Lidl Dienstleistung GmbH & Co. KG (Neckarsulm)
Teurer Einkauf Bei Lidl
Heute war ich Harz IV EmpfängerEinkaufen bei LIDL. Denke mal, das war das letzte Mal in einem Geschäft der Lidl Gruppe. Parkscheibe sichtbar an der Seitenscheibe hinten gut leserlich angebracht.
Angekommen um 14:11 Uhr, schnell mal rein in den Laden und noch was kleines Einkaufen. Kaum drin und die Brötchen in die Tüte gepackt. Wieder raus um den Einkaufswagenchip aus dem Auto zu holen, es wird doch mehr ca 14:15 Uhr. Parkscheibe immer noch sichtbar an der Seitenscheibe gut leserlich angebracht. Mit Einkaufswagen wieder rein und für 54,36 Euro eingekauft.
Als ich an das Auto zurückkam. Kassenbon 14:34 Uhr klemmte unter dem Wischergummi, ein Parkverstoß Zettel über 30,00 Euro. Auf diesem steht das mein Fahrzeug von 14:11 Uhr - 14:23 Uhr vom Mitarbeiter 601005 beobachtet wurde. Also hat der Mitarbeiter mich in diesem Zeitraum gesehen und unter anderem wahrgenommen, dass ich in den Markt gegangen bin
Das Anbringen der Parkscheibe hat der Mitarbeiter von Park & Control demnach auch beobachtet. 8% meines Einkommens für ehrliches Einkaufen soll ich abdrücken. Zum Glück habe ich die Parkscheibe sichtbar an der Seitenscheibe hinten gut leserlich angebracht. Das Beste zum Schluss zwei Zeugen. Der Wischergummi hat Schaden durch die Anbringung unter der Gummilippe erlitten. Kosten der Erneuerung 38,95 Euro.
Billigere Wischerblätter gibt es bei Lidl. Aber ich gehe jetzt lieber zu Audi. Man könnte sein Privatgrundstück mit Schranken sichern. Andere tun dieses auch. Aber LIDL will, dass seine Kunden bluten. Wollen wir doch mal hoffen das der Weihnachtsabsatz um 30% einbricht. Das wäre mal eine Nummer.
www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/parkplatzkontrolle/
Außerdem halte ich es für bedenklich, wenn außer der Aussage des Mitarbeiters der gewerblichen Parkraumbewirtschafter keine weiteren Beweise vorgelegt werden (können). Bestreitet der angebliche Parksünder den Verstoß, steht Aussage gegen Aussage.
Dabei wäre zu berücksichtigen, daß hier dem "Kontrolleur" nicht die gleiche Stellung wie einer Amtsperson zukommt, zumal hinter der Parkplatzbewirtschaftung letztlich eine Gewinnerzielungsabsicht besteht.
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