Durch klarmobil gelöste Beschwerde. | 697 Views | 05.01.2015 | 11:01 Uhr
geschrieben von Julien Meyer

klarmobil GmbH (Rendsburg)

Abzocke durch 3. Anbieter Mahnung von Klarmobil

Bestell-/Kundennummer: 1052370715

Sehr geehrte Damen und Herren,

SCHLAGWORTE

ein unbekannter Drittanbieter stellte Leistungen in Rechnung, dieich niemals bestellt oder genutzt habe.
Die Firma Klarmobil setzte diese Forderung durch das Lastschriftverfahren durch und buchte im Oktober 2014 20,97€ von meinem Konto ab.
Ich habe sofort beim Online-Kundenservice Widerspruch gegen den Betrag eingelegt und die Einzugsermächtigung widerrufen.
Ich bekam lange Zeit später eine Antwort in der stand:
"Gerne senden wir Ihnen das Prüfprotokoll gemäß §45i TKG zu, sobald uns dies vorliegt".
Mein Widerspruch und der Widerruf der Einzugsermächtigung wurden völlig ignoriert!
Einen Monat später tauchte auf meiner Rechnung erneut ein Rechnungsbetrag vom Drittanbieter über 6,99€ auf.
Diesesmal jedoch habe ich per Einschreiben nochmals Widerspruch gegen beide Rechnungsbeträge eingelegt und nochmals die Einzugsermächtigung widerrufen. Sogar das Einschreiben wurde vollständig ignoriert!
Klarmobil buchte trotz der widerrufenen Einzugsermächtigung wieder von meinem Konto ab. Diesesmal buchte ich den Betrag zurück und überwies nur die Zahlungen für meinen Handyvertrag.
Die Rechnung für Dezember war dann der absolute Kracher:

Rücklastschriftgebühren: 8,90€
Mahnung Drittanbieter: 2,95€ (+6,99€)
=18.84€

Und dann kam die erste Mahnung von Klarmobil. Keine Stellungnahme oder Prüfprotokoll. Duchsetzung der Abzocke + Gebühren die angefallen sind, weil von Klarmobil unrechtmäßigerweise abgebucht wurde!

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Meine Forderung an klarmobil GmbH: Erstattung der 20,97€ und erlass der Mahnkosten über 18,84€


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
05.01.2015 | 11:01
Firmen-Antwort von: klarmobil GmbH
Abteilung: Marketing

Sehr geehrter Herr Meyer,

vielen Dank für Ihre Kontaktaufnahme mit unserem Unternehmen über ReclaBox.

Sehr gern prüfen wir eingehend Ihr Anliegen und setzen uns anschließend unaufgefordert mit Ihnen in Verbindung.

Wir bitten Sie vorab bezüglich der Bearbeitung höflichst um ein wenig Geduld.

Wir danken Ihnen und wünschen Ihnen ein gesundes und schönes Jahr 2015!

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr klarmobil.de Kundenservice

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Kommentare und Trackbacks (2)


08.01.2015 | 14:50
von Julien Meyer noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bisher hat sich niemand gemeldet.


09.01.2015 | 14:58
von Julien Meyer gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Klarmobil hat mir zugesagt die Mahnkosten und
Drittanbieter Beträge! die noch nicht gezahlt wurden! zu erlassen.
Für die 20,97€ soll ich mich an den Drittanbieter direkt wenden. Ich bleibe an der Sache dran!

Hier noch ein Tipp von einer Anwaltskanzlei die sich genau mit den Abzockern befasst:

Darf ich den Handyvertrag außerordentlich kündigen, wenn mein Mobilfunkprovider die bestrittenen Beträge der Drittanbieter nicht von der Rechnung entfernt?

Weist Ihr Mobilfunkanbieter den Widerspruch zurück, so können Sie den Handyvertrag über eine außerordentliche Kündigung beenden. Bei einem begründeten Widerspruch gegen Drittanbieterleistungen muss Ihr Mobilfunkanbieter die bestrittenen Beträge von der Rechnung nehmen, andernfalls verhält er sich rechtswidrig.

Es darf nicht sein, dass eine widersprochene Handyrechnung mit fehlerhaften Fremdanbieterbeträgen nicht korrigiert wird. Es besteht für Sie dann die Gefahr, dass Sie dauerhaft falsche Mobilfunkrechnungen von Ihrem Provider erhalten. Das führt zu einem unkalkulierbaren Kostenrisiko, da Sie nicht wissen, wie hoch die Rechnungsbeträge der Folgemonate sein werden, da Rechnungsposten ohne vertragliche Grundlage und ohne die Inanspruchnahme von Leistungen abgerechnet werden. Aus diesem Grund haben Sie das Recht zur außerordentlichen Kündigung, um keiner zukünftigen Kostengefahr ausgesetzt zu sein.

Ein Auszug von der KanzleiHollweck.

Hier gehts zum ganzen Artikel: www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/drittanbieter/




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