Germanwings GmbH (Köln)
Unterstützung für Gehörlose
Sehr geehrte Damen und Herren der GermanWings GmbH!
Meine Freundin und ich sind hochgradig hörgeschädigt und haben bei der online-Buchung eines Fluges die besondere Unterstützung für Gehörlose angeklickt, weil sie ja angeboten wurde.
Am Flughafen (Check-In) erklärte uns der Herr am Schalter, ob wir die Unterstützung haben wollen oder nicht. Ich fragte zunächst, welche Form/Art diese Unterstützung denn aussieht? (Haben von anderen hörgeschädigte viele Erfahrungen mitbekommen). Der Mann, erzählte, dass wir uns an einem Treffpunkt vorfinden sollen, denn eine Dame vom roten Kreuz würde uns abholen und direkt zum Gate führen! Wir hatten aber vorgehabt, nach der Sicherheitskontrolle noch einen Kaffee zu trinken, denn genügend Zeit war ja da. Der Mann am Schalter war stur und sagte, Treffpunkt dort und in 10 Minuten würde uns die Dame abholen. Seine Meinung dazu: Wir würden ja eventuelle Durchsagen, wie Änderungen des Gates etc. nicht mitbekommen, was ja nicht falsch ist).
Wir entschieden uns, am Treffpunkt auf die Dame zu warten, denn wir wollten nicht unhöflich sein. Nach ein paar Minuten kam die Dame vom DRK und wir erklärten ihr unsere Situation und Wünsche. Sie war so nett und ließ uns unseren Wunsch nach selbstständiger "Gatefindung" und Kaffeetrinken freien Lauf. Denn ich kann ja reden und wir sind gefühlte 1000-mal geflogen.
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.
Bemerkung/Wunsch/Forderung:
Wir haben bewusst die Unterstützung für Gehörlose gewählt, um zu testen, ob die deutsche Gebärdensprache auch in großen Flughäfen in Notfällen angeboten wird. Denn: Wenn eine Durchsage kommt, dann müssen Gehörlose es auch erfahren und das geht nur über eine visuelle Ankündigung am Gate oder halt man schickt eine Gebärdensprachdolmetscherin/bzw. gebärdenkompetente Mitarbeiter am Gate um es den Gehörlosen mitzuteilen.
Aber: Eine Begleitung gehörloser Reisenden vom Check-In Schalter zum Gate ist eine unnötige und fast diskriminierende Handlung, die Germanwings durchzieht: Denn: Gehörlose sind ja nicht geistig behindert oder in ihrer Mobilität eingeschränkt! Ihre Einschränkung spiegelt sich nur in der Kommunikation wieder.
LG
Beschwerde ist endgültig nicht gelöst