Durch Segmüller gelöste Beschwerde. | 6212 Views | 29.09.2014 | 13:54 Uhr
geschrieben von R. Beck

Segmüller (Friedberg)

Rückgabe originalverpackt trotzdem 20 % Abzug + unverschämte MA!

Bestell-/Kundennummer: Kaufvertrag 85 0 346923 Artikel 2753746 Absturzsicherung 329 EUR

Wir sind schon mehrfach gut zahlende Kunden gewesen und haben in der Vergangenheit seit 2011 für über 9.000 EUR an Waren bei Segmüller Weiterstadt gekauft.

SCHLAGWORTE

Trotzdem wurden wir bei der fristgemäßen (14 Tage nach Auslieferung) und originalverpackten Rückgabe einer unbeschädigten Teillieferung (Absturzsicherung für ein Kinderbett, Preis 329 EUR) herablassend behandelt und so unverschämt abgebügelt, als hätten die MA in der Warenausgabe/Rückgabestelle in Weiterstadt NULL Interesse an uns als Kunden!

Wir wurden von oben herab wie lästige Bittsteller behandelt, die um ein Almosen betteln - unfassbar!

Dabei geht es hier um stolze 110 EUR (33%), die uns einfach vom Kaufpreis abgezogen wurden mit dem Hinweis "wir müssen das so machen, es steht im Kleingedruckten".

Wohlgemerkt: Die Ware war a) originalverpackt und b) unbeschädigt, was die Segmüllerleute auch schriftlich mit Stempel bestätigten!

Als wir sagten, damit sind wir als gute Kunden (9.000 EUR bisher gezahlt für Ware!) nicht zufrieden, wir wollen wie versprochen auf der Quittung einen Gutschein über den v o l l e n gezahlten Preis von 329 EUR kam frech zur Antwort: Das interessiert hier nicht, wir behandeln alle gleich! Sie kriegen nur 218,25 EUR (Gutschein) und Sie können froh sein, daß wir nicht noch mehr abziehen!

Ach ja? Schon mal was von wirtschaftlichen Wert einer guten Kundenverbindung gehört?

Dann hat Segmüller bald keine Kunden mehr, die so viel Geld zahlten um dann bei einer BEschwerde so behandelt zu werden, als hätte man bisher ein Handtuch für 13,50 EUR gekauft!

Dazu kommt, das auf jeder Quittung zum Kaufvertrag (auch bei uns) ausdrücklich steht: "Umtausch originalverpackter Ware mit Originalbeleg innerhalb von 14 Tage nur gegen Gutschein möglich! "

Da ist von irgendwelchen Abzügen nicht die Rede! So vorzugehen, ist einfach nur Abzocke!

Bei einem anderen großem Möbelhaus in Dreieich-Sprendlingen haben wir in einem anderen Fall auch anstandslos einen Gutschein über den v o l l e n Kaufpreis erhalten!

Dort werden wir unsere anstehenden größeren Käufe auch wieder machen und nicht in Weiterstadt, wenn hier nicht eine Entschuldigung für das unverschämte Verhalten der MA und der Ausgleich des restbetrages von 110 EUR erfolgt!

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Meine Forderung an Segmüller: 110 EUR Restgutschein oder nie wieder Segmüller!


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Kommentare und Trackbacks (9)


02.10.2014 | 11:16
von Erwin Körber | Regelverstoß melden
Wenn die Ware völlig unversehrt ist muß er das komplette Geld zurückbekommen. Das Kleingedruckte interessiert niemanden, AGBs sind nicht autom. Gesetzeskonform, die verfasst jedes Unternehmen wie es grad will!
Wo lässt sich denn bitte ein Bauteil schlechter verkaufen wenn es Originalverpackt ist?
Ich vermute mal der F. M. ist von Segmüller?

02.10.2014 | 15:33
von Erwin Körber | Regelverstoß melden
Entschuldigung, natürlich gibts auch außerhalb vom Segmüller Unwissende! :-)

02.10.2014 | 16:47
von R. Beck | Regelverstoß melden
Die Ware war unbeschädigt und o r i g i n a l v e r p a c k t / zurückgegeben innerhalb 14 Tagen - dann hätte es unbedingt die volle Summe zurückgeben müssen (als Gutschein) So steht es nämlich auf jedem Kassenzettel von Segmüller.
Gebrauchtware ist etwas ganz anderes, die hier war eben n i c h t gebraucht, da nicht mal ausgepackt

02.10.2014 | 18:40
von Erwin Körber | Regelverstoß melden
Aha, auf einmal! Wer lesen kann ist klar im Vorteil!:-)

02.10.2014 | 18:50
von Erwin Körber | Regelverstoß melden
Meinen ersten Beitrag hast Du doch zerrissen um bei Deinem 3. doch zum Gleichen Ergebniss zu kommen. Dabei stand schon im Beschwerdetext alles Wissenswerte drinn.

02.10.2014 | 19:24
von Erwin Körber | Regelverstoß melden
Hättest Du auf das eigentliche Problem des Beschwerdeführers geantwortet und nicht auf meinen unbedeutenden Nebensatz wäre alles in Ordnung gewesen. Klare Sache von Themaverfehlung Deinerseits!

02.10.2014 | 19:41
von Erwin Körber | Regelverstoß melden
Du hast Recht und ich meine Ruhe!:-)

14.10.2014 | 16:29
von R. Beck gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Segmüller hat sich bei mir entschuldigt und einen zweiten Gutschein über den Restbetrag gesendet!


14.10.2014 | 18:41
von Erwin Körber | Regelverstoß melden
Na herzlichen Glückwunsch, alles andere wäre auch Betrug gewesen.
Die probieren es halt immer wieder und wer es sich gefallen lässt hat verlohren! :-)



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