Durch MISTER-AUTO.DE gelöste Beschwerde. | 2371 Views | 24.09.2014 | 13:27 Uhr
geschrieben von Mario Köhler

MISTER-AUTO.DE (Saarbrücken)

Mister-Auto zahlt Reparatur für mangelhafte Wasserpumpe nicht

Bestell-/Kundennummer: Kd.-Nr. 827697

Ich habe im Januar 2014 eine DOLZ Wasserpumpe bei Mister-Auto gekauft, die in einer Opel Fachwerkstatt eingebaut wurde. Im September 2014 wurde festgestellt, dass die DOLZ-Wasserpumpe undicht ist. Ein Anruf bei der Mister-Auto Kundenbetreuung hatte zum Ergebnis, dass sie zwar die Kosten für die defekte Wasserpumpe ersetzen wollen, nicht aber die Reparaturkosten, die mit dem Ausbau der mangelhaften und dem Einbau der neuen Wasserpumpe verbunden sind. Man teilte mir mit, dass ich mich an den Hersteller der Wasserpumpe wenden müsste. Dieser allerdings sitzt in Spanien.

SCHLAGWORTE

Ein Anruf bei der Rechtsberatung bestätigte jedoch das, was ich vermutete: Ich hätte einen Vertrag mit dem Händler geschlossen und nicht mit dem Hersteller der Wasserpumpe, und der Händler hat müsste seiner Gewährleistungspflicht nachkommen und den Mangel nachbessern. Alle damit verbundenen Kosten hätte der Händler zu tragen.

Da die Wasserpumpe nach nur 14.000 km Laufleistung und knapp 8 Monaten schon wieder undicht war (Kühlwasseraustritt aus einer Lageröffnung und damit verbundener Kühlwasserverlust), gehe ich eindeutig von einem Mangel aus.

Ich füllte demnach online im Mister-Auto Kundenbereich das Reklamationsformular aus und schickte die defekte Wasserpumpe zur Garantiebesichtigung ein. Darüber hinaus verfasste ich schriftlich eine Reklamation bzgl. der defekten Wasserpumpe und forderte mit einer Frist von 14 Tagen die Erstattung des Kaufpreises für die defekte Wasserpumpe sowie die Kosten für den Aus- und Einbau der Wasserpumpe. Diese blelaufen sich in einer Opel-Fachwerkstatt auf 67,57 EUR.

Mister Auto erstattete mir tatsächlich den Kaufpreis für die defekte Wasserpumpe, äußerte sich jedoch nicht zu meiner Forderung der Werkstattrechnung. Telefonisch ist der Kunden-Support sehr schlecht erreichbar, tlw. drückt man sich durch die Computer-Ansagen durch und hört dann ein Besetzt-Zeichen. Die Faxnummer 01805015481, die im Impressum angegeben ist, ist unbekannt. Auf das Einschreiben erfolgte bisher (knapp 2 Wochen nach Zustellung) keine Antwort.

Ich gehe demnach davon aus, dass Mister-Auto die Angelegenheit aussitzen oder totschweigen will.

Ich hoffe, dass auf diese Weise (Veröffentlichung der Beschwerde im Internet) mehr Bewegung in die Angelegenheit kommt. Ich besitze zwar eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, will aber dennoch versuchen, die Sache ohne Anwalt zu klären.

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Meine Forderung an MISTER-AUTO.DE: Erstattung der nötigen Reparaturkosten i. H.v. 67,57 EUR


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Kommentare und Trackbacks (2)


24.09.2014 | 19:49
von Mario Köhler noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nachdem der Einschreiben-Brief knapp zwei Wochen unbeantwortet blieb, schickte ich gestern eine Erinnerungs-Mail an kundenservice[AT]mister-auto.de und setzte in der e-mail eine letzte Frist von weiteren 7 Tagen, in der ich ankündigte, den gesamten Schriftverkehr meinem Anwalt zu übergeben, wenn die Angelegenheit nicht bis Ablauf der Frist zu meiner Zufriedenheit gelöst sei. Ich zitierte außerdem aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen: Dort heißt es in Passage 8.1. "Die für die Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen werden von uns getragen. ". Ich interpretiere das so, dass die Reparaturkosten in der Opel-Fachwerkstatt Aufwendungen sind, die zur Nacherfüllung getragen werden müssen - und zwar nicht von mir als Käufer der Wasserpumpe, sondern vom Händler, der 24 Monate gewährleisten muss, dass die Sache (= Wasserpumpe) mängelfrei ist. Am selben Tag erhielt ich von Mister-Auto per e-mail die Mitteilung, dass meine Forderung an die Firmenzentrale in Frankreich weitergeleitet worden sei, und wieder einen Tag später erhielt ich von Mister-Auto die schriftliche Gutschriftbestätigung in voller Höhe. Nun bin ich gespannt, wie lange es dauert, die Reparaturkosten durch die Buchhaltung auf mein Girokonto überweisen zu lassen. Im Moment bin ich jedenfalls positiv überrascht von der nun doch recht erfreulichen Kooperation seitens Mister-Auto.


30.09.2014 | 13:11
von Mario Köhler gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Mister-Auto hat nach meiner zweiten Fristsetzung den Reparaturbetrag i. H.v. 67,57 EUR per Überweisung erstattet. Seltsam nur, dass ein Einschreiben-Brief fast zwei Wochen unbeantwortet blieb, und dass auf die e-mail, in der auf den Ablauf der Frist hingewiesen und mitgeteilt wird, nach Fristablauf die Angelegenheit einem Anwalt zu übertragen, eine Rückmeldung innerhalb von weniger als 24 Stunden erfolgte. Ein Gewährleistungsantrag, wie man ihn z. B. bei anderen Portalen wie kfzteile24 findet, sucht man bei Mister-Auto vergebens. Anscheinend will man die Kunden nicht mit der Nase darauf stoßen, dass der Händler (= Mister Auto) 24 Monate für Mängel am gekauften Artikel haftet.


30.09.2014 | 13:15
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.




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