Von ExtraEnergie beantwortete Beschwerde. | 1485 Views | 09.12.2014 | 12:54 Uhr
geschrieben von Kristin Klingebiel

ExtraEnergie GmbH (Neuss)

Ohne vorherige Ankündigung Schreiben von RA Muth & Faust

Bestell-/Kundennummer: 39594

Ich erhielt am 06.12.2014 ein Schreiben der RA Muth & Faust im Auftrag der EXTRAGENERGIE.

SCHLAGWORTE

Ich werde hier nun nach mehr als einem halben Jahr aufgefordert einen Betrag von 466,60 € zu zahlen.

Mein Vertragsverhältniss mit der ExtraEnergie besteht seit dem 31.03.2014 wegen Umzug mit dem Unternehmen nicht mehr. Im Mai 2014 wurde mir diesbezüglich der Restabschlag für die Energielieferung von meinem Konto abgebucht.

In der Auflistung werden mir Grundpreise seit dem 01.06.2010 in Rechnung gestellt, wo ich mir die Frage stelle, wo diese nach mehr als 4 Jahren nun auf einmal her kommen sollen.

Eine ganz neue Vorgehensweise - sollte ich seit 01.06.2010 Rückstände gehabt haben, wundert es mich das ich überhaupt noch Energie zur Verfügung gestellt bekommen habe! Ebenfalls ist es merkwürdig, das ein Enegielieferant Positionen nachträglich in Rechnung stellt, wo doch eine End- und Abschlagsrechnung jährlich neu ermittelt wird!

Es ist doch rein logisch davon auszugehen, das man nach Kündigung und Bezahlung der Restsumme keine offenen Beträge mehr haben kann und sollte. Wozu wird sonst eine Endabrechnung erstellt?

Dazu tauchen in dem Schreiben Mahngebühren und Rücklastschriftgebühren auf. Ich habe werde eine Mahnung erhalten, wo mir diese Beträge aufgeschlüsselt wurden, noch sind zu dem genannten Datum irgenwelche Rücklastschriften gelaufen.

Ich habe ebenfalls versucht mich mit meinen Benutzerdaten auf mein Kundenkonto einzuloggen, um - wie in der Kopierten Anlage (Seite 4) erwähnt - meine geleisteten Zahlung usw. einzusehen. Leider können keine Benutzerdaten zu meiner Vertragsnummer gefunden werden.

Ist es im übrigen "Standard", eine Forderung an einen ehemaligen Kunden zu senden, mit einer gescannten Unterschrift des Rechtsanwaltes? Eine doch sehr fragwürdige Vorgehensweise.

Nach Prüfung meiner gesamten Belege und Zahlungen an das Unternehmen, komme ich zu keinem Ergebniss, welches der genannten Forderung entspricht. Nach einigen Recherchen scheine ich da ja auch kein Einzelfall zu sein!

Mit diesem Schreiben widerspreche ich allen Forderungen die aus dem Schreiben der RA Muth und Faust hervorgehen und möchte umgehend um Aufklärung des Sachverhaltes bitten.

Mit freundlichen Grüßen

K. K

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Meine Forderung an ExtraEnergie GmbH: 466,60


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
12.12.2014 | 15:50
Firmen-Antwort von: ExtraEnergie GmbH
Abteilung: Kundenservice

Sehr geehrte Frau Klingebiel,

vielen Dank für Ihre Kontaktaufnahme. Selbstverständlich werden wir Sie sofort informieren, falls sich unsererseits neue Informationen für Sie ergeben.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre prioenergie

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Kommentare und Trackbacks (5)


09.12.2014 | 18:37
von Kristin Klingebiel | Regelverstoß melden
Im übrigen habe ich dann gestern zu meinem Schreiben des RA eine Rechnung
von Extra Energie erhalten!
Hier werden mir für einen Zeitraum vom 01.04. -31.12. noch ca 72 € in Rechnung
für einen Schutzbrief in Rechnung gestellt!
Ich wohne dort seit dem ersten 01.04. nicht mehr und wie erwähnt habe ich meinen Vertrag zum
31.03.2014 gekündigt!
Wird immer besser.

10.12.2014 | 11:36
von Uwe Witzel | Regelverstoß melden
Ein Tipp:
Gehen Sie mal auf FACEBOOK "kein Macht den Stromanbieter" da können Sie sehr viel über die Machenschaften dieses Stromanbieters lesen.

14.12.2014 | 10:00
von Franz Stührenberg | Regelverstoß melden
Ich habe heute gerade ein Prospekt vom Verein " Bezahlbare Energie e. V. " bekommen. Hierin warnt der Verein vor Billiganbieter. Unter anderem
stehen hier an erster Stelle ExtraEnergie mit ihren Töchtern.

23.12.2014 | 07:23
von Kristin Klingebiel noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


06.01.2015 | 10:36
von Kristin Klingebiel noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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