Durch XXXL Einrichtungshäuser gelöste Beschwerde. | 2132 Views | 04.12.2014 | 15:08 Uhr
geschrieben von Pahl Barbara

XXXL Einrichtungshäuser (Würzburg)

Schrecklicher Küchenkauf - ein einziger Alptraum

Mitte August eine Küche gekauft, ab Kaufdatum nur schlechter Service. Aufmasstermin musste mehrmals angemahnt werden. Liefertermin Anfang November von XXXLutz kurzfristig verschoben (wir hatten extra 2 Tage Urlaub genommen), Kücheneinbau am Montagetermin unvollständig, sehr viel schief, verpfuscht, Teile fehlen, Teile defekt, Teile (Dunstabzug) falsch eingebaut, Spüle falsch eingebaut, Fenster geht gar nicht mehr auf, Kühlschrank lässt sich nicht einbauen etc. Seit 5 Wochen sitzen wir ohne Küche da und warten auf Nachbesserung - viele E-Mails, viele Briefe, viele Telefonate. Wir sind nun bereit vor Gericht zu gehen, wir wollen unsere Anzahlung zurück, sollte nicht in den nächsten Tagen eine Einigung erfolgen und die Küche innerhalb 10 Tagen mängelfrei fertiggestellt werden.

SCHLAGWORTE

Dieser Küchenkauf sollte mir eigentlich eine Freude bereiten, weil ich chronisch krank bin und meine letzten Ersparnisse habe ich dafür gegeben, damit ich noch ein Mal eine Freude habe. Aber das ganze ist nur ein einziger Alptraum und alles sehr ärgerlich. Man wird auch von den Mitarbeiterin von XXXLutz nicht ernst genommen, immer wieder vertröstet, alles immer wieder hinausgeschoben, bei Fehler reden sie sich raus, ich hätte den Schrank etc. ja so gewollt.

Wer also sich nur ärgern will, der kaufe die Küche dort. Jedem vernünftigen kann ich abraten. Und das bei einer Küche, die überhaupt nicht billig war.

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Meine Forderung an XXXL Einrichtungshäuser: Entweder Anzahlung sofort zurück, da das Vertrauen erschüttert ist, oder 20 % Nachlass und sofortige Fertigstellung der Küche


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Kommentare und Trackbacks (4)


25.12.2014 | 10:16
von Pahl Barbara | Regelverstoß melden
Nachbesserungstermin (erster Termin war 2.12, wurde von XXLutz abgesagt, nächster Termin war 8.12.2014, wurde von XXXLutz nicht eingehalten), letzter Termin für eine mögliche Nachbesserung war 13.12.2014, aber die Küche konnte zu diesem Termin nicht mängelfrei fertiggestellt werden. Rücktritt vom Kaufvertrag vereinbart, Rückzahlung der Anzahlung vereinbart. 24. 12.2014 Eingang Verrechnungsscheck über die Anzahlungsumme, im Januar wird die Küche von XXXLutz wieder abgeholt. Einigung ist somit erzielt.

25.12.2014 | 10:17
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.


25.12.2014 | 16:28
von Pahl Barbara noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es ist mir nicht bekannt, dass jemand von dieser Firma mich aufgrund dieser Recla Box Beschwerde gemeldet hat. Die Lösung habe ich zusammen mit mehreren Anwälten ausgearbeitet. Die Beschwerde ist derzeit noch nicht ganz gelöst. Nach zahlreichen e-mails und Telefonaten wurde die Rückzahlung der Anzahlung vereinbart (erste Zustimmung dazu von XXXLutz am 13.12.2014 wegen nicht mängelfreier Fertigstellung), zur Begleichung erhielt ich am 24.12.2014 einen Verrechnungsscheck. Die Abholung der Küche wurde für 12. Januar 2015 vereinbart. Wegen Nichterfüllung des Kaufvertrags seitens des Verkäufers hatte ich das Recht vom Kaufvertrag zurückzutreten, und ich habe ein Recht auf Rückbehaltung der Ware bis zur Rückzahlung der Anzahlung. Der Kaufvertrag ist ohne mein Verschulden geplatzt. Heute ist der 25.12.2014, ich hoffe, dass die ganze Angelegenheit (Einlösung des Schecks, Gutschrift auf Konto, Abholung) jetzt reibungslos verlaufen wird. Die Lösung kam also nicht aufgrund dieser ReclaBox Beschwerde zustande, sondern ich habe mich hilfesuchend an die Anwälte meiner Rechtsschutzversicherung gewandt, die mich ständig durch diesen Vorgang begleitet haben. Hoffen wir, die Sache wird am 12. Januar 2015 mit Abholung der Ware (vorab Gutschrift der Anzahlung mit dem Verrechnungsscheck) zum Abschluss gebracht. Die ganze Sache hat mir nur Ärger gebracht, und Kosten auf denen ich offensichtlich sitzen bleibe: die Küche muss renoviert werden, viele Löcher ausgebessert werden, neu gestrichen werden. Mittlerweile Nutzungsausfall (da ich keine nutzbare Küche habe) von mehr als 7 Wochen, auf die Forderung einer Entschädigung ist die Firma nicht eingegangen. Auch nicht auf den Hinweis, dass diese Firma den Urzustand der Küche wiederherstellen bzw. dafür aufkommen muss. Diese Punkte sind also immer noch offen.


08.01.2015 | 10:12
von Pahl Barbara noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich wurde aufgefordert mitzuteilen, ob die Beschwerde gelöst wurde, siehe oben stehende Kommentare (ich habe mich 2 x dazu geäussert) wurde die Hauptbeschwerde gelöst, offene Punkte sind Entschädigung für wochenlangen Küchen-Nutzungsausfall, sowie Entschädigung für Wiederherstellung des Urzustandes der Küche. Hierzu hat die Firma auf meine Anfragen nicht geantwortet.


22.01.2015 | 09:21
von Pahl Barbara gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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