real,- SB-Warenhaus GmbH (Mönchengladbach)
Fa. real,- verweigert gesetzliche Händlergewährleistung
Eine im April 2014 im Markt 91413 Neustadt an der Aisch gekaufte Kühl-/Gefrierkombination regelte bereits kurz nach dem Kauf die Kühl-/bzw. Gefriertemperaturen nicht mehr richtig.
Zu Beginn konnte ich das noch durch höher stellen des Temperaturreglers ausgleichen, inzwischen ist der Mangel aber so gravierend, dass z. B. an einem Tag früh im Gefrierfach -32 Grad herrschen, dann die Temperatur bis abends 20:00 Uhr nur noch -6 Grad beträgt.
Deshalb stellte ich am 02.02.2015 beim Verkäufer Antrag laut gesetzlich vorgeschriebener Händlergewährleistungshaftung und setzte eine Frist bis zum 16.02.2015, entweder zur Reparatur oder zum Austausch des Geräts. Ich schilderte den Mangel detailliert, wohl auch für Laien war ersichtlich, dass das Thermostat defekt ist.
Der Händler versuchte zunächst mich abzuwimmeln, um seiner gesetzlichen Verpflichtung nicht nachkommen zu müssen, indem er mich an den technischen Kundendienst des Herstellers verwies. Dieser repariert jedoch nur auf Grund seiner freiwilligen Garantie, was ich nicht will.
Ich forderte deshalb den Verkäufer am 02.02.2015 schriftlich auf, seinen Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag umgehend nachzukommen. Obwohl ich den Mangel detailliert beschrieben hatte, kam am 11.02.2015 endlich ein Techniker, der allerdings das erforderliche Ersatzteil nicht dabei hatte und nach fünf Minuten wieder ging. Es war nicht seine Schuld, ihm hatte man nur mitgeteilt, dass der Kühlschrank defekt ist. Aber er bestätigte mir, dass das Thermostat ausgewechselt werden müsse.
Wo bleibt hier der Service?
Zeitgleich hatte ich am 02.02.2015 die Zentrale von real,- angeschrieben und die unmöglichen Zustände im real,-l Markt Neustadt an der Aisch geschildert, einschließlich des Fakts, dass ich dort abgewimmelt wurde, weil ich mein gesetzlich verankertes Recht auf Händlergewährleistung geltend machen wollte.
Von der Zentrale habe ich bis heute keine Reaktion erhalten! Dabei wirbt real,- auf seiner Homepage mit (Zitat): „Mit dem real,- Kundenservice immer bestens beraten! Mehr Service für Sie? Für uns selbstverständlich"
18.02.2015 | 17:05
Abteilung: Kundenservice
Sehr geehrter Kunde,
wir würden den Vorfall gerne prüfen und Ihnen eine Rückmeldung dazu geben.
Würden Sie uns bitte Ihre Kontaktdaten über die E-Mail Adresse kundenorientierungreal.de oder unsere kostenlose Kundenhotline 0800/503 54 18 zur Verfügung stellen, damit wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen können?
Vielen Dank vorab dafür.
Mit freundlichen Grüßen
Susanne Rauch
Abteilungsleiterin real,- Kundenservice
Es ist mir unverständlich, wieso diese Firma behauptet "Kundenservice" anzubieten wenn sie nicht einmal bereit ist ihren gesetzlichen Händler-Gewährleistungspflichten nachzukommen ohne dass man mit Anwalt und Klage droht - und selbst dann nur widerwillig ihre Pflichten erfüllt.
Es ist geradezu grotesk, wenn eine Frau Rauch, angeblich Abteilungsleiterin des so genannten "Kundenservice" schreibt, man solle Kontaktdaten angeben, obwohl diese bereits mehrfach vorliegen. Bei einem Anruf von mir unter der angegebenen Telefonnummer war sie nicht zu sprechen, ich hatte deshalb noch einmal meine Kontaktdaten auch telefonisch angegeben, trotzdem erfolgte keinerlei Reaktion. Dieses Verhalten ist doch einfach nur krank und Verarschung der Kunden.
Ich habe jahrzehntelang wöchentlich meist zweimal meine Einkäufe dort getätigt, bei Bedarf auch Geräte, ein Fahrrad usw. gekauft. Ab sofort betrete ich diesen Laden nicht mehr! Wer dort auch nur irgendetwas kauft, bei dem es notwendig werden könnte, gesetzliche Gewährleistungsansprüche in Anspruch nehmen zu müssen, der nimmt sich wohl besser gleich einen Anwalt um Klage zu erheben. Kundenservice existiert bei Real nicht!
Nichts davon ist wahr. Diese Ausführungen beweisen lediglich, dass die Firma real ihren gesetzlichen Verpflichtungen nicht nachkommen will. Fakt ist und bleibt, dass der Kunde das Recht hat sich wegen Händlergewährleistung an den Händler zu wenden und das alleinige Wahlrecht hat auf Ersatz oder Nachbesserung. In jedem Fall hat der Händler sich vollumfänglich darum zu kümmern. Ein Verweis auf eine möglicherweise vorhandene Herstellerhotline greift einfach nicht und ist ein Verstoß gegen die gesetzlichen Vorschriften des BGB, Abschnitt 7.
Siehe auch:
www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/reklamation-und-umtausch/
und:
https://www.test.de/Umtausch-und-Reklamation-Diese-Rechte-haben-Kunden-4234792-0/
und:
https://www.test.de/Reklamationen-Haendler-missachten-Kundenrechte-4448527-0/
Ich habe Jahrzehnte wöchentlich meist zwei mal bei real eingekauft, zusätzlich auch immer wieder mal Geräte oder ein Fahrrad. Nach diesem Vorfall existiert diese Firma für mich nicht mehr.