1179 Views | 09.02.2015 | 21:08 Uhr
geschrieben von Serkan Ucar

GALERIA Kaufhof GmbH (Köln)

Beschwerde

Heute war mein Sohn mit seinem Freund im Galeria Kaufhof. Er wurde zu unschuld als Dieb bezeichnet, obwohl er nichts geklaut hatte und noch im Kaufhof war. Einer der Dedektiven hat meinen Sohn im Aufzug gegen den Aufzug geschupst und beleidigt.

SCHLAGWORTE

Die Detektive haben das nicht zugegeben! Ich wollte die Videoüberwachung sehen, doch keiner hat uns etwas gezeigt und sie haben behauptet, es nicht getan zu haben. Wieso haben Sie dann die Videoüberwachung nicht gezeigt?

Wenn die Dedektive nicht in der Lage sind, einen anderen minderjährigen Jungen unter Kontrolle zu halten, kann mein Sohn nichts dafür.

Als ich mit einem Detektiv reden wollte, kamen direkt 4-5 auf einmal, alle haben sich versammelt. Ich hatte das Gefühl, als ob sie mich angreifen wollten.

Ich möchte die Videoüberwachung sehen! So eine Frechheit habe ich noch nie erlebt. Dass ältere kräftige Männer kleine Kinder auf die Seite ziehen und belästigen!

Ich habe hier noch so ähnliche Fälle gelesen. Anscheinend passiert so etwas im Kaufhof schonmal öfters!

Wenn Sie die Anzeige nicht zurück ziehen, sehe ich mich gezwungen so lange fortzusetzen, bis ich die Videoüberwachung sehe!

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Meine Forderung an GALERIA Kaufhof GmbH: Anzeige zurückziehen


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Kommentare und Trackbacks (12)


09.02.2015 | 21:14
von M. G. | Regelverstoß melden
Was mich jetzt ein wenig wundert, Sie schreiben das Anzeige erstattet wurde.

Wurde bei Ihrem Sohn denn etwas gefunden?

Normalerweise wird ja nur eine Anzeige erstattet wenn der "Dieb" direkt erwischt wird

10.02.2015 | 06:16
von Michael Michael | Regelverstoß melden
Hallo,

vielleicht zeigt ja die Videoüberwachung das ihr Sohn geschubst wurde.
Dazu müsste man Anzeige gegen den Detektiv erstatten.

10.02.2015 | 17:04
von Phönix | Regelverstoß melden
"Dass ältere kräftige Männer kleine Kinder auf die Seite ziehen und belästigen! " Das ist schon ein harter Vorwurf - ich hätte auch meine Kollegen als Zeugen dazu gebeten.

Wenn Ihr Sohn sich auch vielleicht nichts zuschulden hat kommen lassen, dann aber wohl sein Freund (so lese ich das aus Ihrem Text heraus). Es gibt das schöne Sprichwort "mitgefangen - mitgehangen. Und wenn er denn wirklich so ein lieber Junge ist und nichts geklaut o. ä. hat, dann sollte er den Freundeskreis wechseln und aus dieser Erfahrung lernen.

10.02.2015 | 20:00
von S. Heinzelmann | Regelverstoß melden
Egal ob der Junge was Geklaut hat, der Detektiv hat noch lange nicht das Recht den Jungen zu beleidigen!

Was hier an Kommentare geschrieben wird, da wird mal den Jungen Diebstahl vorgeworfen ohne Beweis!

 spider monkey Serkan Ucar,

Ich rate Ihnen dringendst, gegen den Detektiv strafrechtlich vorzugehen. Den sein Verhalten ist unverhältnismäßig und ich würde an die Presse gehen.

10.02.2015 | 20:19
von Ghost Bird | Regelverstoß melden
Mich würde interessieren was in der Anzeige steht. Denn irgendwas muss ja sein wenn eine Anzeige gemacht wird.

Vielleicht wollte ihr Sohn wegrennen und deswegen haben die Detektive ihn festgehalten. Vielleicht wird alles ein bisschen anders erzählt als es wirklich war.

Erläutern sie doch bitte den Hergang so wie es ihnen gesagt wurde etwas genauer das wir die Situation besser beurteilen können. Dann kann man vielleicht auch nützliche Tips geben.

10.02.2015 | 20:22
von Phönix | Regelverstoß melden
 spider monkey Heinzelmann - vor dem den Europäischen Gerichtshof zu klagen haben Sie vergessen :-)

Wenn der Junge oder sein Freund geklaut oder sonst etwas angestellt haben, dann muss eingegriffen werden. Wie sich die Angelegenheit abgespielt hat wissen weder Sie noch ich. Ich weiß nur, dass eine Anzeige nicht ´mal so zustande kommt und die eigenen Kinder immer die Liebsten sind (mein Sohn natürlich auch).

10.02.2015 | 20:37
von S. Heinzelmann | Regelverstoß melden
 spider monkey Phönix,

Ich habe nix von Europäischen Gerichtshof erwähnt und ich sag es nochmal es sollte erstmals bewiesen werden ob der Junge was geklaut hat. Gut es muss durchgegriffen aber es muss im Verhältnismäßigem Rahmen bleiben und Beleidigungen durch den Detekiv ist durch nix zu rechtfertigen!

In deinem Kopf scheint nur das was mit "Sch" anfängt statt was mit H.
Das gilt auch für die anderen Kommentatoren

10.02.2015 | 20:52
von Phönix | Regelverstoß melden
 spider monkey Heinzelmann - was fällt Ihnen denn ein - Null-Linie bei Niveau? Von Ihnen möchte ich auch nicht geduzt werde - ich sage nur Netiquette (nein, das ist keine Beleidigung).

Den EuGH haben Sie nicht erwähnt, habe ich auch nie behauptet.

Schubsen ist nicht so schlimm wie beleidigen?

Ach, es ist nicht einfach.

10.02.2015 | 20:59
von S. Heinzelmann | Regelverstoß melden
Ich habe doch gesagt das es keine Beweis gibt für einen Diebstahl, auch für Ladendetektive die Unschuldsvermutung.

10.02.2015 | 21:18
von Serkan Ucar | Regelverstoß melden
Mein Sohn hatte einen Stift in der Hand und war im Kaufhof drinne hatte den Laden also nicht verlassen. Ein anderer Junge neben ihm hat einen anderen Stift in die Tasche gesteckt womit mein Sohn aber garnichts zu tun hat. Davon wusste mein Sohn auch garnichts und hat mit der Sache nichts zu tun da er seinen Stift in der Hand hatte. Der Junge der den Stift in die Tasche gesteckt hatte, ist abgehauen die Dedektive konnten ihn nicht fangen und aus diesem Grund haben die Dedektive meinen Sohn mit Gewalt festgehalten. Unter den Kunden haben die Dedektive nichts gemacht doch im Aufzug auf dem Weg zum Büro wurde mein Sohn gegen den Aufzug geschubst und angeschrien beleidigt! Als ich mit dem Dedektiv geredet habe wurde er sehr blass er wusste natürlich das er dies gemacht hat und wollte mit meinem Sohn nicht direkt sprechen nach dem Fall. Mein Sohn ist gerade 15 geworden. Keiner hat das Recht einen minderjährigen Jungen so zu behandeln. Wenn sie nichts zu verstecken haben wieso zeigen Sie uns dann nicht die Aufnahmen? Diese Woche möchte ich noch einen Leiter sprechen und soll mir beweisen, dass mein Sohn angeblich etwas geklaut hat. Ich habe im Internet gelesen, dass so ein Fall auch im Kaufhof in Köln passiert ist.

10.02.2015 | 21:47
von Phönix | Regelverstoß melden
O. k. - dann stellt sich die Sache anders dar.

Sie sollten sich tatsächlich anwaltlichen Beistand holen. Der wird dann darauf bestehen, dass das Video zur Beurteilung herangezogen wird. Sie hätten dann die Möglichkeit, Anzeige gegen das Personal von Galeria Kaufhof zu erstatten.

Vielleicht hilft der beigefügte Link etwas:

https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/fachbeitraege/videoueberwachung-und-datenschutz/

18.02.2015 | 12:26
von Serkan Ucar noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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