Durch CHECK24 Vergleichsportal gelöste Beschwerde. | 215 Views | 03.12.2014 | 14:49 Uhr
geschrieben von Martin Lenz

CHECK24 Vergleichsportal GmbH (München)

Bewusste falsche Angaben bei Handytarifwechsel

Bestell-/Kundennummer: 5019743

Ich habe mich für einen Tarifwechsel meines Handyvertrages zu Sparhandy entschlossen. Dies sollte mit Rufnummernportierung erfolgen.

SCHLAGWORTE

Da ich bedanken hatte, dass die Portierung rechtzeitig zum Auslaufen des Vorvertrages erfolgt, wendete ich mich vertrauensvoll an die CHECK24-Kundenhotline.

Hier wurde mir von einer kompetent wirkenden Telefonisten versichert, dass die entsprechende SIM-Karte sofort freigeschaltet ist, und dies notfalls mit einer anderen Nummer bis die Portierung abgeschlossen ist. Nun habe ich die SIM-Karte erhalten, jedoch hat der Anbieter Sparhandy noch nie von einer solchen Variante gehört. Die SIM-Karte wird erst mit abgeschlossener Portierung aktiviert. Diese erfolgt nun frühestens 10 Tage nach dem Auslaufen des Vorvertrages.

Nun ist es aufgrund der schwebenden Portierung nicht möglich den Vertrag zu stornieren, da die Rückportierung alles noch mehr in die Länge ziehen würde.

Mit diesen Informationen wendete ich mich erneut an die CHECK24-Kundenhotline, wo man weder seinen Fehler eingestand, sondern eher alle Schuld von sich wies.

Kurz darauf rief mich die CHECK24-Kundenhotline zurück und riet mir mich mit meinem Voranbieter in Verbindung zu setzen und darum zu bitten die Portierung rückgängig zu machen und den Vertrag einfach dort 24 Monate zu verlängern. Nach weiteren 4 Tagen und unzähligen Anrufen meinerseits, in denen ich mit "Der zuständige Bearbeiter ist nicht da" oder "Haben sie noch ein wenig Geduld" abgespeißt wurde, habe ich mich nun dazu entschlossen auf diesem Wege Beschwerde einzureichen.

Meiner Meinung nach werden bei CHECK24 an der Hotline bewusst Falschangaben gemacht, um Vertragsabschlüsse zu erschleichen.

Meine Forderung an CHECK24 ist Wiedergutmachung in Form einer Prepaid-Karte. Diese sollte von der Telefonisten oder dem Unternehmen bezahlt werden.

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Meine Forderung an CHECK24 Vergleichsportal GmbH: Wiedergutmachung


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
03.12.2014 | 14:49
Firmen-Antwort von: CHECK24 Vergleichsportal GmbH
Abteilung: Marketing

Hallo Herr Lenz,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Es tut uns Leid, dass Ihnen per Telefon falsche Informationen übermittelt wurden. Unseres Wissens nach hat man Sie mittlerweile bereits kontaktiert und die Angelegenheit klären können, indem wir Ihnen als Entschädigung einen Tankgutschein über 25€ angeboten haben.

Sollten Sie noch weitere Fragen oder Probleme haben, können Sie sich natürlich gerne nochmals an unser Serviceteam wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr CHECK24 Team

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Kommentare und Trackbacks (1)


01.01.2015 | 05:36
von Redaktion ReclaBox gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Da sich der Beschwerdeführer nicht mehr meldet, wird diese Beschwerde von ReclaBox als gelöst markiert.




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