Durch immergrün-Energie gelöste Beschwerde. | 1318 Views | 23.01.2015 | 11:33 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-6240915

immergrün-Energie GmbH (Köln)

Mehrtarifzähler, Neukundenbonus wird verweigert

Bestell-/Kundennummer: 28103L1254

Mein Fall scheint recht typisch für Immergrün/Almado/365AG und wie all die Ableger sonst noch heißen.

SCHLAGWORTE

Im August habe ich einen Stromliefervertrag mit Immergrün abgeschlossen. Ab dem 01.01.2014 sollte Immergrün mich mit dem Strom beliefern. Die Anfangszählerstände per 01.01.2014 für HT und NT, weil ich eben einen Mehrtarifzähler habe, habe ich Immergrün mitgeteilt. Ob es ein Mehrtraifzähler ist oder nicht, schien aber Immergrün zum damaligen nicht zu interessieren. Ich habe den Vertrag aus meinen Überlegungen zum 31.12.2014 gekündigt.

Nach dem Vertragsablauf teilte ich Immergrün die Endzählerstände per 31.12.2014 für HT und NT und verlangte eine Schlussrechnung unter Berücksichtigung des Neukundenbonus, der mir nach 12 Monaten Strombelieferung zusteht.

Die Immergrün weigerte sich unter dem Verweis Ziff. 1 Abs. 2 AGB mein Bonusanspruch anzuerkennen, weil an meiner Abnahmestelle ein Doppel-/ Mehrtarifzähler betrieben wurde und diese Tatsache mir beim Vertragsschluss bekannt war bzw. hätte bekannt sein müssen. Dass der Immergrün das Vorhandensein des Mehrtarifzählers beim Vertragsabschluss spätestens bei der Übermittlung der Anfangszählerstände per 01.01.2014 genauso bekannt war, wurde in dem darauffolgenden Schriftverkehr von der Immergrün ignoriert.

Nach 9 Abs. 1 AGB, welcher den Neukundenbonus bestimmt, macht der Bonusanspruch lediglich an der zwölfmonatigen Belieferung fest. Das ist bei mir erfüllt und ich verlange daher die vollständige Anrechnung des Neukundenbonus in meiner Schlussrechnung.

Ferner soll der Grundpreis, der bei mir nicht vertraglich war, erstattet werden.

Als kleiner Hinweis für all die Betroffenen auf der Schlussrechnung taucht ein gewisser Grundpreis auf, der zumindest bei mir nicht vertraglich vereinbart war.

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Meine Forderung an immergrün-Energie GmbH: Anrechnung des Neukundenbonus + Erstattung des Grundpreises


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
23.01.2015 | 11:33
Firmen-Antwort von: immergrün-Energie GmbH
Abteilung: Online

Sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.

Bitte wenden Sie sich zu diesem Zweck unter Angabe Ihrer Kundennummer und einem Link auf Ihren Eintrag in diesem Forum an unseren Kundenservice für Verbraucherportal-Beschwerden unter VPB spider monkey kundenservice-energie.de. Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre
immergrün! -Energie GmbH
Kundenservice-Online

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Kommentare und Trackbacks (4)


03.02.2015 | 22:12
von ReclaBoxler-6240915 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ein Vergleichsangebot mit einem geringerem Bonus und Stornierung des Grundpreises wurde angeboten. Immergrün scheint aber nicht in der Lage eine korrekte Schlussrechnung zu erstellen (schon der dritte(!) Versuch nun). Ferner will man das Restguthaben trotz Versprechens nicht per Banküberweisung, sondern als Scheck auszahlen.


19.02.2015 | 11:25
von ReclaBoxler-6240915 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist gelöst


10.12.2015 | 11:35
von Michael Spies | Regelverstoß melden
Ich hatte wie viele die gleichen Probleme mit Immergrün.
ich bin zur Verbraucherzentrale gegangen, habe 25 Euro bezahlt, eine Vollmacht unterschrieben und nach ca 14 Tagen habe ich einen Anruf von der Verbraucherzentrale bekommen, das ich keinen Cent nachzahlen muss. So war es bei mir.
Gestern erhielt ich eine neue Rechnung von Immergrün aus 248,67 Euro Nachzahlung wurden sage und schreibe:

Über Ihr Rechnungsguthaben in Höhe von 1,59 € erhalten Sie einen Verrechnungsscheck.

19.02.2017 | 13:11
von Wolfgang Drost | Regelverstoß melden
Bei Firmen immer beachten: Es ist bei einigen sehr beliebt, den Firmennamen öfters zu wechseln. So kann man einfach Identitäten verschleiern. Meistens haben diese was zu verbergen. Auch beliebt: Mehrere rechtlich unabhängige Unternehmen mit verschiedenen Namen gründen, die aber dem gleichen Inhaber gehören und den selben Geschäftszweck haben. Alles gern praktiziert z. B. von (zweifelhaften) Energieversorgern!

Seriöse Unternehmen machen so etwas in aller Regel nicht oder nur sehr selten.



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