Von ExtraEnergie beantwortete Beschwerde. | 9826 Views | 03.12.2014 | 15:18 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-3138594

ExtraEnergie GmbH (Neuss)

Statt Rechnung/Mahnung Schreiben von Muth & Faust Rechtsanwälte

Bestell-/Kundennummer: 181939

Am 27.11.2014 erhielt ich ein Forderungsschreiben der Muth & Faust Rechtsanwälte. Im Auftrag der ExtraEnergie GmbH werden Abschlagszahlungen vom 03.05.2013 in Höhe von 92,03 €, Zinsen auf die Hauptforderung (6,40€), Mahn- und Rücklastschriftgebühren vom 19.06.2013 (15€) und Anwaltsgebühren (70,20€) gefordert.

SCHLAGWORTE

Diese Forderungen sind nicht gerechtfertigt! Seit dem 26.03.2014 ist der Stromliefervertrag mit ExtraEnergie GmbH gekündigt. Eine Schlussrechnung habe ich nie erhalten. Es ist nicht nachvollziehbar, wo ExtraEnergie diese Beträge hernimmt.

Wie kann es sein, dass Beträge aus 2013 fehlen, wenn ich bis März 2014 noch zahlender Kunde war?

Wie kann es sein, dass über 8 (Vertragsende) bzw. 18 Monate (Forderungszeitraum) keine Forderung von IHNEN bei mir einging?

Womit rechtfertigen Sie aus diesen Gründen die Beauftragung von Muth & Faust Rechtsanwälte?

Ist es teil Ihrer Firmenpolitik, Forderungen gleich über den Anwalt zu verschicken?

Ich widerspreche allen Forderungen die aus dem Schreiben der Muth & Faust Rechtsanwälte hervorgehen und fordere Sie hiermit auf, eine nachvollziehbare und korrekte Rechnung zu erstellen.

MfG

C. H.

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Meine Forderung an ExtraEnergie GmbH: Erneute Prüfung und Korrektur, Rückzug der Forderung über Muth & Faust Rechtsanwälte


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
08.12.2014 | 16:08
Firmen-Antwort von: ExtraEnergie GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre Kontaktaufnahme.

Selbstverständlich werden wir Sie sofort informieren, falls sich unsererseits neue Informationen für Sie ergeben.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre HitEnergie

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Kommentare und Trackbacks (8)


07.12.2014 | 18:42
von Dirk Rafael | Regelverstoß melden
Das Gleiche versuchen sie bei mir. Es scheint eine neue Masche zu sein.

Vertragsende war der 31.12.2013
Schlussrechnung vom 11.2.2014 komplett abgebucht.
Trotz Lastschriftmandat stehen aber angeblich noch 43,37 Euro.

Rechnung von Muth&Faust am 5.12.2014 über 118,87€.

13.12.2014 | 02:02
von ReclaBoxler-3138594 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Mit der Antwort
. Selbstverständlich werden wir Sie sofort informieren, falls sich unsererseits neue Informationen für Sie ergeben.

ist das Problem ganz und gar nicht gelöst!


21.12.2014 | 08:55
von ReclaBoxler-3138594 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


25.01.2015 | 17:02
von ReclaBoxler-3138594 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


06.02.2015 | 16:12
von Maik Haase | Regelverstoß melden
Hallo
Ich habe heute auch ein Forderungsschreiben von Muth & Faust im Auftrag ExtraEnergie bekommen. Wie ist das bei Ihnen ausgegangen?

15.03.2015 | 19:11
von ReclaBoxler-3138594 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


18.09.2015 | 16:28
von ReclaBoxler-5487691 | Regelverstoß melden
Auch ich habe 2 Jahre nach Lieferende noch Spaß mit ExtraEniergie.Im Frühjahr fordert besagte Anwaltskanzlei 42,03 € plus Gebühren von mir. Nach meinem Widerspruch mit Vorlage von Belegen kam jetzt trotzdem ein Mahnbescheid. Ich habe natürlich fristgerecht Widerspruch eingelegt. Freue mich schon richtg auf eine Klage. Weil: ich kann anhand meiner Unterlagen belegen, daß ExtraEnergie keine Forderung mehr haben kann! Hatte Lidl eigentlich schon mal Anwalts-Examenim Angebot?

01.01.2017 | 16:54
von Torsten Puschmann | Regelverstoß melden
Suche fähigen Anwalt gegen Kanzlei Muth & Faust.
Habe am 31.12.2016 Klageschrift dieser Kanzlei bekommen zu Nachforderungen aus rechtswidrigem Gastvertrag mit Extraenergie.
alles gleiches Spiel:
01.03.2011-28.02.2012 --> Rechnung erst am 25.01.2013 (fehlerhaft, mit rückwikender Preiserhöhung) --> Verstoß gegen §40 Abs. 3 EnWG (6-wöchige Frist zur Rechnungstellung nach Abrechnungsperiode - bei mir satte 44 Wochen!).
Hatte da schon mehrfach gemahnt, gekündigt, bei Schlichtungsstelle der EV geklagt. Danach nochmal Kündigung wegen Preiserhöhung und Widerspruch.
Kündigung wurde bis 07.10.2013 rechtswidrig verschleppt. Wechselanträge wurden rechtswidrig wiederholt blockiert.
Dadurch enormer Schaden angerichtet.
Erkenne Konditionen der rechtswidrig abgenötigten Vertragslaufzeit von 01.02.2012-07.10.2013 nicht an, aternativ habe ich Konditionen meines Folgenden regionalen Gaslieferanten herangezogen. Demnach hätte ich sogar noch Guthaben.
Trotz masiven vorsätzlichen Betrugs durch Extraenergie, kein Einlenken erkennbar.

Wer kann Anwalt aus Raum Alzenau/Aschaffenburg empfehlen?
Dringend gebraucht.
Torsten Puschmann
torsten.puschmann spider monkey hotmail.de



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