Durch von Bartels endgültig nicht gelöste Beschwerde. | 1360 Views | 06.01.2015 | 12:51 Uhr
geschrieben von Georg Guggemos

von Bartels GmbH (Pr. Oldendorf)

Rücknahme verweigert

Bestell-/Kundennummer: 11756

Ich habe bei obengenannter Firma eine thermische Solaranlage erworben. Der Preis und die telefonische Beratung erschienen mir gut. Ich wollte mir die Anlage aufgeständert montieren. Nach telefonischer Auskunft sollten die Dachhaken zu dem Aufständerset passen, was nicht der Fall war (In keinster Weise gegen Windeinwirkung stabil). Ich habe mir dann stabile Dachhaken besorgt und wollte die unpassenden Haken zurückgeben. Die Rücknahme wurde mir von Geschäftsführer mit abenteuerlichen Begründungen (Rückgabefrist von 14 Tagen sei abgelaufen, was definitiv noch nicht der Fall war) verweigert. Auch bei einem technischen Problem mit einer Pumpe zeigte sich Hr. Hölscher in keinster Weise hilfsbereit.

SCHLAGWORTE

Ich bin noch immer der Meinung, eine günstige und gute Solaranlage eingebaut zu haben, das Verhalten des Geschäftsführers wirft jedoch ein sehr schlechtes Licht auf die Firma. Sogar die Anschreiben meines Anwaltes wurden nicht oder nur sehr unsachlich beantwortet. Was wäre, wenn an einem teueren Bauteil ein Schaden vorhanden wäre? Auf Kulanz brauchen Sie bei dieser Firma nicht zu hoffen. Zum selben Firmengeflecht gehören vermutlich auch die Firmen Ravensburger Solar und Burg Solar.

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Meine Forderung an von Bartels GmbH: Rücknahme der Dachhaken


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
06.01.2015 | 12:51
Firmen-Antwort von: von Bartels GmbH
Abteilung: Service

Hallo!

sie haben bei uns eine Anlage gekauft und wollten dann die dachhaken nach fast einem halben Jahr zurückgeben. Laut Gesetz haben sie die Möglichkeit artikel innerhalb von 14 Tagen zurück zu senden und nicht nach fast einem halben Jahr. Wir haben versucht ihnen trotzdem entgegen zukommen und angeboten die Artikel zur Prüfung einzusenden. Das was sie dann allerdings gesendet haben waren total verkratze, verbeulte, benutze und unvollständige Ware. Die Rücknahme haben wir dann endgültig abgelehnt. Eine Rücknahme setzt laut Gesetz voraus, dass sie dieses innerhalb der gesetzlichen Frist erklären und einwandfreie Ware zurückgeben. Wenn Sie das dann nicht tun und auf unsere Kulanz hoffen und wir versuchen ihnen weiterzuhelfen dann setzen wir allerdings voraus, dass man uns verkaufsfähige Ware zurück sendet. Um auf die Pumpe zu sprechen zu kommen, war es so, dass sie die Pumpe bei uns reklamiert haben weil sie dachten, dass diese defekt war. Richtig war allerdings, dass sie die Pumpe nicht richtig angeschlossen haben und diese einwandfrei lief und läuft. Sie waren auch in dieser Hinsicht beratungsresistent. Wir haben über 10.000 zufriedene kunden und kein Kunde berichtet über defekte an unseren Geräten. Dieses Forum scheint aber für die Handvoll kunden gut zu sein, die auf normalem, korrekten und rechtlichem Wege nicht weiter kommen. Wenn Sie sich korrekt Verhalten hätten, die Teile im verkaufsfähigen Zustand innerhalb der dafür gesetzlich vorgesehen Frist an uns zurück gesendet hätten, wäre die Sache für uns sehr einfach gewesen und wir hätten der Rücknahme sofort zugestimmt. In diesem fall schickten sie uns ware die wir nur noch verschrotten können nach fast einem halben Jahr. Da kann es keine andere Entscheidung geben als die bereits mitgeteilte.

mfg

köstermeyer

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Kommentare und Trackbacks (3)


07.01.2015 | 19:36
von Georg Guggemos noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Vielen Dank für die interessante Darstellung des Sachverhaltes. Es ist nur leider nicht ganz richtig. Ich hätte die Dachhaken ja gerne zurückgegeben und habe das schon ca. eine Woche nach Erhalt kundgetan. Leider wurde dies (nachweislich) von der von Bartels Gmbh abgelehnt. Die Dachhaken sind noch immer im Originalzustand bei mir im (sauberen und trockenen) Keller, von Beschädigung keine Spur, auf Wunsch kann ich Fotos machen. Es wundert mich doch etwas, wie der Verkäufer auf die Idee kommt, dass die Teile beschädigt sein sollten, wenn er sie seit der Lieferung nicht mehr gesehen hat. Desweiteren greift die Rückgabefrist von 14 Tagen bekantlicherweise ja nur, wenn eine Wiederrufsbelehrung erfolgt ist, was ja auch nie der Fall war.


11.01.2015 | 10:55
von Georg Guggemos noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


04.02.2015 | 21:25
von Georg Guggemos endgültig nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist endgültig nicht gelöst




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