Durch Groupon gelöste Beschwerde. | 395 Views | 27.12.2014 | 14:48 Uhr
geschrieben von Benjamin Schmuhl

Groupon GmbH (Berlin)

Gutschein nicht einlösbar

Bestell-/Kundennummer: Ref. 47761089

Ich habe den Gutschein zur Autoaufbereitung meines bisherigen Autos gekauft (Die Gültigkeit des Gutscheins ist bis 27.01.2015). Nach der Aufbereitung sollte das Auto verkauft werden.

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Laut Gutscheinkonditionen soll man 48 Stunden vorher einen Termin vereinbaren. Der Groupon Partner Top Car Cleaning in Hamburg war telefonisch nicht erreichbar. Daraufhin kontaktierte ich Groupon per Kontaktformular, woraufhin ich die Auskunft bekam, dass die Firma vom 15.12.2014 bis zum 15.01.2015 Werksferien hat und der Gutschein danach wie gewohnt einlösbar sei.

Hiervon stand nichts in den Gutscheinbedingungen. Das Problem, dass sich hieraus ergibt ist, dass das Auto am 15.01. nicht mehr in meinem Besitz ist, und somit der Gutschein nicht mehr einlösbar ist. In einem Telefonat wies ich Groupon darauf hin und forderte mein Geld zurück. Der Mitarbeiter sagte mir, er gebe die Beschwerde an die zuständige Stelle weiter, da er selbst nicht befugt sei, die Rückzahlung zu veranlassen. Als Antwort bekam ich einige Tage später das gleiche Email noch einmal, dass Top Car Cleaning Werksferien bis 15.01.2014 habe.

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Meine Forderung an Groupon GmbH: Erstattung des Gutschweinwertes von € 244,00


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (3)


27.12.2014 | 19:06
von ReclaBoxler-8558384 | Regelverstoß melden
Warum sollte Groupon Ihnen den Wert des Gutscheins ersetzen? Selbst die Erstattung des Preises für den Gutschein wäre reine Kuanz. Denn eine Terminabsprache war nicht Bestandteil des Kaufvertrages.
Wenn Car Cleaning Ihnen aus Gründen der Auslastung einen Termkn Ende Januar gegeben hätte, hätten Sie auch damit leben müssen. Ein Anspruch auf die Erfüllung zu einem bestimmten Termin haben Sien jedenfalls nicht erworben. Die Terminvergabe liegt im Ermessen des Anbieters, wenn vertraglich nicht etwas anderes vereinbart wurde. Im übrigen verfällt der Gutschein durch diese für Sie möglicherweise ungünstige Verschiebung nicht. Der Wert bleibt also erhalten und Sie können die Leistung zu einem späteren Zeitpunkt in Anspruch nehmen.

04.01.2015 | 11:56
von Benjamin Schmuhl noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Es erfolgte bisher keine Reaktion von Groupon.


27.01.2015 | 12:22
von Benjamin Schmuhl gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Groupon hat sich nicht mehr gemeldet. Da sich der Verkauf meines Fahrzeugs verzögert hat, habe ich den Gutschein doch noch einlösen können. Trotzdem finde ich, dass man nicht Gutscheine verkaufen kann, die dann erst mal einen ganzen Monat wegen Betriebsschließung nicht nutzbar sind.




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