Emirates (Frankfurt/Main)
Keine Entschädigung für verlorenes Gepäck
Bestell-/Kundennummer: AHL Reference No : VIEEK25295
Emirates Airline scheint ja wirklich eine "tolle" Flugggesellschaft zu sein.
Da geht das Gepäck verloren und eine Entschädigung wird abgelehnt, da man eine Frist versäumt haben soll, die es in dieser Form gar nicht gibt. Nachdem ich für meinen Schwager mehrmals einem Customer affairs schrieb, jedoch nie eine Antwort erhielt, habe ich mich an die deutsche Niederlassung gewandt und denen einen Nachricht geschrieben. Auch von denen keine Antwort.Ein Brief an den Geschäftsführer folgte, und auch hier keine Antwort. Folgendes Schreiben ging an diesen Herren.
Emirates
Volker G.
Vizepräsident Nord- und Zentraleuropa
Grüneburgweg 16
D-60322 Frankfurt/Main
Email vom 21. Januar 2015 – verlorenes Gepäck
Sehr geehrter Herr G.,
am vorbenannten Datum hatte ich eine Email an die auf Ihrer Internetseite angegebene Kontaktadresse (ekgermanyemirates.com) geschickt, jedoch nie eine Antwort erhalten. Gleiches gilt für zwei Schreiben an Herrn Diaa Hafez (customer service). Auch hier erhielt ich keinerlei Stellungnahme. Für eine Firma, die sich perfekten Service auf die Fahnen schreibt und anscheinend den Ruf der weltweit besten Fluggesellschaft innehat, ist eine solche Vorgehensweise eine Bankrotterklärung.
Wie Sie aus beiliegenden Kopien ersehen können, habe ich mich mit der Haftung Ihrer Fluggesellschaft auseinandergesetzt und um einer Regulierung des Schadens gebeten. Eine Würdigung der Einwände oder eine Entgegenhaltung durch die Mitarbeiter Ihrer Flug-gesellschaft blieb jedoch aus.
Um es noch einmal kurz zu erläutern. Die Meldefrist von 7 Tagen in Ihren Geschäftsbedingungen (§ 16.1.2 (b) ), für verlorenes Gepäck, widersprechen dem Montrealer Abkommen, in welchem eine Frist von zwei Jahren angegeben ist. Da der Antritt der Reise in einem europäischen Staat war, sind die Fristen für Ihre Firma verbindlich. Etwaige Änderungen in den allgemeinen Geschäftsbedingungen begründen den Tatverdacht der arglistigen Täuschung.
Verwunderlich ist auch die Tatsache, dass dieser Vorgang abgeschlossen wurde, da das Gepäckstück anscheinend an der Heimatadresse zugestellt wurde. Einen Beleg über den Transport liegt jedoch nicht vor und konnte auch nicht vorgelegt werden. In einem Telefonat mit einer Mitarbeiterin des Wiener Flughafens wurde mir dies bestätigt.
Da ich bis dato keine Antwort erhalten habe, bitte ich Sie um eine Stellungnahme.
Mit freundlichen Grüßen
Beschwerde ist noch nicht gelöst