Durch immergrün-Energie gelöste Beschwerde. | 279 Views | 15.12.2014 | 14:32 Uhr
geschrieben von Uwe Ewald

immergrün-Energie GmbH (Köln)

Zähler beim Grundversorger nicht abgemeldet

Bestell-/Kundennummer: 2131006542

Heute erfuhr ich von meinem Nachmieter, dass es ihm nicht möglich war, bei E-ON einen neuen Vertrag abzuschließen, da der Stromzähler noch bis Ende Oktober 2015 vom Voranbieter (Immergrün) blockiert wird.

Eigentlich war ich der Meinung, dass mit Auszahlung meines Guthabens und der Schlussrechnung bzw. Kündigungsbestätigung von IMMERGRÜN das Kapitel IMMERGRÜN für mich beendet sei, aber da habe ich mich wohl zu früh gefreut.

Ich fordere IMMERGRÜN nunmehr auf, die Abmeldung des Zählers 6406214 unverzüglich beim Grundversorger nachzuholen und stelle schon jetzt Schadenersatzansprüche für den Fall, dass mir oder meinem NAchmieter durch das Verschleppen der Abmeldung Kosten entstehen!

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Meine Forderung an immergrün-Energie GmbH: Abmeldung des Zählers beim Grundversorger


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
15.12.2014 | 14:32
Firmen-Antwort von: immergrün-Energie GmbH
Abteilung: Online

Sehr geehrter Herr Ewald,
vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.

Bitte wenden Sie sich zu diesem Zweck unter Angabe Ihrer Kundennummer und einem Link auf Ihren Eintrag in diesem Forum an unseren Kundenservice für Verbraucherportal-Beschwerden unter VPB spider monkey kundenservice-energie.de. Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre
immergrün! -Energie GmbH
Kundenservice-Online

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Kommentare und Trackbacks (1)


15.12.2014 | 14:37
von Uwe Ewald gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Auch wenn es für mich ungewöhnlich war, aber es war offensichtlich kein Verschulden von IMMERGRÜN, sondern die des neuen Stromversorgers. Insofern entschuldige ich mich bei IMMERGRÜN.




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