Durch Sconto SB - Der Möbelmarkt gelöste Beschwerde. | 937 Views | 05.03.2015 | 13:25 Uhr
geschrieben von ReclaBoxler-5146435

Sconto SB - Der Möbelmarkt GmbH (Schönefeld)

Ärger beim Küchenkauf

Bestell-/Kundennummer: 3391702

Ich berichtete hier nur die Kurzfassung, alles andere würde den Rahmen sprengen.

SCHLAGWORTE

Am 30.08.2014 habe ich bei Sconto in Rösrath eine Einbauküche mit ufmaßAusmaß, Lieferung und Montage bestellt.

Am 05.09.2014 wurde in meiner Küche das Aufmaß erstellt und mir mitgeteilt, dass die Küche wie geplant eingebaut werden kann.

Am 29.09.2014 war der Montagetermin.

Vor Beginn der Arbeiten hieß es auf einmal, der Küchenblock auf der rechten Seite muss 5 cm verschoben werden, weil der Wasseranschluss sonst nicht passt. Nun habe ich zur Tür hin, eine Lücke von 5 cm und das genau neben dem Herd. Sehr praktisch. Dann wurde mir noch mitgeteilt, dass ein Unterschrank fehlt. Schon merkwürdig, weil es bei Sconto die ganze Zeit hieß, es wird erst ein Montagetermin vereinbart, wenn auch alle Möbel vorhanden sind.

Nach der 1. Besichtigung schien erstmal alles soweit in Ordnung zu sein. War es dann aber nicht. Nach dem ich abgewaschen hatte, habe ich festgestellt, dass das montierte Abflussrohr undicht war und das ganze Wasser in den Spülenschrank lief.

Der 1. Reklamationstermin fand am 02.10.2014 statt. Dort wurde der fehlende Unterschrank geliefert und die Unrichtigkeit des Abflussrohres beseitigt.

Ich war dann mit dem Umzug in der alten Wohnung beschäftigt. Die Wohnung mit der Küche stand also 1 Woche leer.

Danach konnte ich mich in Ruhe der Küche widmen. Ich putzte die Küche, ließ den Geschirrspüler durchlaufen und habe den Herd ausbrennen lassen. Dabei habe ich weitere Mängel festgestellt: Im Spülenschrank wurde einfach keine Rückwand eingebaut, die Tür des Geschirrspülers war verzogen, die Tür des Herdes war verzogen, die Spüle rostete bereits vor sich hin und es fehlten überall Schraubabdeckungen.

Diese Mängel teilte ich direkt dem Kundenservice in der Filiale mit. Dort wurde ich sehr unhöflich behandelt und alle genannten Mängel wurden in Frage gestellt. Also war ich wieder in der Beweispflicht. Also habe ich Fotos gemacht und diese der Filiale geschickt.

Die Antwort daraufhin war ein Witz. Die verzogenen Türen sowohl an dem Geschirrspüler als auch am Herd, möchte ich doch beim Hersteller selber reklamieren. Eine neue Spüle, die Schraubabdeckungen und die Rückwand seien bestellt.

Ich habe Sconto mitgeteilt, dass ich mich als Kunde sicherlich nicht selbst mit den Herstellern in Verbindung setzen werde, weil die Geräte bereits defekt eingebaut wurden.

Am 06.11.2014 fand der 2. Reklamationstermin statt. Daraufhin wurde die neue Spüle eingebaut. Nach Einbau stellte ich fest, dass diese komplett verbeult ist. Also neue Spüle wieder raus, alte Spüle wieder rein. Die gelieferten Abdeckkappen reichten nicht für alle Schrauben aus. Nachdem die Monteure sich den Herd und den Geschirrspüler angeschaut hatten, haben Sie festgestellt, dass die Türen sich nicht verstellen lassen. Ich sollte mich also wieder selbst an den Hersteller wenden.

Dem Kundenservice habe ich dann wieder mitgeteilt, dass ich mich nicht selbst mit dem Hersteller in Verbindung setze, da der Mangel bereits bei Lieferung bestand.

Der Kundenservice wollte sich zur Klärung nochmal mit mir in Verbindung setzen. Eine Woche später immer noch kein Anruf. Daraufhin habe ich ein Beschwerdebrief direkt an den Geschäftsführer geschrieben. In diesem Schreiben habe ich Sconto bis zum 30.11.20114 eine Frist zur Mängelbeseitigung gesetzt und mitgeteilt, dass ich vom Kaufvertrag zurück trete, wenn der Termin nicht eingehalten wird. Auf diesen Beschwerdebrief bekam ich keine Antwort. Auch wurde der Termin nicht eingehalten. Es hat sich absolut keiner mit mir in Verbindung gesetzt.

Daraufhin habe ich mir einen Anwalt gesucht und das Sconto auch mitgeteilt, dass ich durch gerichtliche Hilfe vom Kaufvertrag zurück treten werde.

Einen Tag später meldete sich auf einmal der Kundenservice bei mir. Er teilte mir mit, dass der Herd und der Geschirrspüler ausgetauscht werden. Weil ich endlich meine Ruhe haben wollte, stimmte ich einem 3. Reklamationstermin am 22.12.2014 zu.

Am 3. Reklamationstermin wurde der Herd ausgetauscht. Als der Geschirrspüler ausgepackt wurde, habe ich festgestellt, dass dieser einen riesen Kratzer aufweiste. Also ging dieser wieder zurück.

2 Wochen später, wurde der 4. Reklamationstermin vereinbart. Ein neuer kläglicher Versuch den Geschirrspüler auszutauschen. Denn nachdem die Monteure diesen ausgepackt hatten. Stelle ich wieder eine verzogene Tür fest. Angeblich dürfen die Monteure sich die Geräte vor Lieferung nicht anschauen.

Ich teilte dem Kundenservice dann mit, dass ich die Schnauze voll habe und die den 1. Geschirrspüler abholen sollen und mir dafür das Geld zurück überweisen. Die 1. Gebühren für den Anschluss wurden mir nicht erstattet.

Ende vom Lied, lasst bloß die Hände von Sconto, auch wenn das Angebot noch so gut ist.

Bis heute habe ich keine Entschuldigung, kein Schadensersatz und auch kein Gutschein erhalten.

Echt mieser Kundenservice. Alle Freunde und Verwandte rate ich bisher von Sconto ab. Also, wenn ihr euch nicht ärgern wollt und für euer Geld was anständiges haben wollt, geht woanders hin.

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Meine Forderung an Sconto SB - Der Möbelmarkt GmbH: Entschuldigung und Entschädigung


Firma hat geantwortet nach 18 Tage nach 18 Tage
23.03.2015 | 20:36
Firmen-Antwort von: Sconto SB - Der Möbelmarkt GmbH
Abteilung: Vertriebsleitung Deutschland

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte entschuldigen Sie das wir uns erst heute hierzu melden, allerdings haben wir erst am vergangenem Freitag die Information über diese Plattform erhalten.

Wir werden uns sofort mit den von Ihnen geschilderten Vorfall beschäftigen und uns noch in dieser Woche bei Ihnen melden.

Wir hoffen auf Ihr Verständnis und verbleiben

Mit freundlichen Grüßen

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Kommentare und Trackbacks (2)


12.03.2015 | 15:39
von ReclaBoxler-5146435 noch nicht gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Sconto hat bisher nicht reagiert. Wundert mich aber auch nicht. Es lief ja nicht umsonst über den Anwalt.


04.04.2015 | 21:18
von ReclaBoxler-5146435 gelöste Beschwerde | Regelverstoß melden
Entschuldigung und Schadenersatz erfolgt.




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