu tun habe.

Bis dahin: [...] auf dem gesamten deutschen Mobilfunkmarkt. Kann potentiellen Kunden nur in aller Dringlichkeit davon abraten, Verträge mit diesem Unternehmen einzugehen. Ungerechtfertigte Bereicherung, die schon betrügerische Züge annimmt, sind bei Callmobile vorprogrammiert.

Wer eben nicht durch Service und Qualität punkten kann, um sich einen Vorsprung gegenüber der Konkurrenz zu verschaffen, muss eben augenscheinlich zu solch unlauteren Methoden greifen.

23.06.2015 | 23:26
von Eric Schemm Der Kommentator hat sich der Beschwerde angeschlossen
Exakt das gleiche Problem!

27.12.2015 | 14:51
von Bernd_ Müller_ | Regelverstoß melden
Hallo Christoph,

habe dein erstes Posting zwar nur bis 2/3 gelesen. Habe gesucht aber dennoch konnte ich nichts von "Rückschein" oder "Einschreiben" finden.

Hast du denn eine Zahlungsfrist für dein Guthaben gefordert und entsprechend angemahnt/in Zahlungsverzug gesetzt?

Mir scheint, du hättest mehr immer und immer wieder darum "gebeten" (so sieht es wohl call9) das Guthaben ausbezahlen zu lassen. Da lächeln Firmen wie call9 natürlich nur müde.

12.03.2016 | 01:13
von ReclaBoxler-7390596 | Regelverstoß melden
Hallo liebe Leidensgenossen,

selbst mit Rechtsanwalt kommt man gegen diese Geschäftstätigkeit nicht an. Ich habe meinem Anwalt nun den Klageauftrag erteilt und werde wegen eines Betrages unter 10 € klagen. Das Urteil, ein Anerkenntnis oder die anderweitige Erledigung des Rechtsstreits werde ich hier umgehend mitteilen. Ich denke im Sommer wird die Sache erledigt sein.

Gibt es bei euch Neuerungen?

12.03.2016 | 08:42
von Bernd_ Müller_ | Regelverstoß melden
Auch wenn ich hier gar nicht betroffen bin, interessiert es mich brennend wie das bei dir oder anderen ausgeht. Also halte auf den laufenden, danke!

08.05.2016 | 22:49
von ReclaBoxler-7390596 | Regelverstoß melden
Liebe Gemeinde,

ich habe nunmehr Klage beim AG Hamburg eingereicht. Das schriftliche Verfahren wurde angeordnet. Bisher hat mich keine Verteidigungsbereitschaft der Gegenseite erreicht. Ich halte euch auf dem Laufenden.

21.05.2016 | 17:00
von ReclaBoxler-7390596 | Regelverstoß melden
Liebe Beschwerde-Gemeinde,

es ist vollbracht. Callmobile kündigt gegenüber dem AG Hamburg und zugleich per Post an mich an, meine geltend gemachten Ansprüche nebst meiner Rechtsanwaltskostennote aus "Kulanzgründen" zu erfüllen. Zugleich entschuldigt man sich für die mir erteilten Falschauskünfte und entstandenen Unannehmlichkeiten. Soviel zur Zahlung aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Es ist schon bemerkenswert, dass man es trotz außergerichtlichem Anwaltsschriftsatz auf ein Klageverfahren ankommen lässt, wenn der Anwalt auch noch in eigener Sache tätig wird, also die ernsthafte Gefahr der klageweisen Anspruchsdurchsetzung besteht.

Ich halte es weiterhin für rechtswidrig, wenn eingezahltes Guthaben nicht erstattet wird, weil zuerst dieses und dann erst das Startguthaben zu verbrauchen sei. Wohl gemerkt wurde dies in der Vertragsdurchführung so aber nicht umgesetzt (siehe Aufladeautomatik, die gerade erst nach Verbrauch des Startguthabens greift). Leider komme ich damit wie erwartet nicht in den Genuss eines streitigen Urteils.

Ich wünsche eine gute Zeit.

21.05.2016 | 20:51
von Bernd_ Müller_ | Regelverstoß melden
Hallo Reklaboxer,

vielen Dank für die Infos. So erstaunlich ist es eigentlich gar nicht, dass man in letzer Sekunde die Notbremse zieht. Würde hier ein Urteil rechtskräftig werden, würden wohl weitere "Geschädigte" mitziehen die sich in einer ähnlichen Situation befinden, und sich auf dieses Urteil berufen. Wäre ich Anwalt i. A. callmobile würde ich es zumindest so machen; ).

Jedenfalls, Glückwunsch!

MfG

07.09.2016 | 16:00
von Göx Öz | Regelverstoß melden
Guten Tag,

auch bei mir wurde nun eine automatische Aufladung in Höhe von 15€ vorgenommen, die ich nie angewählt habe.

Eigentlich wollte ich auch kündigen und ein MA der Servicehotline erzählte mir was von den 10€, die abgezogen werden, ohne mir das näher erläutern zu können, geschweige denn die Passage in den AGBs nennen zu können.

Der Betrag soll am 13.09 von mir abgebucht werden und ich spiele mit dem Gedanken, einfach die Abbuchung per Rücklastschrift wieder auf mein Konto zurückzubuchen.

Wie stehen die Erfolgsaussichten es auf ein Mahnverfahren seitens Callmobile ankommen zu lassen und dann mit den richtigen Paragraphen dem Mahnbescheid zu widersprechen?

Ansonsten, hat jemand zufällig ein vorgefertigtes Schreiben, was ich an Callmobile schicken kann?

mfg

07.09.2016 | 18:21
von ReclaBoxler-7390596 | Regelverstoß melden
Also die Rückbuchung würde ich lassen. Die ist nämlich von deinem Willen gedeckt und könnte Schadensersatzansprüche auslösen. Lieber hole dir das Geld nach der Auflösung des Vertrages wieder.

08.09.2016 | 20:56
von ReclaBoxler-7390596 | Regelverstoß melden
Ich helfe dir gern, schicke mir mal deine Mailadresse.

10.09.2016 | 16:23
von Göx Öz | Regelverstoß melden
Vielen Dank,

meine E-Mail Adresse lautet hummel96 spider monkey web.de

10.05.2017 | 18:14
von ReclaBoxler-2403888 | Regelverstoß melden
Liebe Community,
habe momentan leider das gleiche Problem. Was ist die beste Vorgehensweise, wenn Callmobile die Auszahlung um den Scheinbetrag des Startguthabens verringern möchte? Vielen Dank!

15.09.2017 | 13:05
von Gerd Tak | Regelverstoß melden
Ich habe genau das selbe Problem.
Wie sind die Erfahrungen? Ich vermute mal ohne Klage wird man da nicht so weit kommen?
Kann mir jemand dabei helfen, wie man am besten vorzugehen hat?

Vielen Dank.

18.09.2017 | 21:30
von ReclaBoxler-7390596 | Regelverstoß melden
Schicke mir mal deine Mail, vielleicht kann ich dir helfen.

18.09.2017 | 21:36
von Gerd Tak | Regelverstoß melden
Hi,

vielen Dank, wie kann ich dir denn eine Nachricht schicken? Oder geht es nur, dass ich sie hier direkt rein kopiere?
Vielen Dank.



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