Durch Immergrün Energie gelöste Beschwerde. | 1413 Views | 15.01.2015 | 09:39 Uhr
geschrieben von Claudia Timm

Immergrün Energie (Köln)

Kündigung nach Umzug

Bestell-/Kundennummer: 29010I1238

Aufgrund meines Umzuges habe ich bei immergrün fristgerecht gekündigt, mit den benötigten Unterlagen um den Umzug auch beweisen zu können. Dann kam die Antwort, dass mein Vertrag zu 09.09.2015 gekündigt wird, obwohl ab dem 01.02.2015 schon jmd neues in die Wohnung einzieht. Aufgrund des Sonderkündigungsrechtes gelten normalerweise Kündigungen innherhalb von 4 Wochen.

Seitdem habe ich vergeblich versucht dort anzurufen und auf meine Emails und Briefe wurde bis heute nicht geantwortet!

C. Timm

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Meine Forderung an Immergrün Energie: Kündigung innerhalb der nächten 4 Wochen


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
15.01.2015 | 09:39
Firmen-Antwort von: Immergrün Energie
Abteilung: Online

Sehr geehrte Frau Timm,
vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.

Bitte wenden Sie sich zu diesem Zweck unter Angabe Ihrer Kundennummer und einem Link auf Ihren Eintrag in diesem Forum an unseren Kundenservice für Verbraucherportal-Beschwerden unter VPB spider monkey kundenservice-energie.de. Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre
immergrün! -Energie GmbH
Kundenservice-Online

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Kommentare und Trackbacks (4)


15.01.2015 | 10:53
von Stefanie Heuer | Regelverstoß melden
Mein mann hat auch fristgerecht gekündigt da er aus unserem gemeinsamen Haus ausgezogen ist. wenn eine Mail kommt steht da immer nicht akzeptiert. Nur ich kann so lange kein Strom anmelden. Die
lassen einen nicht so einfach raus. aber seid dem 9.1 läuft vom Verbraucheramt eine Klage gegen den Verein. Sowas muss vom Markt.

15.01.2015 | 12:37
von Stefanie Heuer | Regelverstoß melden
Abg Ziffer 6 hAT mein Mann eingehalten.
Lastschrift auch wieder rufen. ebend per Mail inkasso schreiben von EWD bekommen.

18.01.2015 | 10:16
von Claudia Timm noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


24.11.2015 | 13:41
von Redaktion ReclaBox gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Da sich der Beschwerdeführer nicht mehr meldet, wird diese Beschwerde von ReclaBox als gelöst markiert.




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