247 Views | 04.03.2015 | 18:28 Uhr
geschrieben von Markus Andres

Kabel BW GmbH (Pforzheim)

Warnung bei Nutzung von SmartHome, PrivateCloud o. Ä.

Bestell-/Kundennummer: 925903601

Hallo,

SCHLAGWORTE

ich war ein paar Jahre bei Kabel BW ohne größere Probleme durch einen Umzug im selben Ort kam eine halbjährige Unterbrechung dazwischen.

In der alten Wohnung habe ich Smat Home Komponenten via Handy oder externen Computer angesteuert, eine Private Cloud hab ich mir eingerichtet und eine VPN-Verbindung zum Haus meines Bruders aufgebaut. Dies hat alles Problemlos funktioniert.

In der neuen Wohnung mit neuen Vertrag von Kabel BW musste ich feststellen, dass dies nicht mehr möglich ist, da die nötige IPv4 Internetadresse von Kabel BW nicht mehr vergeben wird. Stattdessen bekommt man eine IPv6 Internetadresse und die Verbindung über IPv4 läuft über einen sogenannten DS-Lite Tunnel.

Auf meine Bitte hin, mir doch wieder eine IPv4 Internetadresse zu geben, habe ich sinngemäß folgende Antwort erhalten:

"Es tut uns leid, dass Ihre Geräte noch nicht für lPV6 ausgelegt sind aber in unserem Vertrag steht nichts davon drin welches Internet-Protokoll (lPv4 oder IPv6) Sie erhalten. "

Was mich ärgert ist, dass zuvor kein Wort davon erwähnt wurde, dass es keine IPv4 Adresse mehr gibt und somit nicht mehr alle Endgeräte funktionieren. Hätte ich das gewusst, dann wäre ich niemals zu Kabel BW gewechselt. Ach ja eine Möglichkeit gibt es bei Kabel BW eine IPv4 Adresse zu bekommen, nämlich wenn man sich das Kabel BW Endgerät Horizon mit einem TV-Anschluss bestellt. Denn dieses Gerät benötigt scheinbar auch eine IPv4 Adresse. Da tut es Kabel BW nicht mehr leid, dass man ein so "veraltetes Endgerät" besitzt.

Leider ist das Horizon Gerät keine Option für mich, da mein Vermieter die Kabel-TV Nutzungsrechte an einen anderen Anbieter vergeben hat. Somit kann ich kein Kabel-TV Vertrag mit Kabel BW schließen.

Kabel BW verschafft sich so ein Wettbewerbsvorteil andern Anbietern gegenüber die für Ihre Kunden noch IPv4 Adressen zur Verfügung stellen. So lange IPv4 noch das Standard Internet-Protokoll ist, muss darauf hingewiesen werden, wenn ein anderes stattdessen verwendet wird.

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Meine Forderung an Kabel BW GmbH: Die Bereitstellung einer IPv4 Internetadresse und zukünftig den Hinweis auf eine IPv6 Adresse und dessen Folgen


 
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?


Kommentare und Trackbacks (4)


04.03.2015 | 18:48
von ReclaBoxler-9361335 | Regelverstoß melden
Sie beziehen Ihr Internet über KabelBW allerdings läuft der Fernseher über einen anderen Kabelanbieter? Haben Sie 2 verschiedene Hausübergabepunkte bzw. 2 Leitungen liegen? Anders ist es nämlich nicht vorstellbar wie die Konstellation funktionieren soll. Denn eigentlich wird dann beides einem anderem Kabelanbieter übertragen (Subs oder KD und KBW).

Sie sollten sich auch mal mit dem "TV-Betreiber" unterhalten ob ein Umstieg zu Horizon nicht möglich ist. Leider ist es so, dass es bekannt ist das Horizon die einzigste IPv4 Hardware ist und seit dem nur IPv6 vergeben wird (steht u. a. auch in den FAQs und auch bei Google). Sie können aber mit einem Business-Tarif noch eine IPv4 Adresse bekommen. Anders ist es defintiv nicht mehr möglich (auch mal bitte die KabelBW FAQs lesen wo darauf hingewiesen wird)!

25.03.2015 | 18:50
von Markus Andres noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst


25.03.2015 | 19:27
von Markus Andres noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Hallo,

ich habe keine zweite Leitung. Das ist eine vertragliche Sache. Cable4 hat so was wie einen Sammelvertrag bei Kabel BW für das ganze Haus bzgl. Kabel-TV. Horizon kann ich nicht über Cabel4 beziehen.
Extra einen teuren Business-Vertrag abzuschließen obwohl ich nicht im entferntesten ein Business betreibe, weil Kabel BW seiner Hinweispflicht nicht nachkommt, finde ich unverschämt.
Öffentliche IPv4 Adressen sind immer noch der aktuelle Technik-Stand. Deshalb obliegt hier die Aufklärungspflicht beim ISP (Kabel BW) falls eine andere Technik eingesetzt wird, bei der anzunehmen ist, dass einige bis viele Kundengeräte und Anwendungen so nicht mehr funktionieren. Zumal ich ein gutes halbes Jahr zuvor auch schon Kabel BW Kunde war und da noch eine dynamische öffentliche IPv4 Adresse bekommen hatte.
Das wäre so, als ob der Autohändler verschweigen würde, dass das Auto kein Benzin oder Diesel tanken kann, weil die weltlichen Ölvorkommen bald erschöpft sind.
Ich werde noch einmal Kabel BW anschreiben. Denn es ist ja keine technische Angelegenheit warum ich keine IPv4 Adresse bekomme sondern nur eine vertragliche. Sollte ich wieder auf Unverständnis stoßen muss ich den Vertrag wegen Unzufriedenheit mit den erbrachten Leistungen kündigen und zu einem Anbieter wechseln, der mir solche eine IP-Adresse gibt (z. B. die Firma mit dem T).


15.04.2015 | 19:32
von Markus Andres noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Ich habe die ReclaBox-Rückfrage nach dem Status der Beschwerde wie folgt beantwortet:

Beschwerde ist noch nicht gelöst




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