Groupon GmbH (Berlin)
Groupon weigert sich nicht eingelöste Gutscheine zu erstatten
Bestell-/Kundennummer: 21487272
Von 5 Gutscheinen für eine Autoreinigung (Waschstraße Allguth) habe ich nur drei eingelöst. Die restlichen zwei sind seit Oktober 2014 nicht mehr gültig. Eine schriftliche Bestätigung seitens Allguth, dass diese Gutscheine nicht mehr eingelöst werden, liegt vor.
Dennoch weigert sich Groupon, diese Bestätigung als Stornierungsbestätigung anzuerkennen:
Vielen Dank für Ihre Nachricht in der Sie uns die Konversation des Partners übermitteln. Bedauerlicherweise ist dies keine Stornierungsbestätigung. Da Ihr Gutschein als "eingelöst" angezeigt wird, gehen wir davon aus, dass Sie ihn wahrgenommen haben. Wir bitten Sie um Verständnis, dass eingelöste Gutscheine nicht mehr storniert werden können, wenn uns keine klare Stornierungsbestätigung und wie in Ihrem Fall eine Teilstornierungsbestätigung vorgelegt wird. Bitte reichen Sie uns eine Stornierungsbestätigung ein, aus der hervorgeht welche Leistung erbracht und welche noch offen ist. Ohne eine solche ist keine weitere Bearbeitung unserer Seits möglich. “
Schreiben Sie Ihre Beschwerde.
Eigentlich wäre es ganz einfach und ist ganz eindeutig:
- 2 von 5 Gutscheinen wurden nicht eingelöst
- Einlösen ist nicht mehr möglich (Bestätigung Allguth liegt vor)
- Entsprechend Erstattung des Gegenwertes (rund 20 Euro), wie rechtlich vorgeschrieben
Aber bei Groupon sind die Mitarbeiter entweder nicht des Lesens mächtig, oder so geschult bzw. angewiesen, dass Sie klare Fakten einfach ignorieren und vom Kunden Bestätigungen fordern, die er bereits erbracht hat. Ob es sinnvoll und hilfreich ist, dass zu ein und dem selben Vorgang jedes Mal ein anderer Mitarbeiter antwortet, muss Groupon beantworten.
Ich bin der Meinung, dass diese Mitarbeiter ähnlich wie in Call-Centern lediglich ihre 0815-Standard-Antworten geben, ohne den Vorfall auch nur annähernd individuell zu prüfen und zu lesen. Nur so ist zu erklären, dass hier gebetsmühlenartig immer wieder das gleiche geschrieben und verlangt wird, was doch schon längst geklärt ist.