178 Views | 20.01.2015 | 18:50 Uhr
geschrieben von Dr. Gerhard F. Strasser

Deutsche Post AG (Bonn)

Verspätete Zustellung Rechnungen konnten nicht bezahlt werden

Anfang Dezember 2014 habe ich um € 19,95 in Landshut einen Nachsendeantrag an obige Hamburger Adresse bestellt. Die Nachsendung klappte auf Landshuter Seite tadellos. In Hamburg jedoch war am Efeuweg - einer reinen Wohnstraße mit vierstöckigen Miethäusern - von MON bis MIT, Dez. 29-31, 2014, und erneut am SA, 3. 1. 2015 KEINERLEI POSTZUSTELLUNG. Nach diversen Demarchen hat sich der KD der Deutschen Post bemüßigt gefühlt, sich für diese 4 Fehltage in einer Woche mit 5 Zustellungstagen zu entschuldigen. Die noch vor Weihnachten von Landshut nachgesandten, im Jahr 2014 zu überweisenden und steuerlich zu verbuchenden Rechnungen wurden somit am 2. 1. 2015 (und teilweise erst am 5. 1. 2015) zugestellt, konnten somit nicht mehr 2014 verbucht werden.

SCHLAGWORTE

Meine Forderung jedoch, mir die Kosten für diesen nicht erfüllten Nachsende-Dienst zu erstatten, wurden von der DP abgelehnt - die DP hätte ihren Auftrag erfüllt. Dem muss ich deutlich widersprechen - bei einem Nachsendeantrag gibt es offensichtlich 2 Komponenten, die funktionieren müssen: Und die Zustellung in Hamburg hat NICHT funktioniert!

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Meine Forderung an Deutsche Post AG: Erstattung der Nachsende-Kosten in Höhe von € 19,95 wegen Nicht-Erfüllung des Vertrags


Firmen-Antwort ausstehend seit
 
 
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Kommentare und Trackbacks (1)


08.03.2015 | 10:38
von Dr. Gerhard F. Strasser noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bis heute ist keinerlei Antwort seitens der Deutschen Post eingegangen.




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