632 Views | 13.02.2015 | 17:13 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-6140825

Emirates (Frankfurt/Main)

Keine Entschädigung für verlorenes Gepäck

Bestell-/Kundennummer: AHL Reference No : VIEEK25295

Emirates Airline scheint ja wirklich eine "tolle" Flugggesellschaft zu sein.

Da geht das Gepäck verloren und eine Entschädigung wird abgelehnt, da man eine Frist versäumt haben soll, die es in dieser Form gar nicht gibt. Nachdem ich für meinen Schwager mehrmals einem Customer affairs schrieb, jedoch nie eine Antwort erhielt, habe ich mich an die deutsche Niederlassung gewandt und denen einen Nachricht geschrieben. Auch von denen keine Antwort.

Ein Brief an den Geschäftsführer folgte, und auch hier keine Antwort. Folgendes Schreiben ging an diesen Herren.

SCHLAGWORTE

Emirates

Volker G.

Vizepräsident Nord- und Zentraleuropa

Grüneburgweg 16

D-60322 Frankfurt/Main

Email vom 21. Januar 2015 – verlorenes Gepäck

Sehr geehrter Herr G.,

am vorbenannten Datum hatte ich eine Email an die auf Ihrer Internetseite angegebene Kontaktadresse (ekgermany spider monkey emirates.com) geschickt, jedoch nie eine Antwort erhalten. Gleiches gilt für zwei Schreiben an Herrn Diaa Hafez (customer service). Auch hier erhielt ich keinerlei Stellungnahme. Für eine Firma, die sich perfekten Service auf die Fahnen schreibt und anscheinend den Ruf der weltweit besten Fluggesellschaft innehat, ist eine solche Vorgehensweise eine Bankrotterklärung.

Wie Sie aus beiliegenden Kopien ersehen können, habe ich mich mit der Haftung Ihrer Fluggesellschaft auseinandergesetzt und um einer Regulierung des Schadens gebeten. Eine Würdigung der Einwände oder eine Entgegenhaltung durch die Mitarbeiter Ihrer Flug-gesellschaft blieb jedoch aus.

Um es noch einmal kurz zu erläutern. Die Meldefrist von 7 Tagen in Ihren Geschäftsbedingungen (§ 16.1.2 (b) ), für verlorenes Gepäck, widersprechen dem Montrealer Abkommen, in welchem eine Frist von zwei Jahren angegeben ist. Da der Antritt der Reise in einem europäischen Staat war, sind die Fristen für Ihre Firma verbindlich. Etwaige Änderungen in den allgemeinen Geschäftsbedingungen begründen den Tatverdacht der arglistigen Täuschung.

Verwunderlich ist auch die Tatsache, dass dieser Vorgang abgeschlossen wurde, da das Gepäckstück anscheinend an der Heimatadresse zugestellt wurde. Einen Beleg über den Transport liegt jedoch nicht vor und konnte auch nicht vorgelegt werden. In einem Telefonat mit einer Mitarbeiterin des Wiener Flughafens wurde mir dies bestätigt.

Da ich bis dato keine Antwort erhalten habe, bitte ich Sie um eine Stellungnahme.

Mit freundlichen Grüßen

Beschwerde bewerten!
Meine Forderung an Emirates: Entschädigung für das verlorene Gepäck in Höhe von 2262 SDR`s


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (2)


06.03.2015 | 18:49
von ReclaBoxler-6140825 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Die Beschwerde konnte bis dato nicht gelöst werden. Zur Zeit verfasse ich ein erneutes Schreiben.


27.03.2015 | 18:50
von ReclaBoxler-6140825 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




Minimieren ÄHNLICHE BESCHWERDEN
Minimieren BESCHWERDE TEILEN
Minimieren BESCHWERDE KARTE
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Kommentieren Sie die Beschwerde hier:
Bild hochladen   Hilfe
Bitte lesen Sie unsere Nutzungsbedingungen , bevor Sie Ihren Kommentar abschicken. Wir behalten uns das Recht vor, inakzeptable oder kompromittierende Textinhalte zu löschen bzw. die Inhalte auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen.
Alle Kommentare per E-Mail abonnieren
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 4 Fotos hinzufügen. Diese müssen im Format JPG, PNG oder GIF mit einer Dateigröße bis 5 MB pro Bild vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Sie können Ihrem Kommentar max. 0 Videos hinzufügen. Diese müssen im Format AVI, MPG oder MOV mit einer Dateigröße bis 20 MB pro Video vorliegen. Mit dem Bereitstellen versichern Sie, die Urheberrechte zu besitzen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
In Ihrem Beitrag sind Begriffe enthalten, die uns veranlassen, diesen Beitrag vor der endgültigen Freigabe zu prüfen. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Die Frist zur Kommentareditation ist abgelaufen.
DIESES FENSTER IST FREI BEWEGLICH
close
Beschwerde drucken:


Diese Seite verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Mehr Infos OK, alles klar!