Durch L'TUR Tourismus endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 860 Views | 28.11.2014 | 20:16 Uhr
geschrieben von Sabine Engelke

L'TUR Tourismus AG (Freiburg)

Unseriöse Geschäftsgebaren bei der Buchung von Pauschalreisen

Bestell-/Kundennummer: 23914170

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

vergangene Woche habe ich bei Ihnen in Freiburg fernmündlich eine Pauschalreise nach Ägypten/Hurghada/El Gouna gebucht.

Ihre Buchungsexpertin vereinbarte mit mir telefonisch eine 10-tägige Reise im Wert von 7550,-€, erklärte mir, dass es - da es sich um eine Reise beim Koop-Partner TUI handele - noch ein paar Tage dauern würde, bis ich den "Reiseplan" erhielte und anschließend würde eine Anzahlung in Höhe von 2400 € abgebucht. Wir erhielten bis heute weder eine schriftliche Bestätigung der Reisedaten noch eine Rechnung von Ltur.

Dafür wurde schon am verg. Freitag, 21.11., eine Anzahlung in Höhe von 2711,- € von unserem Konto abgebucht. Dies ohne eine Reisebestätigung oder Rechnung. Eine Zahlungspflicht entsteht erst nach Zustandekommen des Vertrages, im Tourismusrecht ist dies der Erhalt der Reisebestätigung der Veranstalters. Dies war hier nicht gegeben.

Erst am Sonntag Abend, 23.11. erhielten wir per E-Mail von der TUI unseren "Reiseplan", der jedoc lediglich eine 7-tägige Reise vorsieht, was für uns ein Schock war. "Ich hätte nur um eine 1wöchige Reise gebeten", so die Aussage der Ltur-Mitarbeiterin, deren Aussage gegen meine steht. Allerdings habe ich eine Angebotsmail von Ltur Freiburg vom 12.11. über genau den Zeitraum v. 10 Tagen, nach Hurghada d. h. ich kann sogar nachweisen, dass ich um eine 10-tägige Reise v. 25. 12. -04. 01. gebeten habe. Der Preis sei jedoch der vereinbarte.

Nach dreimaliger telefonischer Rücksprache mit ihrer Buchungsexpertin kann sie mir leider nicht weiterhelfen, es gebe keine alternativen Flüge. Sie habe meine Beschwerde an die TUI weitergeleitet. Auf die Bitte um einen Ansprechpartner bei der TUI erhielt ich die Telefonnr. eines TUI-Online-Reisebüros, die nat. nur den Kopf geschüttelt haben u. nicht weiterhelfen konnten.

Wenn ich die Reise stornieren wolle, repräsentiere meine Anzahlung (2711€) die Ltur Bearbeitungsgebühr, d. h. ist nicht erstattbar, so die Ltur Aussage. (Bei dieser Gelegenheit sei darauf hingewiesen, dass eine 40%ige Anzahlung im Pauschalreisebereich schon seit dem OLG-Urteil von 2012 nicht mehr zulässig ist. Eine Anzahlung in Höhe von 20 % ist handelsüblich.

Ich habe an Ihren Kundendienst geschrieben, erhalte leider keine Anwort. Seit drei Tagen bemühe ich mich per Telefon, E-Mail, und Reklamation mit meiner Buchungsexpertin und anderen Mitarbeitern eine für beide Seiten hinnehmbare Lösung zu finden, doch Ihre Mitarbeiter scheinen das Problem aussitzen zu wollen, sind für mich nicht mehr ansprechbar.

Sollten Ihre Mitarbeiter sich morgen wieder verleugnen lassen, und wir in dieser Angelegenheit keine Fortschritte machen, sehen wir keinen anderen Weg als der Anzahlung 1. morgen zu widersprechen sowie gleichzeitig diese unlauteren Geschäfts- bzw. Buchungsgebaren an verschiedenen Stellen im Netz hochzuladen, um weitere derartige Fälle und Buchungsfallen für andere Kunden zu vermeiden. Auch vor einer rechtlichen Lösung würden wir nicht zurückschrecken.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Engelke

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Meine Forderung an L'TUR Tourismus AG: Zusendung einer Buchungsbestätigung u. Rechnung, Storno mit Erstattung der Anzahlung" oder gütliche Einigung


Firma hat geantwortet nach 17 Tage nach 17 Tage
15.12.2014 | 12:48
Firmen-Antwort von: L'TUR Tourismus AG
Abteilung: Kommunikation

Guten Tag Frau Engelke,

ihr Anliegen liegt unserer Reklamationsabteilung vor. Die Kollegen melden sich direkt bei Ihnen.

Mit freundliche Grüßen

Lena Weigel

L'TUR Pressestelle

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Kommentare und Trackbacks (4)


29.11.2014 | 05:53
von Marcel Rosenberger | Regelverstoß melden
Lassen sie doch bei ihrer Bank Vorrübergehend den betrag zurück holen.
Die Firma hat es nicht eingehalten und da sie es ja belegen können, wird ihnen wohl nichts passieren, aber sie haben das Geld wieder erstmal

03.12.2014 | 16:57
von Klaus Schlesinger | Regelverstoß melden
Volle Zustimmung zum Kommentar des Marcel Rosenberger! Nur als Ergänzung:

Wenn der Veranstalter hier nicht bereit ist die Vorauszahlung des Kunden zurückzuzahlen, so könnte man sein Kreditkartenunternehmen innerhalb der Frist von sechs Wochen veranlassen, die widerrechtliche Abbuchung zu stornieren. Widerrechtliche Kreditkartenabbuchungen u. a. können folgenden Ursprung haben: Ware/Dienstleistung wurde gar nicht geliefert/gleistet – aber trotzdem abgebucht. Vgl.: www.kreditkarten.net/ratgeber/kreditkartenzahlung-stornieren-und-zurueckbuchen-lassen.html

Gleiches gilt auch für widerrechtliche Bankabbuchungen.

11.12.2014 | 16:31
von Sabine Engelke noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Nein, im Gegenteil, uns wurden entweder Rückflüge angeboten, die ca. 2000,-€ teurer wären bei Stop over über Istanbul mit jeweils 5-stündigem Aufenthalt in Istanbul.
Bzw. um uns entgegenzukommen, bat man uns einen Gutschein auf eine zukünftige Buchung über Ltur von 50,-€ an.
Beides ist für uns nat. indiskutabel. Wir haben uns per E-Mail versucht zu wehren. Leider bisher kein Kontakt zu einem Mitarbeiter, der eine Entscheidung treffen könnte.
Wir sind kurz davor, diesen Fall in die Hände eines Anwalts zu geben.


30.01.2015 | 12:17
von Sabine Engelke endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Für die Fa. Ltur ist die Beschwerde gelöst, in dem sie uns einen Gutschein von 100,-€ auf eine mögliche nächste bei ihnen gebuchte Reise angeboten haben. Die Beweise, dass ich angeblich telefonisch eine nur 7tägige Reise gebucht hätte, konnten sie leider nicht mehr liefern, da alle Tonbänder nach 14 Tagen automatisch gelöscht werden. Und dies obwohl ich um Zusendung des Bandes gebeten hatte. Wenn ich mehr Zeit u bessere Nerven hätte, sollte man gerichtlich vorgehen, doch für uns ist die Fa. Ltur schlichtweg nicht mehr existent.
Liebe Grüße, SE




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