Von ista Deutschland beantwortete Beschwerde. | 3686 Views | 08.02.2015 | 19:26 Uhr
geschrieben von Michael May

ista Deutschland GmbH (Essen)

Ablesung zum nicht vereinbarten Termin ohne meine Erlaubnis!

Am 6.02.2015 sollte bei uns von einem Mitarbeiter der Ista unsere Heizung im Zeitraum von 16-18 Uhr abgelesen werden. Da wir beide berufstätig sind, allerdings bis 15:45 Uhr zuhause sind, war das für uns soweit auch i. O

SCHLAGWORTE

Um 15:30 Uhr jedoch ruft uns mein Sohn ganz verdutzt an, um uns mitzuteilen, dass der Ablesedienst bereits um 15 Uhr schon da war. Allerdings nochmal rein müsste, nachdem er die restlichen Wohnungen gemacht habe, da er nicht an den Zähler im Bad rein käme. Ich bat meinen Sohn ihm mitzuteilen, dass er gefälligst warten soll, wir sind in 5 min da und er ohne uns nicht mehr in die Wohnung kommt.

Daraufhin meinte der Ableser nur schnippisch "mir egal dann wird das Bad eben geschätzt, ich hab keine Zeit zu warten" und ging! Als ob das nicht schon dreist genug war, stellten wir im Nachhinein auch fest, dass er einige Ablesewerte nicht korrekt abgelesen hat, da wir immer 1 Tag vorher selbst ablesen. Auf Telefonischer anfragen beim Ableser mussten wir uns noch aufs übelste Beschimpfen lassen, ich zitiere: "Sie sind doch nichtehr ganz sauber, sie haben sie doch nicht mehr alle!" Diese Beschimpfung mussten wir uns im Laufe des Telefonats öfter anhören, woraufhin wir nun Anzeige wegen Hausfriedensbruch sowie Beleidigung erstattet haben.

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Meine Forderung an ista Deutschland GmbH: Neuer kostenfreier Ablese Termin sowie korrekte Heizkostenabrechnung da wiederspruch eingelegt wird aufgrund nicht korrekter Ablesewerte.


Firma hat innerhalb von 14 Tagen geantwortetofortantwort
11.02.2015 | 08:00
Firmen-Antwort von: ista Deutschland GmbH
Abteilung: Marketing

Sehr geehrter Kunde,

gerne würden wir Ihnen bei Ihrem Sachverhalt weiterhelfen und offene Fragen beantworten. Da von Ihnen keine Kontaktdaten im Portal angegeben worden sind, empfehle wir Ihnen, sich mit einem unserer Standorte in Verbindung zu setzen. Alternativ können Sie uns auch gerne über info spider monkey ista.de eine Email mit weiteren Angaben zukommen lassen (Liegenschaftsnummer, Kundennummer) so dass wir uns bei Ihnen melden können.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr ista-Team

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Kommentare und Trackbacks (7)


08.02.2015 | 22:43
von Phönix | Regelverstoß melden
15:00 Uhr ist nicht 16:00 Uhr! Wenn schon ein Terminzeitraum benannt wird, dann hat der Ableser den auch einzuhalten. Hausfriedensbruch liegt hier wohl eher nicht vor, weil der Sohn den Ableser hineingelassen hat. Korrekt ist das Verhalten der Firma "Ista" nicht und beschimpfen lassen muss man sich auch nicht. Ich würde mich auch bei dem beschweren, der dieser Firma den Auftrag gegeben hat.

09.02.2015 | 00:15
von ReclaBoxler-1845125
 spider monkey Michael May, ihre Beschwerde ist berechtigt, wie Phönix schon erläutert hat. Beleidigen brauchen sie sich nicht zu lassen. Falls es hier keine Klärung gibt, empfehle ich ihnen weitere Schritte einzuleiten, zur Not auch rechtliche. Auch in solchen Fällen kann man eine Anzeige als letzte Konsequenz erwägen.

Falls sie sich durch die Kommentierung von ReclaBoxler-5370415 persönlich angegriffen fühlen, kann ich nur empfehlen sie zu löschen oder als Regelverstoß zu melden.

09.02.2015 | 12:11
von Michael May | Regelverstoß melden
Hallo Phönix
Es handelt sich laut Polizei sehr wohl um Hausfriedensbruch da er ohne unser Einverständnis und ausserhalb des vereinbarten Termins sich zugamg zu unserer Wohnung verschafft hat. Da meine Kinder im Gegenteil zu ihm Anstand haben. Nur weil mein Sohn die Tür geöffnet hat gibt ihm das nicht das recht einfach rein zu marschieren.Er hätte sich ververgewissern müssen ob jemand von uns zu Hause ist. Was er definitiv nicht gemacht hat. Beschweren beim Vermieter ist unnötig, der hat ebenfalls ein Anzeige am Hals da er ohne unser wissen und Einverständnis mit in die Wohnung ist und fröhlich Bikder mit der Digitalkamera geschossen hat.so viel dazu. Anfrage heute morgen bei der Ista wie das nun mit denn kosten für ne zweitablezweitablesung aussieht und wir mit sicherheit nichtfür die kosten aufkommen kam nur das übliche nicht inser Problem. Habenal Schön alles aufgezeichnet.

11.02.2015 | 11:42
von Michael May | Regelverstoß melden
Hallo ista Teamwir haben die zuständige Ista Mannheim versucht zu kontaktieren und wollten eine Stellungnahme zum Vorfall. Wurden aber abgewimmelt mit der Antwort das wäre ein Problem das wir mit dem Vermieter klären müssten wäre nicht ihr Problem. Finde ich unter aller Sau! Anzeige wurde schon erstattet.

12.02.2015 | 19:38
von Phönix | Regelverstoß melden
Bei dem Hausfriedensbruch bin ich gespannt - Sie haben sicherlich Strafantrag gestellt? Würde mich interessieren, wie die Angelegenheit ausgeht.

Bilder der Wohnung darf Ihr Vermieter ohne Einverständnis Ihrerseits nicht fertigen Hier wird gegen Ihre Persönlichkeitsrechte verstoßen -
Privatsphäre. Dagegen sollten Sie auf jeden Fall vorgehen.

13.02.2015 | 09:25
von Michael May | Regelverstoß melden
Strafantrag gegen beide läuft seit Samstag. Wurde gleich von uns gestellt. Auf anraten der Polizei wurdd auch gegen den Ableser Anzeige erstattet da er garnicht erst in die Wohnung gedurft hätte ob mein sohn offnet5 oder nicht.Er ist verpflichtet nach einem EErwachsenen bzw nach einem Mieter der die Wohnung gemietet hat zu fragen. Ist davon niemand anwesend darf er noch nicht mal zum vereinbarten Termin in die Wohnung. War uns zwar auch neu, aber um so besser. Gabs also gleich die Doppelte ladung Hausfriedensbruch und Beleidigung. Die Bilder wollte unser Vermieter auf unser verlangen hin nicht raus rücken so das wir da half auch rechtliche Schritte eieiten mussten. Ich sehe mich in meiner intim und Privatsphäre verletzt da er wirklich jeden raum zig mal fotografiert hat. Ich weiß ja noch net mal was alles auf denn Bildern ist. 😠Ich kann nur hoffen das der Strafantrag schnell durch geht ich bin mit meinen Nerven am Ende da dieser Terror schon Seit Jahren so geht. Und falls jetzt kommt dann zieht doch aus, sei angemerkt wir sind zu 7 und suchen schon seit 5 jahren weil wir aus dem Irrenhaus raus wollen.

14.02.2015 | 09:00
von Michael May | Regelverstoß melden
Man sollte nicht urteilen wen man nicht die ganze Vorgeschichte kennt. Aber da man ja scheinbar Menschenkenner ist muss ich mich auch nicht Rechtfertigen!



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