Immergrün Energie (Köln)
Ein Stück aus dem Tollhaus.
Nachdem ich hier einiges über meinen Stromversorger gelesen habe, stellte ich eine Anfrage hinsichtlich der Bonusverrechnung. Es geht hier immerhin um ca. 250 €.
Es kam, was kommen musste, die Ablehnung.
Ihre aktuelle Rückfrage zum Inhalt unserer aktuellen Abrechnung beantworten wir wie folgt: In Ihrem speziellen Falle liegen die Voraussetzungen zur Gewährung eines Bonus nicht vor. Ausweislich unseres Vertrages ist unter anderem eine zwölfmonatige ununterbrochene Belieferung Voraussetzung zur Entstehung des Bonusanspruches. Sie wurden jedoch nur in der Zeit vom 01.02.2014 bis 31.01.2015 mit Energie durch uns beliefert, also weniger als zwölf Monate. Damit sind vorliegend die Bedingungen zur Gewährung des Neukundenbonus nicht erfüllt. Wir hoffen, Ihre Anfrage damit vollständig und abschließend beantwortet zu haben.
Mit freundlichen Grüßen Ihr immergrün! -Energie Team
Liebes Team von Immergrün: NICHT MIT MIR.
09.12.2014 | 13:39
Abteilung: Online
Sehr geehrte Frau W.,
vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.
Bitte wenden Sie sich zu diesem Zweck unter Angabe Ihrer Kundennummer und einem Link auf Ihren Eintrag in diesem Forum an unseren Kundenservice für Verbraucherportal-Beschwerden unter VPBkundenservice-energie.de. Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
immergrün! -Energie GmbH
Kundenservice-Online
1) "Sie wurden jedoch nur in der Zeit vom 01.02.2014 bis 31.01.2015 mit Energie durch uns beliefert, also weniger als zwölf Monate".
Wieso verwendet Immergrün die Formulierung "wurde", obwohl der genannte Belieferungszeitraum noch gar nicht vorbei ist?
Entweder stimmt der og. Zeitraum nicht oder Immergrün beschäftigt Hellseher.
2) Der ehemalige "Kundenanwalt" heißt jetzt Verbraucherbeauftragter.
An Ihrer Stelle würde die Schlichtungsstelle einschalten.