ExtraEnergie GmbH (Neuss)
Statt Rechnung/Mahnung Schreiben von Muth & Faust Rechtsanwälte
Bestell-/Kundennummer: 181939
Am 27.11.2014 erhielt ich ein Forderungsschreiben der Muth & Faust Rechtsanwälte. Im Auftrag der ExtraEnergie GmbH werden Abschlagszahlungen vom 03.05.2013 in Höhe von 92,03 €, Zinsen auf die Hauptforderung (6,40€), Mahn- und Rücklastschriftgebühren vom 19.06.2013 (15€) und Anwaltsgebühren (70,20€) gefordert.
Diese Forderungen sind nicht gerechtfertigt! Seit dem 26.03.2014 ist der Stromliefervertrag mit ExtraEnergie GmbH gekündigt. Eine Schlussrechnung habe ich nie erhalten. Es ist nicht nachvollziehbar, wo ExtraEnergie diese Beträge hernimmt.
Wie kann es sein, dass Beträge aus 2013 fehlen, wenn ich bis März 2014 noch zahlender Kunde war?
Wie kann es sein, dass über 8 (Vertragsende) bzw. 18 Monate (Forderungszeitraum) keine Forderung von IHNEN bei mir einging?
Womit rechtfertigen Sie aus diesen Gründen die Beauftragung von Muth & Faust Rechtsanwälte?
Ist es teil Ihrer Firmenpolitik, Forderungen gleich über den Anwalt zu verschicken?
Ich widerspreche allen Forderungen die aus dem Schreiben der Muth & Faust Rechtsanwälte hervorgehen und fordere Sie hiermit auf, eine nachvollziehbare und korrekte Rechnung zu erstellen.
MfG
C. H.
08.12.2014 | 16:08
Abteilung: Kundenservice
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihre Kontaktaufnahme.
Selbstverständlich werden wir Sie sofort informieren, falls sich unsererseits neue Informationen für Sie ergeben.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre HitEnergie
Vertragsende war der 31.12.2013
Schlussrechnung vom 11.2.2014 komplett abgebucht.
Trotz Lastschriftmandat stehen aber angeblich noch 43,37 Euro.
Rechnung von Muth&Faust am 5.12.2014 über 118,87€.
. Selbstverständlich werden wir Sie sofort informieren, falls sich unsererseits neue Informationen für Sie ergeben.
ist das Problem ganz und gar nicht gelöst!
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Ich habe heute auch ein Forderungsschreiben von Muth & Faust im Auftrag ExtraEnergie bekommen. Wie ist das bei Ihnen ausgegangen?
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Habe am 31.12.2016 Klageschrift dieser Kanzlei bekommen zu Nachforderungen aus rechtswidrigem Gastvertrag mit Extraenergie.
alles gleiches Spiel:
01.03.2011-28.02.2012 --> Rechnung erst am 25.01.2013 (fehlerhaft, mit rückwikender Preiserhöhung) --> Verstoß gegen §40 Abs. 3 EnWG (6-wöchige Frist zur Rechnungstellung nach Abrechnungsperiode - bei mir satte 44 Wochen!).
Hatte da schon mehrfach gemahnt, gekündigt, bei Schlichtungsstelle der EV geklagt. Danach nochmal Kündigung wegen Preiserhöhung und Widerspruch.
Kündigung wurde bis 07.10.2013 rechtswidrig verschleppt. Wechselanträge wurden rechtswidrig wiederholt blockiert.
Dadurch enormer Schaden angerichtet.
Erkenne Konditionen der rechtswidrig abgenötigten Vertragslaufzeit von 01.02.2012-07.10.2013 nicht an, aternativ habe ich Konditionen meines Folgenden regionalen Gaslieferanten herangezogen. Demnach hätte ich sogar noch Guthaben.
Trotz masiven vorsätzlichen Betrugs durch Extraenergie, kein Einlenken erkennbar.
Wer kann Anwalt aus Raum Alzenau/Aschaffenburg empfehlen?
Dringend gebraucht.
Torsten Puschmann
torsten.puschmannhotmail.de