234 Views | 10.02.2015 | 10:47 Uhr
geschrieben von L. P.

NetCologne Gesellschaft für Telekommunikation mbH (Köln)

Doppelter Vertrag und Nichteinhaltung einer Kündigung

Bei manchen Firmen hat man als Endanwender das Gefühl, dass die interne Kommunikation und die Prozesse absolut unkoordiniert sind und die rechte Hand nicht weiß, was die linke Hand tut.

SCHLAGWORTE

Im Oktober letztes Jahres bin ich aus meiner Wohnung ausgezogen. Ich hatte bereits eine Kündigung zum Ende des Jahres vorliegen, da eh geplant war, diesen Vertrag aufzulösen.

Um zu klären, ob es möglich sei, meinen Vertrag dann doch bereits Anfang November frühzeitig aufzulösen, um somit dem Nachmieter die Möglichkeit zu geben, den eigenen NetCologne Vertrag mit in die Wohnung zu nehmen, habe ich mich vertrauensvoll an die Servicerufnummer von NetCologne gewendet und auch Auskunft erhalten.

Daraufhin habe ich ein Schreiben verfasst, in dem ich darum bat, dass mein Vertrag vorzeitig aufgelöst werden soll, sodass der Anschluss für den Nachmieter freigeschaltet werden kann.

Der Nachmieter erhält kurz darauf die Mitteilung, dass sein Anschluss Ende Oktober bereits in der neuen Wohnung gelegt werden kann. Wieso bereits Ende Oktober? Ich hatte Anfang November gesagt. Egal. Da war für mich eigentlich klar, es hat geklappt. Mein Vertrag wird frühzeitig aufgelöst und dadurch konnte der Nachmieter seinen Anschluss bekommen.

Na ja. Im nächsten Monat sehe ich, dass immer noch Geld von NetCologne abgebucht wird. Auf Anfrage im Servicecenter habe ich dann die Aussage erhalten, dass ja die Zustimmung des Nachmieters gefehlt hätte, dies alles so durchzuführen.

Habe ich hier etwas nicht mitbekommen?

Die legen den neuen Anschluss des Nachmieters in der Wohnung, weil ich um verfrühte Aufhebung des Vertrages gebeten habe, aber zahlen muss ich dann trotzdem noch? Hat der Nachmieter nicht durch die Legung des Anschlusses nicht sein Einverständnis gegeben?

Das Traurigste an der ganzen Sache ist, dass von NetCologne auch nie irgendeine Art von Kommunikation oder Mitteilung erfolgt ist. Offensichtlich sollte man bei diesem Unternehmen nicht davon ausgehen, dass wenn in einem Schreiben eine Frage gestellt wurde, die NetCologne dann genauso umsetzt wie beschrieben, die Frage auch somit beantwortet wurde. Nein, NetCologne macht und behält sich aber das Recht vor, solche Kleinigkeiten wie dass der Vertrag nicht aufgehoben werden kann, nicht zu kommunizieren und fleißig weiter abzubuchen.

D. h., NetCologne hat mal eben für 2 Monate für ein und denselben Anschluss doppelt Geld kassiert.

Gut, hier habe ich dann noch gedacht, okay. Lehrgeld eben, da ich ja nicht explizit nochmal bei NetCologne nachgefragt haben. Ärgerlich trotzdem. NetCologne ist offensichtlich kein Unternehmen, welches langjährigen Bestandskunden entgegen kommt und kulant reguliert.

Nachdem ich jetzt aber gesehen habe, dass wieder eine Rechnung gestellt wurde für Januar, obwohl der Vertrag offiziel für Ende Dezember gekündigt wurde, ist mir echt der Kragen geplatzt.

Zuerst doppelt kassieren für einen Anschluss, dann Kündigung nicht beachten und weiter abbuchen. Das Geld habe ich jetzt zurückbuchen lassen. Vielleicht reagiert NetCologne dann jetzt einmal?

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