434 Views | 27.01.2015 | 13:11 Uhr
geschrieben von Dirk Hertfelder

Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft (Frankfurt/Main)

Gebühr für Gepäck mit Übergewicht doppelt abgebucht

Bestell-/Kundennummer: 200154005824

Am 27.09. 2014 bin ich zusammen mit meiner Frau mit der Lufthansa von Bangkok über Frankfurt nach Stuttgart geflogen, Ticketnummer 220-5409767590.

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Am Check-Inn Schalter haben wir ein Gepäckstück mit Übergewicht eingecheckt, wofür eine Gebühr von 100 Euro (bzw. 4170 Bath) zu entrichten war. Wir bezahlten die Gebühr mit der Kreditkarte und bekamen eine Quittung über den genannten Betrag. Book No. 196 9756.

Als wir die Abrechnung unserer Kreditkarte überprüfen, stellen wir fest, dass die Lufthansa den Betrag unter Verwendung von zwei Nummern einfach doppelt abgebucht hat, nämlich jeweils 102,18 Euro bedingt durch den Wechselkurs sowie jeweils noch 2,03 Euro Auslandeinsatz der Kreditkarte. D.h. 104,21 Euro Schaden sind durch diese Doppelbuchung entstanden und wir haben die Sache sofort über den Service unserer Bank mit Kopien der Originaldokumente (also unserer Flughafenquittung) zur Reklamation gebracht, die mit der Lufthansa Kontakt aufgenommen hat.

SCHLAGWORTE

Von den Global Businees Services der Lufthansa mit Sitz in Polen erhielten wir dann die Antwort, dass die Sache vollkommen korrekt sei. in Auszügen wird folgendes behauptet. Antwort in englischer Sprache. "we confirm that customer charged on documents 2202606791364 and 2202606791365 twice. This transaction is correct. Excess baggage 2202606791365 was issued on 27.09.2014 for Passenger. "

Bei dem ganzen Nummernwirrwarr ist noch zu bemerken, dass auf der Flughafenquittung für die Gepäckgebühr die Zahlungsnummer 2202606791363 verwendet wird. Belastung der Kreditkarte erfolgte dann mit zwei fortlaufenden Nummern?

Wir fordern von der Lufthansa eine Rückerstattung des uns entstandenen Schadens von insgesamt 104,21 Euro, also die Summe die insgesamt doppelt gebucht wurde. Wir haben nur ein Gepäckstück aufgegeben und wenn die Lufthansa weiterhin darauf besteht, es sei korrekt einen solchen Vorgang doppelt zu berechnen, dann soll sie bitte statt einem ignoranten Antwortschreiben in englischer Sprache die entsprechenden Belege im Original vom Flughafen vorlegen, sowie wir unseren Beleg für ein Gepäckstück vorweisen können.

Die Art und Weise wie mit unserer Reklamation über die Bank verfahren wurde, empfinde ich als sehr servicefremdes Geschäftsgebahren.

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Meine Forderung an Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft: 104,21 Euro Rückerstattung der doppelt gebuchten Gebühr


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Kommentare und Trackbacks (3)


03.02.2015 | 16:48
von Dirk Hertfelder noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Bisher keine Reaktion bzw. Kontaktaufnahme seitens der Lufthansa. Wie heißt es in der Werbung so schön. .always you ;-)


19.02.2015 | 18:56
von Dirk Hertfelder noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Auch bis heute hat sich die "nonstop you airline" nicht gemeldet. Hat es vermutlich nicht nötig auf einen unberechtigten Abbuchungsvorgang zu reagieren.
Ich halte nochmals fest eine Quittung über 100 Euro mit der Nummer. 363 gezeichnet zu haben, danach mit den Nummern. 364 und. 365 das Personal der Lufthansa den Betrag dann einfach zweimal von der Kreditkarte abgebucht hat. Anschließend anhand einiger Computerlisten die man meiner Bank geschickt hat zu behaupten alles sei korrekt. ich hätte den Vorgang zweimal gezeichnet und das wäre ein Geschäft von Angesicht zu Angesicht ist eine Unverschämtheit und grenzt durch die anschließende Arroganz wie Lufthansa meine Reklamation (nicht) bearbeitet hat an Betrug.
Da man wohl nicht gewillt ist auf eine Beschwerde über die ReclaBox zu reagieren werde ich wohl als nächstes den Customer Service der Airline bemühen müssen, was nebenbei wenn man da online hingelangen will sehr umständlich und auch unübersichtlich ist. Wie auch immer, ich hoffe nicht noch den Weg über einen Anwalt gehen zu müssen, werde aber auch nicht gewillt sein die Sache so einfach hinzunehmen.
Nebenbei werde ich als Vielflieger und familär bedingten Langstreckenflieger zu 100% keinen Flug mit der Lufthansa mehr buchen. Und wie sagt man so schön. ein unzufriedener Kunde zieht viele nach sich. Danke Lufthansa!


24.02.2015 | 18:45
von Dirk Hertfelder gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Heute habe ich die Monatsabrechnung meiner Kreditkarte bekommen und zu meiner Überraschung festgestellt, dass LH am 05.02. den zu Unrecht doppelt gebuchten Betrag rückerstattet hat. :-) Aufgrund welcher Tatsache, ob die Reklamation über die ReclaBox ausschlaggebend war, kann ich leider nicht beurteilen, da von Seiten der LH keinerlei weitere Kommunikation erfolgte.




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