Durch Immergrün Energie gelöste Beschwerde. | 416 Views | 22.01.2015 | 13:56 Uhr
geschrieben von Christina L.

Immergrün Energie (Köln)

SEPA - Inkasso

Nachdem wir fristgerecht zum 31.1.2015 gekündigt hatten, bekamen wir im Oktober 2014 eine E-Mail, die wir zunächst als vermeintlichen Spam übersahen. Darin die Info, dass die restlichen Abschläge überwiesen werden müssten, da eine Lastschrift aufgrund unserer Kündigung und der fehlenden SEPA-Unterschrift nicht mehr möglich sei. Seltsam. Leider fehlte die Angabe über die Fälligkeit der restlichen Abschläge.

SCHLAGWORTE

Nachdem wir den Abschlag für Dezember Ende Dezember überwiesen hatten, bekamen wir einige Tage später ein Schreiben, datiert vom 23.12. mit dem Hinweis, dass wir den Abschlag für Dezember zzgl. Mahngebühr in Höhevon 2,50 Euro zu zahlen hätten. Da sich unsere Zahlung mit dem Schreiben überschnitten hatte, betrachteten wir das Schreiben als gegenstandslos (so, wie im Schreiben fettgedruckt geraten wurde). Gestern erhielten wir - ohne jegliche Mahnung für Januar- ein Inkassoschreiben von der "EWD-Inkasso", in dem wir dazu aufgefordert werden, neben dem Abschlag (68 Euro) Zinsen, Inkassokosten und pauschale Entgelte in Höhe von 54,22 Euro bin zum 28.1. an das Inkassounternehmen zu überweisen.

Da aus unserer Sicht ein Inkassoverfahren in unserem Fall ohne vorherige Mahnung nicht rechtens und auch nicht üblich ist und zudem die Inkassokosten zwielichtig hoch erscheinen, werden wir nun über unsere Rechtschutzversicherung einen Anwalt einschalten. Ein solches Geschäftsgebahren haben wir zuvor noch nicht erlebt. Hinzu kommt, dass wir zu Ende Oktober einen Ablesestand für unsere Jahresabrechnung übermittelt hatten und bis heute noch keine Abrechnung - üblicherweise erhalten wir stets dreistellige Beträge zurück - erhalten haben. Wir fürchten also, aufgrund der vielen schlechten Erfahrungen, um unser Geld, und müssen uns nun auch noch mit einem Inkassounternehmen auseinandersetzen - IMMERGRÜN/365 AG ist für uns nicht empfehlenswert!

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Meine Forderung an Immergrün Energie: Aufhebung des Inkassoverfahrens/Abrechnung/friedliches Vertragende


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
22.01.2015 | 13:56
Firmen-Antwort von: Immergrün Energie
Abteilung: Online

Sehr geehrte Kundin,

vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.

Bitte wenden Sie sich zu diesem Zweck unter Angabe Ihrer Kundennummer und einem Link auf Ihren Eintrag in diesem Forum an unseren Kundenservice für Verbraucherportal-Beschwerden unter VPB spider monkey kundenservice-energie.de. Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre

immergrün! -Energie GmbH
Kundenservice-Online

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Kommentare und Trackbacks (1)


15.02.2015 | 15:11
von Christina L. gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst




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