Immergrün Energie (Köln)
Gewährung des Neukundenbonus
Bestell-/Kundennummer: Vertragsnummer: 21309020896
Über Verivox habe ich zum 01.01.2014 einen Vertreag zur Strombelieferung über ein Paket von 3200 kw/h pro Jahr mit Immergrün abgeschlossen. Da ich meine Kontobewegungen immer online verfolge und Immergrün eine Einzugsermächtigung erteilte, hatte ich schriftlich am 14.01.2014 Immergrün darauf hingewiesen den Abschlag in Höhe von 67 € auch einzuziehen. Das hat dann erstmalig am 24.01.2014 funktioniert. Ab 02.2014 dann immer zum 02. des Monats.
Am 17.02.2014 habe ich dann zum Jahresende fristgerecht gekündigt per Einschreiben. Erst nachdem ich die Quittung des Einschrteibens per E mail an Immergrün gesendet hatte bekam ich die Kündigungsbestätigung zum 31.12.2014, dann habe ich genau 1 Kalenderjahr und muss den Bonus erhalten.
Am 02.09.2014 erhieltz ich von Immergrün eine E mail in der stand das ich ab Oktober selbst überweisen muss, da auf Grund meiner Kündigung kein Einzug mehr möglich ist. Ich habe dann bei Immergrün angerufen und daruaf hingewiesen das ich Oktober und November zum 01. des Monats überweise, Dezember auf Grund des eh viel zu hohen Abschlages jedoch nicht! Worauf mir der Mitarbeiter am Telefon gesagt hat das geht in Ordnung. Natürlich habe ich auch noch eine E mail an Immergrün geschickt und das Telefonat mitgeschnitten.
Am 29.09.2014 erhielt ich von Immergrün eine E mail in der darauf hingewiesen wird das ich den mir vertraglich zugesicherten Bonus nicht erhalten werde, da ich einen Mehrfachtarifzähler besitze und, Auszug aus E mail " Energieversorgern werden für einen Mehrfachtarifzähler höhere Gebühren in Rechnung gestellt. Dabei sind die Gebühren Ihres Netzbetreibers für den Zähler und für das Messen der Zählerstände höher, da der Zähler teurer ist und auch zweimal gemessen werden muss. Diese höheren Gebühren müssten in den angebotenen Strompreis einkalkuliert werden. Um den Strompreis in dem von Ihnen gewählten Bonus-Tarif möglichst niedrig zu halten, wurde in diesen Tarifen gegen eine solche Mischkalkulation entschieden. " Nach schriftlicher Rückfrage bei meinem Grundversorger wurde mir bestätigt das lediglich die 2 Zählerstände von HT und NT an Immergrün übermittelt werden am Jahrtesende. Hier entstehen keine weiteren Kosten, da ich den Doppeltarif z. B. Tag Nacht strom nicht habe.
Ich habe jetzt nach einigen E mails und Anrufen bei Immergrün natürlich noch keinen Antwort erhalten, habe aber jetzt schon die Schlichtungsstelle Energie mit eingeschaltet. Die Frist zu Antworten läuft leider erst im November aus, ich bin mir aber jetzt schon sicher das ich nichts von Immergrün hören werde! Deshalb habe ich auch jetzt schon alle Unterlagen zusammen gesucht und mir die Deckung meiner Rechtschutzversicherung bestätigen lassen.
Was Immergrün Energie hier treibt ist wirklich Bodenlos!
M. f.G.
T. K.
13.10.2014 | 13:57
Abteilung: Online
Sehr geehrter Herr Koenig,
vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.
Bitte wenden Sie sich zu diesem Zweck unter Angabe Ihrer Kundennummer und einem Link auf Ihren Eintrag in diesem Forum an unseren Kundenservice für Verbraucherportal-Beschwerden unter VPBkundenservice-energie.de. Wir werden uns über unseren Kundenanwalt umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
immergrün! -Energie GmbH
Kundenservice-Online